dpa-AFX
Veröffentlicht am 21.11.2014 17:30
DGAP Zwischenmitteilung: Enerxy AG (deutsch)
n Enerxy AG: Zwischenmitteilung im zweiten Halbjahr 2014
Enerxy AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG
21.11.2014 17:30
Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Zwischenmitteilung nach §37x WpHG
Aktivitäten der Enerxy AG im zweiten Halbjahr 2014:
a) Geschäftstätigkeit der Enerxy AG
b) Steuerliche Situation der Enerxy AG
c) Maßnahmen zur Liquiditätssicherung
d) Beschlussvorlage an die Hauptversammlung vom 9. Dezember 2014 zur
Auflösung und Abwicklung der Gesellschaft
e) Ausblick 2014
a) Die Geschäftstätigkeit der Enerxy AG wurde im Bereich des Umweltschutzes
fortgesetzt. Insbesondere dem Einsatz von westlicher Technologie zur
Luftreinhaltung kommt derzeit in China große Bedeutung zu. Die Gesellschaft
hat sich intensiv um die Vermittlung von Filtertechnologie bemüht, die u.a.
in Kohlekraftwerken zum Einsatz kommen soll, um die Feinstaubbelastung der
Luft zu verringern.
b) Nachdem die Gesellschaft bereits seit April 2013 mit dem Finanzamt
aktiv die Klärung der umsatzsteuerlichen Sachverhalte aus den Jahren
2008-2010 betrieben hatte, kam es im Verlauf des zweiten Halbjahres 2014 zu
Entscheidungen, die auf die Zukunft der Gesellschaft potenziell großen
Einfluss haben könnten.
Das Finanzamt stellt die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft der
Enerxy AG bzw. ihrer Vorgängerin (Business Media China AG) in Frage.
Hieraus ergibt sich nach Auffassung der Finanzbehörde die Verpflichtung,
einen Teil der in den betroffenen Jahren gezogenen Vorsteuer zuzüglich
Zinsen zurückzuerstatten.
Um bereits im Vorfeld eines Bescheids die Auswirkungen für die Gesellschaft
zu begrenzen, hatte die Enerxy AG einen Antrag auf abweichende Festsetzung
der Steuer gestellt, der allerdings im August abgelehnt wurde. Die
Steuerbescheide ergingen dann ebenfalls im August in Höhe von ca. TEUR
375,0 zuzüglich darauf entfallende Zinsen. Die Gesellschaft hat gegen diese
Bescheide Rechtsmittel eingelegt.
Zur Gewährung der Aussetzung der Vollziehung der Bescheide war die Enerxy
AG gezwungen, einen Teil der Restforderung aus dem Verkauf der Anteile an
der CURRENT Group LLC an das Finanzamt abzutreten. Dies war überhaupt die
Voraussetzung damit die Verhandlungen in der Sache weitergeführt werden
konnten.
Die Gesellschaft versucht weiterhin mit dem Finanzamt Einigung über die
Bewertung der Unternehmereigenschaft der Jahre 2008-2010 sowie der Jahre
2011-2014 zu erzielen. Außerdem stehen noch einige kontroverse
Feststellungen aus dem vorläufigen Bericht der Betriebsprüfung zur Klärung
an.
c) Aufgrund der kritischen Situation im Hinblick auf die Steuern ist die
Liquidität der Gesellschaft stark angespannt. Zwar wurden die Forderungen
aus Leistungen des Jahres 2013 vollständig beglichen, jedoch lehnt die
Golden Tiger Investment Ltd. als Hauptaktionärin der Gesellschaft die
Inanspruchnahme der gewährten Kreditlinie zur Begleichung der Steuerschuld
der Jahre 2008-2010 ab, da sie in diesen Jahren noch keine Aktionärin der
Enerxy AG war. Somit blieb lediglich der Ausweg, werthaltige Gegenstände
des Anlagevermögens der Gesellschaft zu veräußern.
Im Zuge dieser Maßnahmen wurden die Anteile an der BMC China Co. Ltd.,
Beijing, der BMC Advertising Co. Ltd., Beijing, sowie der Enerxy
Environmental Protection Technology Ltd., Road Town, British Virgin Islands
veräußert. Die Veräußerungen stehen jedoch unter dem Zustimmungsvorbehalt
der Hauptversammlung am 9. Dezember 2014. Die Verkaufserlöse sollen die
Fortführung des Geschäftsbetriebs bis zum Eingang der noch offenen
Kaufpreisrate aus dem Verkauf der Anteile an der CURRENT Group, LLC im März
2015 ermöglichen.
Ein Teil der Zahlung aus dem Verkauf der Anteile an der CURRENT Group, LLC
muss jedoch zur Begleichung der Steuerverbindlichkeiten der Gesellschaft
eingesetzt werden.
d) Die Hauptversammlung der Enerxy AG findet dieses Jahr am 9. Dezember
2014 in Stuttgart statt. Mit Einladung vom 30. Oktober 2014 wurde u.a. eine
Beschlussvorlage bekanntgegeben, nach der die Gesellschaft zum 31. Dezember
2014 aufgelöst und abgewickelt werden soll.
Diese Beschlussvorlage war erforderlich, weil aufgrund der steuerlichen
Risiken eine weitere Kapitalzuführung nötig geworden wäre. Die
Hauptaktionärin hat jedoch signalisiert, dass sie an einer Kapitalerhöhung
nicht teilnehmen werde. Da die wirtschaftlichen Daten der Gesellschaft die
erfolgreiche Platzierung einer Kapitalerhöhung als wenig wahrscheinlich
erscheinen lassen, bleibt nur der Ausweg einer geordneten Abwicklung, wie
von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft vorgeschlagen.
Dieser Prozess wird sich voraussichtlich bis zum ersten Quartal 2016
hinziehen, um den Anforderungen des Gläubigerschutzes Genüge zu tun.
Derzeit kann noch nicht abgeschätzt werden, welche Vermögenswerte nach
Abschluss der Abwicklung an die Aktionäre der Gesellschaft verteilt werden
können.
e) Der Vorstand rechnet für 2014 mit einem geringen Umsatz in der
Größenordnung von 30 TEUR, die Gewinnschwelle wird dieses Jahr nicht
erreicht.
Karlsruhe, den 19. November 2014
Enerxy AG
Der Vorstand
Kontakt:
Enerxy AG
Schoemperlenstr. 12A
76185 Karlsruhe
Tel: 0721-605607051
Fax: 0721-605607052
Mail: invest@enerxy.com
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Unternehmen: Enerxy AG
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Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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nn
Geschrieben von: dpa-AFX
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