Wüstenrot verliert vor OLG Streit über gekündigten Vertrag

Reuters

Veröffentlicht am 30.03.2016 15:54

Wüstenrot verliert vor OLG Streit über gekündigten Vertrag

Stuttgart, 30. Mrz (Reuters) - In der Prozesswelle um die Kündigung von Bausparverträgen hat das Oberlandesgericht Stuttgart als erstes Berufungsgericht zugunsten einer Bausparkundin entschieden. Die Bausparkasse Wüstenrot WUWGn.DE habe kein Recht, den Vertrag zu kündigen, erklärte Richter Thomas Wetzel am Mittwoch in Stuttgart. "Der Vertrag ist fortzusetzen." Wüstenrot, Deutschlands zweitgrößte Bausparkasse, hatte gekündigt, weil die Kundin ihre das angesparte Geld seit 22 Jahren auf dem Konto liegen ließ und drei Prozent Zinsen einstrich, statt das Darlehen abzurufen.

Die Bausparkassen haben in Deutschland rund 200.000 reife Verträge gekündigt, weil sie angesichts von Marktzinsen nahe Null die vor vielen Jahren vereinbarten hohen Zinsen nicht mehr zahlen wollen. Bisher gab es rund 140 Urteile bundesweit, von denen 90 Prozent zugunsten der Bausparkassen ergingen. In den fünf Fällen, die bisher bei Oberlandesgerichten gelandet waren, hatten die Sparer jeweils den Kürzeren gezogen.

Wüstenrot hatte argumentiert, der Vertrag sei mehr als zehn Jahre nach der Zuteilungsreife kündbar. "Wir teilen diese Auffassung nicht", sagte Richter Wetzel. Die Bausparerin müsse auch weiterhin die Möglichkeit haben, das Darlehen in Anspruch zu nehmen, auch wenn sich das derzeit bei einem Zins von fünf Prozent nicht rechne. Die Zehnjahresfrist greife erst, sobald das Darlehen vollständig zugeteilt sei. Auch das gesetzliche Kündigungsrecht, auf das sich Wüstenrot berief, gelte nicht. Das wäre nur der Fall gewesen, wenn die Bausparkasse die Sparerin aufgefordert hätte, weiter Beiträge zu zahlen, und diese der Forderung nicht nachgekommen wäre.

Wüstenrot werde nun eine Revision gegen das Urteil vor dem Bundesgerichtshof prüfen, erklärte deren Anwalt Herve Edelmann. Davon geht das OLG Stuttgart fest aus. "Entschieden werden muss es vom BGH", sagte der Richter. Mit einem öffentlichen Urteil anstelle eines schriftlichen Beschlusses wolle er den Weg zum obersten deutschen Gericht ebnen. Es gehe schließlich um Millionen Spargelder, sagte Wetzel. (Az.: 9 U 171/15) (Reporterin: Ilona Wissenbach; redigiert von Alexander Hübner und Till Weber. Bei Rückfragen wenden Sie sich an die Redaktionsleitung unter den Telefonnummern 069-7565 1312 oder 030-2888 5168.)

Jetzt die App holen
Werden Sie Teil der größten Finanz-Community der Welt
Downloaden

Der Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen birgt hohe Risiken. Sie können Ihren Kapitaleinsatz vollständig oder teilweise verlieren. Die Kurse von Kryptowährungen sind extrem volatil und können von externen Faktoren wie finanziellen, regulatorischen oder politischen Ereignissen beeinflusst werden. Der Handel auf Margin erhöht das finanzielle Risiko.
Stellen Sie unbedingt sicher, dass Sie die mit dem Handel der Finanzinstrumente und/oder Kryptowährungen verbundenen Risiken vollständig verstanden haben und lassen Sie sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten, bevor Sie den Handel aufnehmen.
Fusion Media möchte Sie daran erinnern, dass die auf dieser Internetseite enthaltenen Kurse/Daten nicht unbedingt in Realtime oder genau sind. Alle Daten und Kurse werden nicht notwendigerweise von Börsen, sondern von Market-Makern bereitgestellt, so dass die Kurse möglicherweise nicht genau sind und vom tatsächlichen Marktpreis abweichen können, was bedeutet, dass die Kurse indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sind. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für etwaige Handelsverluste, die Ihnen durch die Verwendung dieser Daten entstehen könnten.
Es ist verboten, die auf dieser Website enthaltenen Daten ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenanbieters zu verwenden, zu speichern, zu reproduzieren, anzuzeigen, zu ändern, zu übertragen oder zu verteilen. Alle Rechte am geistigen Eigentum sind den Anbietern und/oder der Börse vorbehalten, die auf dieser Website enthaltenen Daten bereitstellen.
Fusion Media kann von den Werbetreibenden, die sich auf der Website befinden, anhand Ihrer Interaktion mit den Werbeanzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.

Abmelden
Sind Sie sicher, dass Sie sich abmelden möchten?
NeinJa
AbbrechenJa
Veränderung wird gespeichert