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Urteil für Säureattacke auf Energiemanager Günther rechtskräftig

Veröffentlicht am 13.06.2023, 16:00
© Reuters.
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KARLSRUHE/HAAN (dpa-AFX) - Das Urteil für die Säureattacke auf den Energiemanager Bernhard Günther ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Strafe von zwölf Jahren Haft wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung gegen einen heute 43 Jahre alten Belgier.

Der war wegen seiner Beteiligung an dem Überfall verurteilt worden, hatte seinen Mittäter und die Hintermänner des Auftragsverbrechens aber nicht verraten.

Der 56-jährige Spitzenmanager Günther war am 4. März 2018 in der Nähe seines Hauses in Haan bei Düsseldorf nach dem Joggen auf einem Fußweg von zwei Männern angegriffen, mit hochkonzentrierter Schwefelsäure überschüttet und schwer verätzt worden. Günther musste mehrfach operiert werden. Augenlider und Teile seiner Gesichtshaut wurden transplantiert.

Günther vermutete als Auftraggeber des Säureattentats eine Person in seinem damaligen beruflichen Umfeld, die ihn als Konkurrenten habe ausschalten wollen. Günther war damals Finanzvorstand des Unternehmens Innogy (ETR:IGY), das wenige Tage später vom Eon-Konzern übernommen worden war.

Der Schuldspruch gegen den heute 43-Jährigen stützte sich vor allem auf einen schwarzen Einweg-Handschuh mit DNA-Spuren des Belgiers. Der Handschuh war bei einem Glas mit Schwefelsäureresten am Tatort gefunden worden. Der 43-Jährige hatte bis zuletzt seine Unschuld beteuert. Der Handschuh mit seiner DNA sei ihm gestohlen und womöglich als falsche Spur am Tatort abgelegt worden.

Der Hinweis auf den 43-Jährigen und den weiteren Verdächtigen war von einem unbekannten Hinweisgeber gekommen, der gegen erhebliche Geldzahlungen von mehr als 150 000 Euro die Namen genannt hatte. Innogy hatte nach der Tat eine hohe Belohnung für die Ergreifung der Täter ausgesetzt.

Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision mit einer geringfügigen Änderung des Schuldspruches: Die zusätzliche Verurteilung wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung strich der BGH. Am Strafmaß änderte das nichts.

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