Schon fünf rechtswidrige Abschiebungen in diesem Jahr

Reuters

Veröffentlicht am 17.08.2018 13:55

Schon fünf rechtswidrige Abschiebungen in diesem Jahr

Berlin (Reuters) - Die rechtswidrige Abschiebung des Islamisten Sami A. war kein Einzelfall: Die Länder und Behörden haben in diesem Jahr bereits fünf Ausländer zu Unrecht abgeschoben, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage der Grünen-Abgeordneten Margarete Bause.

Im Jahr 2017 waren es zwei Fälle. In allen Fällen seien "die erforderlichen Verwaltungsakte noch nicht vollziehbar" gewesen, schreibt das Bundesinnenministerium in der Antwort, die Reuters am Freitag vorlag. Aus 2015 und 2016 sind nach Angaben der Regierung keine rechtswidrigen Abschiebungen bekannt.

Die Bundesregierung habe in fünf Fällen eine umgehende Rückholung betrieben, in drei Fällen seien die Personen bereits zurückgekehrt. In zwei Fällen laufe das Rückholverfahren noch, in zwei weiteren sei noch keine Entscheidung getroffen worden. Die Abschiebungen gingen nach Nigeria, Afghanistan, Kosovo, Marokko, Simbabwe, China und Tunesien.

Bause nannte die Zunahme rechtswidriger Abschiebungen Anlass zur Sorge. "Dass Behörden laufende Verfahren ignorieren oder Gerichtsurteile missachten, stellt grundlegende Prinzipien unseres demokratischen Rechtsstaates infrage", sagte die Sprecherin ihrer Fraktion für Menschenrechte.

Regierungssprecher Steffen Seibert sagte, alle in der Bundesregierung sähen sich in der Pflicht, "rechtsstaatlich zu handeln und gründlich zu handeln". Die Sprecherin des Bundesinnenministeriums, Eleonore Petermann, nannte als eine mögliche Erklärung für die gestiegenen fehlerhaften Abschiebungen die Zunahme an Rückführungen insgesamt. Abschiebungen sollten rechtmäßig ablaufen. "Was wir vonseiten des Bundes dafür tun können, werden wir auch tun."

TUNESIEN: ERMITTLUNGEN GEGEN SAMI A. LAUFEN NOCH

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Abschiebung von Sami A. als "offensichtlich rechtswidrig" bezeichnet. Die Richter entschieden, dass der mutmaßliche Ex-Leibwächter von Osama bin Laden aus Tunesien zurückgeholt werden muss. Er war am 13. Juli von Düsseldorf in sein Heimatland Tunesien abgeschoben worden, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen dies wegen der möglichen Gefahr von Folter untersagt hatte. Der Beschluss war den Behörden aber erst zugegangen, als A. sich schon auf dem Flug in das nordafrikanische Land befand. Die nordrhein-westfälische Landesregierung sieht sich dem Vorwurf ausgesetzt, das Gericht getäuscht und über das genaue Abschiebedatum im Unklaren gelassen zu haben.