ROUNDUP/'Trauriger Rekordwert': Mehr als jedes fünfte Kind von Armut

dpa-AFX

Veröffentlicht am 26.03.2024 16:40

BERLIN (dpa-AFX) - Es sind deutliche Zahlen, die nicht nur Zahlen sind. Dahinter stehen Menschen, die oft nur mit Mühe und Not über die Runden kommen. "Mehr als jedes fünfte Kind ist mittlerweile von Armut betroffen", resümiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands. Das sei ein "trauriger Rekordwert". Der Armutsbericht seines Verbands, den Schneider am Dienstag in Berlin vorgestellt hat, fördert noch weitere "traurige" Werte zutage: Demnach waren 14,2 Millionen Menschen in Deutschland im Jahr 2022 von Armut betroffen - 100 000 Menschen mehr als 2021 und fast eine Million mehr als im Vor-Pandemiejahr 2019. Die Armutsquote von 16,8 Prozent bereitet Schneider große Sorgen.

Die Zahlen des Verbands beziehen sich auf das Jahr 2022, weil bislang keine aktuelleren des Statistischen Bundesamts vorliegen. Für 2023 gibt es erst im kommenden Jahr belastbare Daten aus dem sogenannten Mikrozensus, auf dem der Armutsbericht basiert. Er erwarte für 2023 keine große Trendwende, schickte Schneider vorweg. Besonders schwierig sei die Lage von Alleinerziehenden und Familien mit mehreren Kindern. Mehr als 40 Prozent aller Alleinerziehenden sind laut Bericht von Armut betroffen. Es gebe immer noch zu viele in "erzwungener Teilzeit", beklagte Schneider. Es brauche dringend ein größeres Betreuungsangebot.

Viele Erwerbstätige sind arm

Mit Blick auf die Gesamtverteilung warnte der Verbandschef vor einem falschen Bild: Zwar seien Erwerbslose neben Menschen mit niedrigem Bildungsabschluss und jenen mit Migrationshintergrund überproportional von Armut betroffen. Die Statistik zeige aber, dass von den 14,2 Millionen Betroffenen mehr als ein Viertel erwerbstätig seien, ein weiteres knappes Viertel seien Rentnerinnen und Rentner. Die Gruppe der Erwerbslosen mache 2022 gerade einmal knapp fünf Prozent der armen Menschen aus. Zu den Hauptforderungen des Verbands zählen daher eine Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro und eine "Bürgerrentenversicherung", in die alle einzahlen sollen - auch Selbstständige und Beamte.

Die niedrigsten Armutsquoten haben laut Bericht Bayern, Baden-Württemberg und Brandenburg. Die höchsten mit jeweils 19 Prozent und mehr das Saarland, Sachsen-Anhalt, Hamburg und Nordrhein-Westfalen. Schlusslicht ist Bremen mit einer Quote von 29,1 Prozent. Und die Beobachtung zeige: Deutschland driftet auseinander. Ärmere Bundesländer würden immer ärmer, reiche immer reicher.

Wer als "arm" gilt, ist laut Mikrozensus nach Haushaltstypen und verfügbarem Nettoeinkommen gestaffelt. Dabei gilt generell: Jede Person, die mit ihrem verfügbaren Einkommen unter 60 Prozent des mittleren Einkommens liegt, wird als einkommensarm eingestuft. Ein Single-Haushalt ohne Kinder erreicht die Armutsschwelle demnach etwa bei weniger als 1186 Euro verfügbarem Einkommen im Monat. Eine Alleinerziehende mit einem Kind unter 14 Jahren gilt entsprechend der Staffelung als arm, wenn sie weniger als 1542 Euro monatlich zur Verfügung hat.

Jetzt die App holen
Werden Sie Teil der größten Finanz-Community der Welt
Downloaden

Kritik an Kindergrundsicherung

Die Ergebnisse zur Kinderarmut lösten insbesondere bei Sozialverbänden Entsetzen aus. Sie seien eine "Schande für so ein reiches Land", erklärte etwa die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele. Sie forderte die Bundesregierung auf, bei der geplanten Kindergrundsicherung nachzubessern. "Mit der Kindergrundsicherung, wie sie im Moment geplant ist, können wir die Kinderarmut in Deutschland nicht bekämpfen."

