DGAP-Stimmrechte: KION GROUP AG (deutsch)

dpa-AFX

Veröffentlicht am 25.04.2014 10:56

KION GROUP AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

KION GROUP AG

25.04.2014 10:56

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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KION GROUP AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der

europaweiten Verbreitung

Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 27a WpHG

Die KKR PEI GP Limited, geschäftsansässig c/o Maples Corporate Services

Limited, PO Box 309, Ugland House, George Town, Grand Cayman, Kaimaninseln,

hat der KION GROUP AG, Wiesbaden, Deutschland, am 24. April 2014 unter

Bezugnahme auf ihre Stimmrechtsmitteilungen gemäß §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 1

Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 WpHG vom 2. April 2014 bezüglich der am 1. April 2014

erfolgten Überschreitung der Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%

und 50% der Stimmrechte an der KION GROUP AG durch die KKR PEI GP Limited

gemäß § 27a Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:

'1. Ziele des Erwerbs der Stimmrechte (§ 27a Abs. 1 Sätze 1 und 3 WpHG)

a) Die indirekte Beteiligung an der KION GROUP AG ist Folge einer

konzerninternen Umstrukturierung, die weder der Umsetzung strategischer

Ziele noch der Erzielung von Handelsgewinnen dient.

b) Die KKR PEI GP Limited beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf

Monate direkt oder indirekt weitere Stimmrechte an der KION GROUP AG durch

Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.

c) Die KKR PEI GP Limited strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von

Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganen der KION GROUP AG an, die

über die Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung der KION GROUP AG

durch (mittelbare) Tochtergesellschaften der KKR PEI GP Limited hinausgeht.

d) Die KKR PEI GP Limited strebt keine wesentliche Änderung der

Kapitalstruktur der KION GROUP AG an, insbesondere nicht im Hinblick auf

das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik.

2. Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a

Abs. 1 Satz 4 WpHG)

Die Stimmrechte an der KION GROUP AG werden der KKR PEI GP Limited gemäß §

22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2 WpHG zugerechnet. Die Überschreitung der

Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte an

der KION GROUP AG durch die KKR PEI GP Limited ist Folge einer

konzerninternen Umstrukturierung. Daher wurden von der KKR PEI GP Limited

weder Eigen- noch Fremdmittel eingesetzt, um den Erwerb der Stimmrechte zu

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finanzieren.'

Wiesbaden, 25. April 2014

KION GROUP AG

Der Vorstand

25.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: KION GROUP AG

Abraham-Lincoln-Str. 21

65189 Wiesbaden

Deutschland

Internet: www.kiongroup.com

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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