BGH lässt Kamera-Aufzeichnungen im Auto als Beweis zu

Reuters  |  Autor 

Veröffentlicht am 15.05.2018 14:34

BGH lässt Kamera-Aufzeichnungen im Auto als Beweis zu

Karlsruhe (Reuters) - Aufzeichnungen automatischer Kameras im Auto dürfen zur Klärung der Schuldfrage bei einem Unfall verwendet werden.

Das Interesse an der Aufklärung sei höher zu bewerten als das Recht der Unfallgegner auf Schutz seiner persönlichen Daten, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil am Dienstag in Karlsruhe. Zwar verletze das permanente Aufzeichnen des Straßenverkehrs über eine am Armaturenbrett montierte Kamera die Persönlichkeitsrechte anderer Verkehrsteilnehmer, erklärte der Vorsitzende Richter Gregor Galke. Dies bedeute aber nicht, dass die Aufzeichnungen in einem Prozess nicht als Beweis herangezogen werden könnten. Schließlich müssten die Beteiligten an einem Unfall ohnehin ihre Daten austauschen.