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DIHK: Umsetzung der Datenschutzverordnung überfordert Unternehmen

Veröffentlicht am 19.05.2018, 18:35
Aktualisiert 19.05.2018, 19:00
© Reuters.  DIHK: Umsetzung der Datenschutzverordnung überfordert Unternehmen

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – In der Debatte über die neue Datenschutzgrundverordnung fordert die deutsche Wirtschaft Änderungen. „Hunderttausende Unternehmern, die im Alltag sehr sensibel mit den Daten ihrer Kunden und Mitarbeiter umgehen, sind wegen vieler in der Praxis ungelöster Fragen zutiefst verunsichert“, sagte Eric Schweitzer, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Samstagausgaben).

„Kaum einer kann heute rechtssicher einen Webshop aufmachen oder weiterführen ohne einen Fachanwalt im IT Recht und im Datenschutzrecht.“ Schweitzer sagte, er hoffe, dass wenigstens die schlimmsten Folgen für die Praxis abgemildert werden könnten. „Dazu gehört für uns, Datenschutz konstruktiv zu verbessern statt mit horrenden Bußgeldern zu drohen“, sagte der DIHK-Präsident.

Gerade kleine und mittlere Unternehmen seien gerade dabei, ihre Geschäftsmodelle zu digitalisieren, um ihren Kunden besseren Service bieten zu können und im Wettbewerb mit globalen Internetriesen zu bestehen: „Ob das eine Spedition ist, die damit Liefertermine genauer vorhersagen kann, oder ein Hotel, das besondere Wünsche von Stammgästen speichert: Alle diese Betriebe fühlen sich jetzt ausgebremst, weil sie eine Unzahl von Zugriffsrechten, Einwilligungen und Löschkonzepten erstellen müssen.“

Datenschutz dürfe das alltägliche unternehmerische Handeln nicht unmöglich machen. Auch die CDU/CSU-Mittelstandsvereinigung (MIT) fordert Kulanz bei der Umsetzung der neuen Bestimmungen, die am 25. Mai ihre volle Wirkung entfalten sollen. „Die Verunsicherung im Mittelstand und bei Vereinen ist riesengroß. Wir sollten deshalb bei der Umsetzung den österreichischen Weg gehen“, sagte der MIT-Vorsitzende Carsten Linnemann (CDU) dem RND.

„Die zuständigen Behörden müssen dafür sorgen, dass nicht gleich ohne Vorwarnung Geldbußen verhängt werden. Es muss die Möglichkeit geben, Fehler zu korrigieren, bevor man zur Kasse gebeten wird.“

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Ein Beitrag von dts News.

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