ROUNDUP: BGH stärkt Käufern von Gebrauchtwagen bei Mängeln den Rücken

dpa-AFX

Veröffentlicht am 10.04.2024 15:48

Aktualisiert 10.04.2024 16:00

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Käufern von Gebrauchtwagen bei Mängeln an Bauteilen den Rücken gestärkt. Verkäufer können sich bei Rechtsstreits über Reparaturkosten demnach nicht auf Alter oder Verschleiß berufen, wenn vorher ein bestimmter Zustand der beanstandeten Teile vereinbart wurde. Wenn sowohl Angaben über eine konkrete Beschaffenheit als auch ein Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung vereinbart wurde, seien die Punkte getrennt voneinander zu betrachten, urteilte das höchste deutsche Zivilgericht am Mittwoch in Karlsruhe. Ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts Limburg wurde aufgehoben und der Fall zurückgewiesen.

Konkret ging es in dem Verfahren darum, ob der Verkäufer eines rund 40 Jahre alten Autos für Reparaturkosten aufgrund einer defekten Klimaanlage aufkommen muss. In der Verkaufsanzeige auf einer Onlineplattform hieß es dem BGH zufolge: "Klimaanlage funktioniert einwandfrei. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung". Da die Klimaanlage des 25 000 Euro teuren Oldtimers aber defekt war, verlangt der Käufer von dem Verkäufer Kosten für die Reparatur in Höhe von 1750 Euro zurück.

Grundsätzlich sind Verkäufer verpflichtet, Käufern eine mangelfreie Ware zu übergeben. Wenn der verkaufte Gegenstand trotzdem einen Fehler aufweist, hat der Käufer Anspruch auf Gewährleistung. Bei Verkäufen zwischen Privatpersonen kann diese Gewährleistung aber vertraglich beschränkt oder gar ganz ausgeschlossen werden. Das gilt auch nach einer früheren Rechtsprechung des BGH aber eigentlich nicht für das Fehlen einer vorher vereinbarten Beschaffenheit - wie hier eine einwandfrei funktionierende Klimaanlage.

Das Landgericht hatte den Käufer in der Vorinstanz mit seiner Klage dennoch abblitzen lassen und argumentiert, bei einem so alten Fahrzeug müsse damit gerechnet werden, dass Instandsetzungsbedarf auftritt. Der Kläger habe nicht erwarten dürfen, dass eine schon lange über ihre Lebenserwartung hinaus betriebene Klimaanlage weiter funktionieren werde.

Der BGH teilt diese Einschätzung nicht. Wenn sich ein Gewährleistungsausschluss auch auf vereinbarte Beschaffenheiten erstrecken würde, wäre eine entsprechende vorherige Vereinbarung zwischen den Parteien "ohne Sinn und Wert", so das Gericht. Bei der Frage spiele weder das Alter des Autos noch die Verschleißanfälligkeit der Klimaanlage eine Rolle.

Diese Entscheidung kann nach Einschätzung von Rechtsanwalt und Oldtimer-Rechtsexperte Michael Eckert auch über den Oldtimer-Markt hinaus Auswirkungen auf den privaten Verkauf gebrauchter Gegenstände wie Autos, Uhren oder Musikinstrumente haben.

Über den konkreten Fall muss am Landgericht Limburg nun erneut verhandelt werden. Der BGH legte nahe, dass dabei die Frage eine Rolle spielen könnte, ob die Klimaanlage schon bei Übergabe des Autos defekt war oder erst später kaputtging. Ob der Verkäufer einen Teil der Reparaturkosten am Ende tragen muss, bleibt offen.

Jetzt die App holen
Werden Sie Teil der größten Finanz-Community der Welt
Downloaden

Der Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen birgt hohe Risiken. Sie können Ihren Kapitaleinsatz vollständig oder teilweise verlieren. Die Kurse von Kryptowährungen sind extrem volatil und können von externen Faktoren wie finanziellen, regulatorischen oder politischen Ereignissen beeinflusst werden. Der Handel auf Margin erhöht das finanzielle Risiko.
Stellen Sie unbedingt sicher, dass Sie die mit dem Handel der Finanzinstrumente und/oder Kryptowährungen verbundenen Risiken vollständig verstanden haben und lassen Sie sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten, bevor Sie den Handel aufnehmen.
Fusion Media möchte Sie daran erinnern, dass die auf dieser Internetseite enthaltenen Kurse/Daten nicht unbedingt in Realtime oder genau sind. Alle Daten und Kurse werden nicht notwendigerweise von Börsen, sondern von Market-Makern bereitgestellt, so dass die Kurse möglicherweise nicht genau sind und vom tatsächlichen Marktpreis abweichen können, was bedeutet, dass die Kurse indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sind. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für etwaige Handelsverluste, die Ihnen durch die Verwendung dieser Daten entstehen könnten.
Es ist verboten, die auf dieser Website enthaltenen Daten ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenanbieters zu verwenden, zu speichern, zu reproduzieren, anzuzeigen, zu ändern, zu übertragen oder zu verteilen. Alle Rechte am geistigen Eigentum sind den Anbietern und/oder der Börse vorbehalten, die auf dieser Website enthaltenen Daten bereitstellen.
Fusion Media kann von den Werbetreibenden, die sich auf der Website befinden, anhand Ihrer Interaktion mit den Werbeanzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.

Abmelden
Sind Sie sicher, dass Sie sich abmelden möchten?
NeinJa
AbbrechenJa
Veränderung wird gespeichert