Verfassungsrichter sehen Rundfunkgebühr nicht als Steuer

Reuters  |  Autor 

Veröffentlicht am 16.05.2018 18:57

Verfassungsrichter sehen Rundfunkgebühr nicht als Steuer

Karlsruhe (Reuters) - Das Bundesverfassungsgericht zieht das Argument der Kläger gegen die Rundfunkgebühren in Zweifel, dass das seit 2013 geltende Modell eine Steuer sei.

Dass ein großer Kreis der Bevölkerung gebührenpflichtig sei, mache die Abgabe wohl noch nicht zu einer Steuer, wandte Gerichts-Vizepräsident Ferdinand Kirchhoff am Mittwoch ein. Außerdem sei der Gesetzgeber bei der Verwendung von Steuereinnahmen frei, Rundfunkgebühren gingen aber allein an die öffentlich-rechtlichen Anstalten und dienten der Programmfinanzierung.