ROUNDUP: Niedersachsens Vorstoß gegen Vorkasse für Flugtickets kommt

dpa-AFX

Veröffentlicht am 16.09.2022 06:35

Aktualisiert 16.09.2022 06:45

HANNOVER/BERLIN (dpa-AFX) - Mit einer Initiative im Bundesrat will das Land Niedersachsen das Prinzip der Vorkasse bei Flugreisen zu Fall bringen. Passagiere sollten künftig den Ticketpreis erst beim Check-In und nicht schon Monate vor dem Abflug entrichten müssen, wie die SPD/CDU-Landesregierung in ihrem Antrag zur Bundesratssitzung an diesem Freitag ausführt. Aktueller Anlass des Vorstoßes sind demnach Tausende Flugabsagen in diesem Sommer, die zu erheblichen Schwierigkeiten bei den Reisenden führen könnten. Auch nach der Air Berlin-Pleite und in der Corona-Krise hatten Verbraucher Probleme, ihre vorab geleisteten Zahlungen erstattet zu bekommen.

Die Luftverkehrsindustrie lehnt die auch von Verbraucherschützern verlangte Abkehr von der Vorkasse ab. Der Branchenverband BDL verweist unter anderem auf die international üblichen Abrechnungsverfahren. Mit dem vorab eingenommenen Geld erreichten die Fluggesellschaften (NYSE:JETS) eine größere Planungssicherheit und könnten die Flugzeuge optimal auslasten, was auch positiv für das Klima ist. Die Kunden könnten zudem über Frühbucherrabatte profitieren. Die Lufthansa (ETR:LHAG) hat beteuert, nahezu alle Erstattungsansprüche innerhalb der gesetzlichen Frist von sieben Tagen zu erfüllen.

"Flugausfälle, auf die Reisende keinerlei Einfluss haben, dürfen nicht zu einem zusätzlichen Aufwand für die Betroffenen führen. Die bisherige Situation begünstigt einseitig die Airlines", sagte Niedersachsens Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) der Deutschen Presse-Agentur. Ein Vorkasseverbot werde das bisherige System der Preisfindung nicht beeinträchtigen. "Keine Gesellschaft muss fürchten, dass Reisende nach einer frühen Buchung nicht am Flughafen erscheinen. Denn ein Vorkasseverbot verpflichtet die Reisenden natürlich trotzdem dazu, die gebuchten Tickets zu bezahlen."

Das bisherige System hat der Bundesgerichtshof zuletzt 2016 für rechtens erklärt. Die Bundesrichter verwiesen auf die EU-Fluggastverordnung, die Verbraucher ausreichend schütze. Mögliche Zinsnachteile der Kunden würden regelmäßig durch Preisvorteile bei frühen Buchungen ausgeglichen.

Mit dem Antrag, der an diesem Freitag vorgestellt werden soll, will Niedersachsen eine Entschließung der Länderkammer erreichen, mit der dann die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert würde. Es ist vorgesehen, den Antrag ohne Abstimmung zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse zu verweisen.

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