dpa-AFX
Veröffentlicht am 23.10.2014 17:48
DGAP-Stimmrechte: MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG (deutsch)
n MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG
23.10.2014 17:48
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, Deutschland hat uns
gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 20.10.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil
an der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG, Sangerhausen, Deutschland am
17.10.2014 die Schwelle von 3%, 5%, 10% und 15% der Stimmrechte
überschritten hat und an diesem Tag 16,07% (das entspricht 1575000
Stimmrechten) betragen hat.
Die VV Beteiligungen Aktiengesellschaft, Heidelberg, Deutschland hat uns
gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 20.10.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil
an der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG, Sangerhausen, Deutschland am
17.10.2014 die Schwelle von 3%, 5%, 10% und 15% der Stimmrechte
überschritten hat und an diesem Tag 16,07% (das entspricht 1575000
Stimmrechten) betragen hat.
16,07% der Stimmrechte (das entspricht 1575000 Stimmrechten) sind der
Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr
kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der MIFA
Mitteldeutsche Fahrradwerke AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt:
- Deutsche Balaton Aktiengesellschaft
Die DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg, Deutschland
hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 20.10.2014 mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG, Sangerhausen,
Deutschland am 17.10.2014 die Schwelle von 3%, 5%, 10% und 15% der
Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 16,07% (das entspricht
1575000 Stimmrechten) betragen hat.
16,07% der Stimmrechte (das entspricht 1575000 Stimmrechten) sind der
Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr
kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der MIFA
Mitteldeutsche Fahrradwerke AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt:
- Deutsche Balaton Aktiengesellschaft
- VV Beteiligungen Aktiengesellschaft
Herr Wilhelm Konrad Thomas Zours, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1
WpHG am 20.10.2014 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der MIFA
Mitteldeutsche Fahrradwerke AG, Sangerhausen, Deutschland am 17.10.2014 die
Schwelle von 3%, 5%, 10% und 15% der Stimmrechte überschritten hat und an
diesem Tag 16,07% (das entspricht 1575000 Stimmrechten) betragen hat.
16,07% der Stimmrechte (das entspricht 1575000 Stimmrechten) sind Herrn
Zours gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete
Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihm kontrollierte
Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der MIFA Mitteldeutsche
Fahrradwerke AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt:
- Deutsche Balaton Aktiengesellschaft
- VV Beteiligungen Aktiengesellschaft
- DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG
Kyselhäuser Straße 23
06526 Sangerhausen
Deutschland
Internet: www.mifa.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Geschrieben von: dpa-AFX
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