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Schiedsspruch: Südkorea soll an US-Investor Millionen zahlen

Veröffentlicht am 31.08.2022, 11:48
© Reuters.
HSBA
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SEOUL (dpa-AFX) - In einem jahrelangen Streit zwischen einem privaten Investor und dem Staat um einen Banken-Verkauf soll Südkorea umgerechnet mehr als 200 Millionen Euro an die US-Beteiligungsgesellschaft Lone Star Funds zahlen. Das Internationale Zentrum für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID), das zur Weltbankgruppe gehört, sprach dem Investor 216,5 Millionen Dollar (215,9 Millionen Euro) plus Zinsen zu, wie das Justizministerium in Seoul am Mittwoch mitteilte. Lone Star hatte 4,68 Milliarden Dollar gefordert. Der Investor hatte der Regierung in Seoul unfaire Besteuerung vorgeworfen und die Schuld für entgangene Buchgewinne aus dem geplanten Verkauf seiner Beteiligung an der Korea Exchange Bank (KEB) gegeben.

Im Jahr 2003 hatte Lone Star 50,5 Prozent an der damals angeschlagenen KEB für rund 1,4 Billionen südkoreanische Won (damals etwa eine Milliarde Euro) erworben. Vier Jahre später hatte der Investor mit der britischen Großbank HSBC (LON:HSBA) vereinbart, die Mehrheitsbeteiligung für 6,3 Milliarden Dollar wieder zu verkaufen.

Die Übernahme hatte sich jedoch hinausgezögert, weil Südkoreas Finanzaufsicht ihre Zustimmung wegen angeblicher Unregelmäßigkeit beim Kauf der KEB durch Lone Star verweigert hatte. HSBC hatte dann 2008 die Kaufvereinbarung aufgelöst und dabei auf Turbulenzen an den Finanzmärkten verwiesen. Der US-Investor hatte schließlich 2012 seine Anteile an der KEB an die sükoreanische Hana Financial Group für 3,9 Billionen Won verkaufen können. Im selben Jahr brachte Lone Star den Fall mit der Forderung nach finanziellem Ausgleich vor eine internationale Schiedsinstitution.

Wie das Justizministerium in Seoul erklärte, wird erwogen, eine Aufhebung des Schiedsspruchs durch das ICSID zu beantragen, was innerhalb von 120 Tagen möglich ist. Lone Star sei ohne Diskriminierung behandelt worden, hieß es. In Südkorea wurde spekuliert, dass sich die Entscheidung des ICSID auch auf andere Verfahren zur Beilegung von Investor-Staat-Streitereien, die das Land betreffen, auswirken könnte.

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