LUXEMBURG (dpa-AFX) - Die EU-Länder dürfen während einer Pandemie Reiseverbote in Hochrisikogebiete verhängen - ein solches Verbot müsse jedoch begründet sein und klare Vorschriften enthalten. Das teilten die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Brüssel mit.
Hintergrund ist ein Fall aus Belgien. Dort verbot der Staat 2020 wegen der Corona-Pandemie nicht wesentliche Reisen in Länder, die wegen ihrer epidemiologischen Lage als "rote Zonen" eingestuft worden waren. Außerdem mussten Rückkehrer aus diesen Ländern sich testen lassen und Quarantäne einhalten. Ein auf Skandinavien spezialisiertes Reisebüro sagte alle geplanten Reisen ab, forderte vom belgischen Staat aber eine Entschädigung.
Nun ging es darum, ob die belgische Regelung gegen EU-Recht verstößt. Nein, sagten die Richter jetzt, solche Regelungen seien trotz des Rechts auf Freizügigkeit erlaubt. Allerdings gibt es Einschränkungen: Ein Verbot müsse verhältnismäßig sein und dürfe niemanden diskriminieren. Außerdem muss es möglich sein, dagegen vor Gericht vorzugehen. Nun müssen die belgischen Richter über den konkreten Fall entscheiden.