Reuters
Veröffentlicht am 25.04.2019 15:05
Kinder von Drogeriekönig Schlecker müssen Haftstrafen antreten
München (Reuters) - Die beiden Kinder des ehemaligen Unternehmers Anton Schlecker müssen wegen der Pleite seiner Drogeriekette ins Gefängnis.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionsanträge von Lars und Meike Schlecker gegen die Urteile des Landgerichts Stuttgart überwiegend verworfen, wie das oberste deutsche Berufungsgericht am Donnerstag mitteilte. Der BGH reduzierte allerdings das Strafmaß leicht auf jeweils zwei Jahre und sieben Monate. Das Landgericht hatte gegen Lars Schlecker eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten, gegen seine Schwester von zwei Jahren und acht Monaten verhängt. Die Schlecker-Kinder hatten unter anderem Verfahrensfehler gerügt. Anton Schlecker selbst war mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren davongekommen; er hatte keine Revision dagegen eingelegt. (1 StR 259/18)
Das Landgericht hatte Lars und Meike Schlecker im November 2017 vor allem zur Last gelegt, dass sie wenige Tage vor der Pleite der Handelskette noch sieben Millionen Euro aus der von ihnen geführten Logistik-Tochter LDG herausgezogen hatten. Das erfülle den Tatbestand der Insolvenzverschleppung, der Untreue und Beihilfe zum Bankrott. Anton Schlecker hatte zwar nach den Erkenntnissen des Gerichtes vor der Insolvenz Geld abgezweigt, davon aber nicht selbst profitiert. Das Drogerie-Imperium mit Sitz in Ehingen bei Ulm war im Januar 2012 zusammengebrochen, nachdem Schlecker jahrelang vergeblich versucht hatte, den Abwärtstrend zu bremsen.
Geschrieben von: Reuters
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