Rechnungshof - Scheuers Bahngesetz hilft Verkehr auf Schiene nicht

Reuters

Veröffentlicht am 08.04.2021 12:25

Berlin, 08. Apr (Reuters) - Der Bundesrechnungshof hat das Eisenbahn-Reform-Gesetz von Verkehrsminister Andreas Scheuer als unzureichend kritisiert. Der Gesetzentwurf stärke den Wettbewerb nicht und werde "keinen signifikanten Betrag dazu leisten können, Verkehr auf die Schiene zu verlagern", heißt es im Bericht für den Bundestag, der Reuters am Donnerstag vorlag. Neben einer Reihe von Einzelregelungen weist der Rechnungshof auf das grundsätzliche Problem hin, dass der Bund die Rahmenbedingungen auf der Schiene immer an den Interessen der Deutsche Bahn AG als Staatsunternehmen ausrichte. Dabei sei es eigentlich seine Aufgabe, einen diskriminierungsfreien Wettbewerb sicher zustellen. Die Deutsche-Bahn-Konkurrenten sprachen von einem "vernichtenden Bericht" zu dem Gesetzesvorhaben. Es sei besser, die Reform der nächsten Bundesregierung zu übertragen, erklärte das Netzwerk Europäischer Eisenbahnen (NEE).

Das Verkehrsministerium weist die Kritik des Rechnungshofes am Gesetzentwurf zurück, den der Bundestag in Kürze beschließen soll. Die Prüfer wiederum bleiben bei ihrer Haltung. Dabei spielt auch geplante Deutschlandtakt eine Rolle. Dabei sollen Regional- und Fernzüge eng vertaktet und so die Bahn insgesamt attraktiver werden. So bemängeln sie, dass der Takt maßgeblich von der Netztochter der Deutschen Bahn organisiert werden soll. Damit eröffne das Verkehrsministerium die Möglichkeit, den "wettbewerbsneutralen Deutschlandtakt sukzessive in einen reinen 'DB AG-Takt' umzuwandeln".

Die Wettbewerber der DB haben im Güterverkehr inzwischen eine Marktanteil von über 50 Prozent, im Regionalverkehr von rund einem Drittel. Im Fernverkehr dominiert die DB weiter fast alleine.

Weitere Kritik übt der Rechnungshof an der geplanten Kapitalspritze für die Schienen-Sparte. Da die Trassen-Gebühren sich indirekt an der Eigenkapital-Ausstattung der Tochter orientieren, müssten auch die Konkurrenten als Nutzer mehr zahlen. Dies wiederum schwäche den Wettbewerb, aber auch die Schiene insgesamt. Zudem habe das Ministerium versäumt, die von der Bundesnetzagentur bemängelten Kriterien zu Vorrang-Regelungen bei der Schienen-Nutzung zu ändern.

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