Die Gruppe der Zentralbankchefs und Direktoren für Beaufsichtigung (GHOS) innerhalb der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) hat einen globalen Standard für Banken beim Umgang mit Kryptowährungen angenommen. Dieser Standard würde eine maximale Obergrenze von 2 % an Krypto-Vermögen für Banken festsetzen. Laut offizieller Ankündigung müssen die neuen Vorgaben spätestens bis zum 1. Januar 2025 umgesetzt werden.
Der Entwurf unter dem Namen „ Prudential (LON:PRU) treatment of cryptoasset exposures“ formuliert einen finalen Standard für den Umgang von Banken mit digitalen Assets, darunter tokenisierte Finanzprodukte, Stablecoins und Kryptowährungen. Im Entwurf wurde auch das Feedback von betroffenen Stakeholdern aus einem Konsultationsverfahren vom Juni berücksichtigt. Der Basler (ETR:BSLG) Ausschuss für Bankenaufsicht gibt in diesem Kontext an, dass der neue Standard schon bald als neues Kapitel in die Basler Rahmenregelungen aufgenommen wird.
Die Ankündigung der BIZ erklärt im Hinblick auf den Entwurf, dass die Berührungspunkte zwischen Bankenwesen und Kryptobranche bisher noch überschaubar sind, aber dass die jüngsten Entwicklungen „die Wichtigkeit einer minimalen Rahmenregelung zur Risikominimierung für international aktive Banken“ aufzeigen. Und weiter: