DGAP-News: Rocket Internet legt Emissionspreis am oberen Ende der Preisspanne fest (deutsch)

dpa-AFX

Veröffentlicht am 01.10.2014 19:45

DGAP-News: Rocket Internet legt Emissionspreis am oberen Ende der Preisspanne fest (deutsch)

Rocket Internet legt Emissionspreis am oberen Ende der Preisspanne fest

DGAP-News: Rocket Internet AG / Schlagwort(e): Börsengang

Rocket Internet legt Emissionspreis am oberen Ende der Preisspanne

fest

01.10.2014 / 19:45

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DER PRESSEMITTEILUNG.

Rocket Internet legt Emissionspreis am oberen Ende der Preisspanne fest

Berlin, 1. Oktober 2014 - Rocket Internet AG ("Rocket" oder das

"Unternehmen") hat heute die erfolgreiche Festlegung des

Erstangebotspreises ihres Börsengangs ("IPO") auf 42,50 Euro je Aktie

bekanntgegeben. Bei einem Emissionspreis von 42,50 Euro je Aktie, und bei

vollständiger Ausübung der Option der emissionsbegleitenden Banken im

Zusammenhang mit der Mehrzuteilung (die "Greenshoe-Option"), beträgt die

Marktkapitalisierung von Rocket rund 6,7 Mrd. Euro. Das Angebot war am

oberen Ende der Preisspanne deutlich mehr als zehnfach überzeichnet.

Im Rahmen des Angebots wurden insgesamt 32.941.177 Neue Aktien sowie

zusätzlich 4.941.176 Aktien aus der Mehrzuteilungsoption zugeteilt.

Die Gesellschaft erwartet im Rahmen des Angebots bei Nicht-Ausübung der

Greenshoe-Option einen Bruttoemissionserlös von 1,4 Mrd. Euro

beziehungsweise 1,6 Mrd. Euro im Falle einer vollständigen Ausübung der

Greenshoe-Option. Das Angebot entspricht 21,5 Prozent der Stammaktien der

Gesellschaft bei Nicht-Ausübung der Greenshoe-Option beziehungsweise 24,0

Prozent unter Annahme einer vollständigen Ausübung der Greenshoe-Option.

Keiner der gegenwärtigen Anteilseigner hat im Rahmen des IPOs Aktien

verkauft. Die Rocket-Aktien werden ab dem 2. Oktober 2014 im Entry Standard

der Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Ticker-Symbol "RKET" gehandelt

(ISIN: DE000A12UKK6; WKN: A12UKK).

Oliver Samwer, Gründer und Vorstandsvorsitzender von Rocket:

"Wir freuen uns sehr über die positive Resonanz der Investoren und ihr

Vertrauen in die Stärke unseres Geschäftsmodels, unserer Erfolgshistorie

und unserer Wachstumsaussichten. Ich bin davon überzeugt, dass Rocket

überaus gut positioniert ist, um die Wachstumschancen des Internethandels

vor allem in den aufstrebenden Märkten zu nutzen und die führende

Internetplattform außerhalb der USA und Chinas zu werden."

Rocket hat sich zu einer Sperrfrist von sechs Monaten ab dem ersten

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Handelstag verpflichtet. Die bisherigen Anteilseigner von Rocket, Global

Founders, Investment AB Kinnevik, Philippine Long Distance Telephone

Company, Access Industries, United Internet und HV Holtzbrinck Ventures,

sowie die Cornerstone Investoren, inklusive der von Baillie Gifford

gemanagten Fonds und J.P. Morgan Securities, haben alle zwölfmonatige

Veräußerungssperren unterzeichnet.

Berenberg, J.P. Morgan und Morgan Stanley begleiten den Börsengang als

Joint Global Coordinators und fungieren gemeinsam mit BofA Merrill Lynch,

Citigroup und UBS Investment Bank als Joint Bookrunners.

