🚀 KI-Aktien waren im Mai die Überflieger! PRFT legte in nur 16 Tagen um +55 % zu!
Jetzt die Juni-Highflyer sichern!
Schalte jetzt die vollständige Liste frei!

Kein US-Importverbot für Microsofts Xbox

Veröffentlicht am 24.05.2013, 11:35
MSFT
-
SOWGn
-
ITC
-
WASHINGTON (dpa-AFX) - Google und Motorola sind mit dem Versuch gescheitert, die Einfuhr von Microsofts Spielkonsole Xbox in die USA zu verbieten. Die amerikanische Handelsbehörde ITC fand in ihrer endgültigen Entscheidung keine Verletzung eines Motorola-Patents, bei dem es um die Kommunikation zwischen einem elektronischen Gerät und Zubehör geht.

Google sei enttäuscht über die Entscheidung, sagte ein Sprecher der Finanznachrichtenagentur Bloomberg. Das Unternehmen werde nun die nächsten Schritte prüfen. Google kann gegen das Urteil noch Berufung einlegen.

Mit dem Urteil vom späten Donnerstag endet ein Verfahren, das seit Herbst 2010 lief und zunächst mehr Patente betraf. Google hatte in der Zwischenzeit den Handy-Pionier Motorola übernommen.

Motorola sah ursprünglich fünf Patente verletzt. Dabei ging es unter anderem um wesentliche Techniken, etwa für die drahtlose Übertragung zwischen Konsole und Controller sowie zur Videokomprimierung. Einige der Patente zog Google im Laufe des Verfahrens zurück. Zuletzt ging es nur noch um ein Schutzrecht.

Das Verfahren ist Teil eines auch in Deutschland ausgetragenen Patentkonflikts zwischen den beiden Technologie-Schwergewichten. Microsoft fordert Lizenzgebühren für Geräte mit dem Google-Betriebssystem Android. Die Google-Seite führt im Gegenzug Patente für Technologien in Microsoft-Software wie Windows und Geräten wie der Xbox ins Feld. Die Unternehmen streiten darüber, wer wessen Patente nutzt und wie viel dafür bezahlt werden sollte.

Google verzichtet allerdings inzwischen auf den juristischen Einsatz von Motorola-Patenten, die zum Grundstock von technischen Standards gehören, nachdem Wettbewerbshüter diese Praxis kritisch beäugt hatten. Der Internet-Konzern hatte den verlustreichen Handy-Pionier Motorola für 12,5 Milliarden Dollar gekauft. Das erklärte Ziel dabei war, das Patent-Arsenal hinter Android zu stärken.

Die ITC kann die Einfuhr von Geräten in die USA verbieten, wenn Patente verletzt wurden. Die bedrohlich klingende Maßnahme erwies sich aber eher als stumpfes Schwert, weil die Verfahren lange dauern und die Kommission sehr vorsichtig vorgeht./so/gri/DP/jha

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.