Berlin (Reuters) - Anerkannte Asylbeweber sollen zur Mitwirkung bei Widerrufsprüfungen verpflichtet werden.
Ein Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums sieht einem "Welt"-Bericht vom Freitag zufolge vor, dass künftig die "Verweigerung der Mitwirkungspflichten strafrechtlich sanktioniert" wird. Komme ein anerkannter Asylbewerber der Kooperationspflicht nicht nach, "wird vermutet, dass die Voraussetzungen für einen Widerruf oder für eine Rücknahme vorliegen". Zudem droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe, falls ein Migrant "im Asylverfahren ... unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder benutzt, um die Anerkennung als Asylberechtigter" zu ermöglichen.
Die neue Regelung zielt vor allem auf jene Migranten, die zu Zeiten der größten Überlastung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im sogenannten Fragebogen-Verfahren Asyl erhielten. So heißt es laut "Welt" in dem Gesetzentwurf: "Während des präzedenzlosen Migrationsgeschehens in den Jahren 2015 und 2016 hat das Bundesamt zur Beschleunigung der Verfahren in vielen Fällen die Asylanträge ohne die sonst obligatorische Anhörung im rein schriftlichen Verfahren entschieden. Angaben zu Identität, Staatsangehörigkeit sowie zum Fluchtgeschehen konnten demnach nicht immer hinreichend überprüft und gewürdigt werden." Den Widerrufs- oder Rücknahmeverfahren komme gerade in diesen Fällen eine besondere Bedeutung zu.