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Parlamentarischer Streit um britischen Asylpakt mit Ruanda geht weiter

Veröffentlicht am 22.04.2024, 19:49
© Reuters.

LONDON (dpa-AFX) - Der parlamentarische Streit um ein umstrittenes Gesetz zum britischen Asylpakt mit Ruanda geht weiter. Das Unterhaus in London lehnte am Montag zwei Änderungsanträge des Oberhauses mit Regierungsmehrheit ab. Damit geht der Entwurf zurück in die zweite Parlamentskammer, wo er noch am Abend erneut diskutiert werden sollte.

Erst wenn beide Kammern das Gesetz annehmen, kann es in Kraft treten. Premierminister Rishi Sunak hatte angekündigt, die Abgeordneten so lange abstimmen zu lassen, bis sie den Entwurf absegnen. Kommentatoren rechneten damit, dass das sogenannte Ping-Pong zwischen den Kammern bis in die Nacht dauern könnte.

Der Asylpakt mit Ruanda sieht vor, dass irregulär eingereiste Migranten in Großbritannien keine Gelegenheit mehr zum Antrag auf Asyl erhalten sollen. Sie sollen stattdessen ungeachtet ihrer Herkunft nach Ruanda gebracht werden und dort Asyl beantragen. Eine Rückkehr nach Großbritannien ist nicht vorgesehen. Mit der Regelung sollen Menschen von der gefährlichen Überfahrt in kleinen Booten über den Ärmelkanal abgehalten werden.

Das oberste Gericht in Großbritannien hatte den Asylpakt allerdings für rechtswidrig erklärt und mit Zweifeln an der Rechtsstaatlichkeit in Ruanda begründet. Kritiker werfen dem ostafrikanischen Land Menschenrechtsverletzungen vor. Das neue Gesetz soll das Urteil nun aushebeln, indem es Ruanda per Federstrich zum sicheren Drittstaat erklärt und Einsprüche vor britischen Gerichten gegen Abschiebungen verhindert.

Das Oberhaus, dem fast 800 nicht gewählte Mitglieder angehören, hatte mehrere Bedenken gegen das Vorhaben geäußert. So geht es etwa um die Frage, ob ausländische Staatsbürger, die den britischen Streitkräften oder dem Geheimdienst zum Beispiel in Afghanistan geholfen haben, von den Abschiebungen ausgenommen werden. Die Regierung betont, es gebe für diese Menschen bereits sichere Asylrouten nach Großbritannien, deshalb sei keine Gesetzesänderung nötig.

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