Bei der Steinhoff International Holdings (DE:SNHG) gab es mal wieder eine Fristverlängerung. Diesmal ging es um einen Termin, bis zu dem die Gläubiger die Höhe ihrer Forderungen bestätigen sollten im Hinblick auf die mögliche Zahlungen von „Consent Fees“ durch Steinhoff. Da hatte Steinhoff noch vorige Woche Mittwoch mitgeteilt, dass dies bitte bis zum Ende der Woche (= 16. November) geschehen soll. Doch inzwischen hat Steinhoff selbst diese Frist verlängert: Bis zum Freitag, den 7. Dezember 2018. Man (DE:MANG) habe sich zu dieser Fristverlängerung entschieden, nachdem es Rückmeldungen von einer Anzahl von Gläubiger bzw. Zwischenhändlern gegeben habe, so Steinhoff sinngemäß. Eine Einordnung dieser Nachricht:
Steinhoff: Eine Frist zum Thema „Consent Fees“ bis zum 7. Dezember 2018 verlängert
Hier gilt es wie des Öfteren bei Steinhoff, die wirklich wichtigen Neuigkeiten von den eher unwichtigen zu trennen. Wirklich wichtig dürfte die Veröffentlichung der Geschäftszahlen – und zwar der geprüften! – für das Steinhoff-Geschäftsjahr 2017 werden. Die soll im kommenden Monat anstehen. Und da sollte es dann keine „Fristverlängerung“ geben, denn eine weitere Verzögerung der Veröffentlichung dürfte die Geduld der Investoren wahrscheinlich weiter belasten. Neuigkeiten wie diese von der Fristverlängerung zum Thema „Consent Fees“.
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Ein Beitrag von Peter Niedermeyer.
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