Ende

Pressekontakt:

Brunswick Group

Frankfurt: Paul Scott + 49 69 2400 5541 / Oliver Thompson +49 69 2400 5539

London: Chris Blundell +44 207 404 5959

Rocket Internet

Andreas Winiarski, Global Head of PR and Communications

+49 30 300 13 18 68

andreas.winiarski@rocket-internet.com

Über Rocket Internet

Rockets Ziel ist es, die größte Internet-Plattform außerhalb der USA und

Chinas zu werden. Rocket identifiziert und baut bewährte

Internetgeschäftsmodelle auf und überträgt diese in neue, unterversorgte

oder unerschlossene Märkte. Dort strebt Rocket an, diese zu skalieren und

zu marktführenden Internetunternehmen auszubauen. Im Mittelpunkt der

Tätigkeiten von Rocket stehen bewährte Internetgeschäftsmodelle, welche die

grundlegenden Bedürfnisse der Verbraucher in drei Bereichen erfüllen:

E-Commerce, Marktplätze und Finanztechnologie. Rocket wurde im Jahr 2007

gegründet und beschäftigt in ihrem Netzwerk von Unternehmen heute über

20.000 Angestellte in mehr als 100 Ländern auf fünf Kontinenten.

Disclaimer:

Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen

basieren auf der gegenwärtigen Sicht, Erwartungen und Annahmen des

Managements der Rocket Internet AG ("Rocket") und beinhalten bekannte und

unbekannte Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die

tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse erheblich von den darin

enthalten ausdrücklichen oder impliziten Aussagen abweichen können. Die

tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse können wesentlich von

den darin beschriebenen abweichen aufgrund von, unter anderem,

Veränderungen des allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds oder der

Wettbewerbssituation, Risiken in Zusammenhang mit Kapitalmärkten,

Wechselkursschwankungen und dem Wettbewerb durch andere Unternehmen,

Änderungen in einer ausländischen oder inländischen Rechtsordnung,

insbesondere betreffend das steuerrechtliche Umfeld, die Rocket betreffen,

oder durch andere Faktoren. Rocket übernimmt keine Verpflichtung,

zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren.

Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada,

Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden.

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch

die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren (die

"Aktien") von Rocket in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland

oder sonstigen Staaten dar. Die Aktien von Rocket dürfen in den Vereinigten

Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung oder ohne vorherige

Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem

Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von

1933 in der geltenden Fassung (der 'Securities Act') verkauft oder zum Kauf

angeboten werden. Die Aktien von Rocket sind nicht und werden weder unter

dem Securities Act noch den Wertpapiergesetzen von Australien, Kanada, oder

Japan registriert. Sofern Verkäufe von den in dieser Mitteilung genannten

Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika erfolgen, werden diese

ausschließlich mit Personen, die sowohl (i) "qualified insitutional buyers"

gemäß der Definition in Rule 144A unter dem U.S. Securities Act von 1933,

in der gültigen Fassung, sowie (ii) "qualified purchasers" gemäß der

Definition im U.S. Investment Company Act von 1940, in der gültigen

Fassung, sind, getätigt werden.

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine

Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Die Wertpapiere sind bereits

verkauft worden.

In dem Vereinigten Königreich wird diese Mitteilung nur verteilt und

richtet sich nur an Personen, die (i) professionelle Anleger sind und unter

Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial

Promotion) Order 2005 in der geltenden Fassung (die "Verordnung") fallen

oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) to (d) der Verordnung

fallen ("high net worth companies", "unincorporated associations" etc.)

(wobei diese Personen zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet werden).

Diese Mitteilung richtet sich nur an Relevante Personen und auf Basis

dieser Mitteilung dürfen Personen nicht handeln und nicht vertrauen, die

keine Relevante Personen sind. Jede Investition oder jede

Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur den

Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.

Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Morgan Stanley Bank AG, J.P Morgan

Securities plc, Citigroup Global Markets Limited, Merrill Lynch

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ausschließlich für Rocket. Sie werden im Zusammenhang mit dem Angebot

niemand anderen als ihren jeweiligen Klienten ansehen und sind niemand

anderem als Rocket gegenüber verantwortlich, den Schutz zu bieten, den

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289947 01.10.2014

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