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BGH vor Urteil: Wann muss Google bestimmte Suchergebnisse entfernen?

Veröffentlicht am 25.04.2023, 12:39
© Reuters.
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KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) steht vor der Klärung der Frage, wann Suchmaschinen-Betreiber wie Google (NASDAQ:GOOGL) dazu verpflichtet sind, Links zu fragwürdigen Artikeln auf Wunsch des Betroffenen zu löschen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte dazu im Dezember allgemeine Vorgaben gemacht. Die obersten deutschen Zivilrichter in Karlsruhe wenden diese Maßstäbe nun auf den konkreten Fall an. Das Urteil soll erst in den nächsten Wochen verkündet werden, wie der Vorsitzende Richter Stephan Seiters in der Verhandlung am Dienstag sagte. Der genaue Termin stand zunächst nicht fest.

In dem Fall sieht sich ein Paar aus der Finanzdienstleistungsbranche von einer US-amerikanischen Internetseite in Misskredit gebracht. Die Kläger wollen erreichen, dass bestimmte Artikel nicht mehr in der Trefferliste angezeigt werden, wenn man nach ihren Namen sucht. Auch Fotos von ihnen aus einem der Artikel sollen nicht mehr als kleine Vorschaubilder ("Thumbnails") auftauchen. Google hatte die Löschung verweigert. Man könne nicht beurteilen, was stimme und was nicht.

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