Richterbund weist NRW-Innenminister im Fall Sami A. zurecht

Reuters  |  Autor 

Veröffentlicht am 17.08.2018 08:27

Richterbund weist NRW-Innenminister im Fall Sami A. zurecht

Berlin (Reuters) - Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes Jens Gnisa hat dem nordrhein-westfälischen Innenminister Herbert Reul (CDU) wegen dessen Äußerungen zu einem Gerichtsurteil im Fall Sami A. eine Gefährdung des Rechtsstaats vorgeworfen.

"Das ist eine sehr gefährliche Aussage", sagte Gnisa dem ZDF-Morgenmagazin. Reul hatte erklärt, Richter sollten auch im Blick haben, dass ihre Entscheidung dem Rechtsempfinden der Bevölkerung entspreche. Gnisa nannte das "eine ganz gefährliche Attacke auf unseren Rechtsstaat". Der CDU-Politiker und stellvertretende Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses Heribert Hirte nannte Reuls Äußerungen im Deutschlandfunk "unglücklich".

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hatte entschieden, dass der mutmaßliche Ex-Leibwächter von Osama bin Laden, Sami A., nach Deutschland zurückgeholt werden muss. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen habe die Stadt Bochum zurecht dazu verpflichtet. Sami A. war am 13. Juli von Düsseldorf aus in sein Heimatland Tunesien abgeschoben worden, obwohl das Verwaltungsgericht dies untersagt hatte.

Für Gnisa ist die Gerichtsentscheidung eindeutig: "Es bestand ein Abschiebungsverbot und dieses Verbot ist nicht beachtet worden." Reul formuliere nun mit seiner Bewertung des Urteils einen Vorbehalt gegenüber Gerichtsentscheidungen, und zwar den einer Zustimmung zu einem Urteil durch die Mehrheit der Bevölkerung. "Das kann nicht sein in einem Rechtsstaat." Dies verletze die richterliche Unabhängigkeit, bemängelte Gnisa. Er warf den nordrhein-westfälischen Behörden zudem vor, bei der Abschiebung von Sami A. trotz des gerichtlichen Abschiebeverbots "getrickst" zu haben. "Zumindest ist der Eindruck bisher überhaupt nicht ausgeräumt, dass getrickst wurde." Allein dieser Eindruck untergrabe schon das Vertrauen in den Rechtsstaat.

Hirte nannte Reuls Anmerkungen "unglücklich". Die Kritik erstrecke sich aber nicht auf den Ansatz, dass Gerichte auch die Folgen ihrer Entscheidungen nachdenken müssten. Das täten sie in der Regel auch. Das bedeute aber nicht, dass die Gerichte der Mehrheitsmeinung im Volke folgen müssten. OLDEDOM Reuters Germany Online Report Domestic News 20180817T062717+0000

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