ROUNDUP/1&1 versus Vodafone: Kartellamt schaltet sich in Handynetz-Streit ein

dpa-AFX

Veröffentlicht am 02.06.2023 15:33

Aktualisiert 02.06.2023 15:45

BONN/MONTABAUR (dpa-AFX) - Im Streit zwischen den Telekommunikationskonzernen 1&1 und Vodafone (LON:VOD) schaltet sich das Bundeskartellamt ein. Die Bonner Behörde teilte am Freitag mit, ein Missbrauchsverfahren eingeleitet zu haben. Nun wird geprüft, ob es eine kartellrechtswidrige Behinderung durch Vodafone gab. Damit reagieren Deutschlands oberste Wettbewerbshüter auf eine Beschwerde von 1&1 vom Februar. Man werde sich "genau ansehen, ob es gute Gründe für die Verzögerung bei der Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 gibt", sagte Kartellamtschef Andreas Mundt.

Der Jurist bezieht sich hierbei auf den schleppenden Netzausbau von 1&1, das 2019 erstmals eigenes Mobilfunkspektrum ersteigert hatte und die Frequenzen für sein eigenes Netz nutzen will. Damit bekommen die bisherigen Netzbetreiber Telekom (ETR:DTEGn), Vodafone und Telefónica (ETR:O2Dn) (O2) Konkurrenz. Doch bei dem Vorhaben ist der Neueinsteiger mächtig in Verzug: Statt Ende vergangenen Jahres 1000 eigene 5G-Antennenstandorte in Betrieb zu haben, waren es nur 5. Auch in diesem Jahr verlief der weitere Netzausbau schleppend.

Woran lag das? Bei der Beantwortung dieser Frage zeigte 1&1 auf seinen Vertragspartner Vantage Towers (ETR:VTWRn) , der den größten Teil der Masten und Dachstandorte bauen sollte, damit 1&1 dort seine Antennen installieren konnte. Doch Vantage Towers konnte seine vertraglichen Zusagen nicht einhalten. 1&1 argwöhnte, dass es hierbei nicht mit rechten Dingen zuging und dass Konkurrent Vodafone seine Finger im Spiel hatte. Vodafone hält zusammen mit Finanzinvestoren knapp 90 Prozent an seiner ehemaligen Funkturmsparte, die 2021 als Vantage Towers an die Börse gebracht worden war.

Hatten die Düsseldorfer etwa ihren Einfluss geltend gemacht, um den aufstrebenden Konkurrenten aus Montabaur (Rheinland-Pfalz) auszubremsen? Dieser Frage geht das Kartellamt nun nach. Bereits im Februar hatte sich 1&1 bei den Wettbewerbshütern beschwert, danach hielt sich die Behörde zunächst bedeckt und führte gewissermaßen eine Vorprüfung durch. Mit der öffentlichen Bekanntgabe des Missbrauchsverfahrens folgt nun der nächste Schritt. Wohin die Reise geht - ob die Behörde 1&1 recht gibt oder nicht - ist zwar noch völlig offen. Fakt ist aber auch, dass die Vorwürfe für so plausibel befunden werden, dass das Verfahren bekanntgegeben wird.

Eine 1&1-Sprecherin begrüßte das Vorgehen des Kartellamts: "Die Untersuchung durch die Behörde wird nun Klarheit und Transparenz schaffen." Vantage Towers und Vodafone wiesen beide den Vorwurf der Behinderung zurück. "Als neutraler und unabhängiger Host bieten wir allen unseren Kunden einen offenen Zugang zu unserer passiven Infrastruktur", sagt eine Vantage-Sprecherin. Man werde "die Gründe für etwaige Verzögerungen ausführlich darlegen". Beide Firmen betonten, in dem Verfahren mit der Behörde zu kooperieren.

Jetzt die App holen
Werden Sie Teil der größten Finanz-Community der Welt
Downloaden

Nicht weit entfernt vom Kartellamt liegt in Bonn eine andere Bundesbehörde, die sich ebenfalls mit dem vierten deutschen Handynetz befasst: Bei der Bundesnetzagentur läuft ein Bußgeldverfahren gegen 1&1, weil die Ausbaupflicht für besagte 1000 5G-Standorte zum Jahreswechsel 2022/23 sehr deutlich verfehlt wurde. Zu einer Zahlung von fast 50 Millionen Euro könnte der Telekommunikationskonzern verdonnert werden.

Das Kartellamtsverfahren ist rechtlich gesehen zwar ein anderer Strang als das Bußgeldverfahren der Netzagentur, die Aufsichtsbehörde dürfte das Vorgehen der Wettbewerbshüter dennoch mit Interesse beobachten. Denn klar ist: Sollte Vodafone dem Konkurrenten 1&1 tatsächlich ein Bein gestellt haben, könnte das die geforderte Bußgeldsumme absenken - oder sie entfällt sogar komplett.

Der Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen birgt hohe Risiken. Sie können Ihren Kapitaleinsatz vollständig oder teilweise verlieren. Die Kurse von Kryptowährungen sind extrem volatil und können von externen Faktoren wie finanziellen, regulatorischen oder politischen Ereignissen beeinflusst werden. Der Handel auf Margin erhöht das finanzielle Risiko.
Stellen Sie unbedingt sicher, dass Sie die mit dem Handel der Finanzinstrumente und/oder Kryptowährungen verbundenen Risiken vollständig verstanden haben und lassen Sie sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten, bevor Sie den Handel aufnehmen.
Fusion Media möchte Sie daran erinnern, dass die auf dieser Internetseite enthaltenen Kurse/Daten nicht unbedingt in Realtime oder genau sind. Alle Daten und Kurse werden nicht notwendigerweise von Börsen, sondern von Market-Makern bereitgestellt, so dass die Kurse möglicherweise nicht genau sind und vom tatsächlichen Marktpreis abweichen können, was bedeutet, dass die Kurse indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sind. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für etwaige Handelsverluste, die Ihnen durch die Verwendung dieser Daten entstehen könnten.
Es ist verboten, die auf dieser Website enthaltenen Daten ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenanbieters zu verwenden, zu speichern, zu reproduzieren, anzuzeigen, zu ändern, zu übertragen oder zu verteilen. Alle Rechte am geistigen Eigentum sind den Anbietern und/oder der Börse vorbehalten, die auf dieser Website enthaltenen Daten bereitstellen.
Fusion Media kann von den Werbetreibenden, die sich auf der Website befinden, anhand Ihrer Interaktion mit den Werbeanzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.

Abmelden
Sind Sie sicher, dass Sie sich abmelden möchten?
NeinJa
AbbrechenJa
Veränderung wird gespeichert