Münchner Gericht hält Sammelklage gegen Lkw-Kartell für zulässig

Reuters

Veröffentlicht am 24.10.2019 11:31

Münchner Gericht hält Sammelklage gegen Lkw-Kartell für zulässig

München, 24. Okt (Reuters) - Im Münchner Schadenersatzprozess tausender Spediteure gegen mehrere Lkw-Hersteller wegen Kartellbildung hat das Landgericht grundsätzlich keine Einwände gegen die Bündelung der Klagen. Die Vorsitzende Richterin Gesa Lutz machte zum Verhandlungsauftakt am Donnerstag deutlich, dass die in Deutschland bisher unübliche Übertragung der Einzelforderungen auf einen Rechtsdienstleister nicht gegen eine Zulässigkeit der Klage spreche. Es gebe hohe Hürden, bevor man von einem Rechtsmissbrauch sprechen könne wie die beklagten Firmen. "Vor diesem Hintergrund dürfte eine Bewertung als rechtsmissbräuchlich nicht in Betracht kommen."

Verklagt werden die Hersteller Daimler DAIGn.DE , MAN MANG.DE 8TRA.DE , Volvo, DAF und Iveco, denen die EU-Kommission im Jahr 2016 wegen Kartellbildung ein Bußgeld von 3,8 Milliarden Euro aufgebrummt hatte. Die Spediteure machen geltend, sie hätten wegen des Kartells überhöhte Lkw-Preise gezahlt. Die Hersteller argumentieren, das Kartell habe sich aufgrund der branchenüblichen Rabatte nicht auf die tatsächlich gezahlten Preise ausgewirkt. Mit ihrem Einwand, die Sammelklage sei ohnehin unzulässig, drangen die Hersteller nun zum Prozessauftakt nicht durch. Gegen das frühere Lkw-Kartell laufen bundesweit hunderte Prozesse verschiedener Kläger.

Für den Rechtsstreit in München hat der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) mit Hilfe eines Prozesskostenfinanzierers ein Dienstleistungsunternehmen gegründet, an das Spediteure ihre Schadenersatzforderungen abgetreten haben. Allein in dem nun begonnenen Prozess, der ersten von insgesamt drei geplanten Klagen des BGL, geht es um Forderungen von rund 3200 Spediteuren über mehr als 800 Millionen Euro. "Es handelt sich um eine Klage des deutschen Mittelstands", sagte BGL-Anwalt Alex Petrasincu. Allein seien die Unternehmen nicht in der Lage, ihre Forderungen geltend zu machen.

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