Ähnlich äußerte sich Verbandschef Schneider. Auf die Frage, ob das Projekt von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) in seiner jetzigen Form geeignet sei, die Kinderarmut substanziell zu bekämpfen, antwortet der Verbandschef mit einem klaren "Nein". Es brauche nicht nur eine digitale Auszahlung von Mitteln, sondern schlichtweg mehr Geld, mahnte Schneider an. Die Kindergrundsicherung müsse im Vergleich zu den Bürgergeldsätzen "um 40 Prozent höher liegen".

Mit der Kindergrundsicherung will die Bundesregierung ab 2025 bisherige Leistungen wie das Kindergeld, Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder oder den Kinderzuschlag bündeln. Mehr anspruchsberechtigte Familien sollen so das erhalten, was ihnen zusteht. Ob Familien dadurch künftig automatisch mehr Geld als bisher haben werden, wie es Verbandschef Schneider verlangt, ist bislang unklar.

Die Hauptkritik an dem Projekt sind befürchtete Doppelstrukturen. Diese Gefahr sieht unter anderem auch der Normenkontrollrat (NKR), der Zeitaufwand und Kosten untersucht, die durch neue Gesetze entstehen. Am Dienstag stellte er ein neues Gutachten vor, in dem ein vereinfachtes System zur Auszahlung von Sozialleistungen angeregt wird - unter anderem durch mehr Pauschalen. In dem vom Beratungsunternehmen Deloitte erstellten Gutachten heißt es unter anderem, die Leistungen der Kindergrundsicherung müssten "konsequent gebündelt" sein. Dies sei bei dem Vorhaben noch nicht der Fall, unter anderem weil "angrenzende Leistungen wie Bürgergeld und Wohngeld nicht ausreichend adressiert und Behördenkontakte nicht reduziert, sondern erhöht wurden".

Auf diese Kritik geht die Familienministerin auf dpa-Nachfrage nicht ein. Vergangenen Dezember hatte ein Sprecher des Ministeriums versichert: "Klar ist, es soll hier kein Bürokratie-Monster aufgebaut werden, sondern es soll Bürokratie abgebaut werden. Das ist das Ziel der Kindergrundsicherung und daran arbeiten wir." Klar ist aber auch: Die Arbeit ist noch lange nicht abgeschlossen.

Der Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen birgt hohe Risiken. Sie können Ihren Kapitaleinsatz vollständig oder teilweise verlieren. Die Kurse von Kryptowährungen sind extrem volatil und können von externen Faktoren wie finanziellen, regulatorischen oder politischen Ereignissen beeinflusst werden. Der Handel auf Margin erhöht das finanzielle Risiko.
Stellen Sie unbedingt sicher, dass Sie die mit dem Handel der Finanzinstrumente und/oder Kryptowährungen verbundenen Risiken vollständig verstanden haben und lassen Sie sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten, bevor Sie den Handel aufnehmen.
Fusion Media möchte Sie daran erinnern, dass die auf dieser Internetseite enthaltenen Kurse/Daten nicht unbedingt in Realtime oder genau sind. Alle Daten und Kurse werden nicht notwendigerweise von Börsen, sondern von Market-Makern bereitgestellt, so dass die Kurse möglicherweise nicht genau sind und vom tatsächlichen Marktpreis abweichen können, was bedeutet, dass die Kurse indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sind. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für etwaige Handelsverluste, die Ihnen durch die Verwendung dieser Daten entstehen könnten.
Es ist verboten, die auf dieser Website enthaltenen Daten ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenanbieters zu verwenden, zu speichern, zu reproduzieren, anzuzeigen, zu ändern, zu übertragen oder zu verteilen. Alle Rechte am geistigen Eigentum sind den Anbietern und/oder der Börse vorbehalten, die auf dieser Website enthaltenen Daten bereitstellen.
Fusion Media kann von den Werbetreibenden, die sich auf der Website befinden, anhand Ihrer Interaktion mit den Werbeanzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.

Abmelden
Sind Sie sicher, dass Sie sich abmelden möchten?
NeinJa
AbbrechenJa
Veränderung wird gespeichert