ROUNDUP 2: Gericht erklärt EU-Genehmigung deutscher Condor-Hilfen für nichtig

dpa-AFX

Veröffentlicht am 08.05.2024 13:03

Aktualisiert 08.05.2024 13:15

(neu: Stellungnahme Condor)

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Das Gericht der Europäischen Union hat die Genehmigung der millionenschweren deutschen Hilfen für den Ferienflieger Condor für nichtig erklärt. Die EU-Kommission hätte ein förmliches Prüfverfahren einleiten müssen, entschieden die Richter am Mittwoch in Luxemburg. Der deutsche Staat hatte die Condor 2019 mit einem Kredit der Förderbank KfW gerettet, nachdem der damalige Mutterkonzern Thomas Cook (LON:TCGI) in die Pleite gerutscht war.

Die Brüsseler Behörde habe nicht ausreichend geprüft, ob Deutschland durch die Beihilfe ein angemessener Anteil am künftigen Wertgewinn von Condor zugesichert werde, befanden die Richter. Das wäre aber erforderlich gewesen.

Dass das Gericht die Genehmigung gekippt hat, heißt nicht zwangsläufig, dass die Gesellschaft das Geld sofort zurückzahlen muss. Zum einen kann gegen das Urteil noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem EuGH, vorgegangen werden. Außerdem könnte die EU-Kommission unter bestimmten Umständen einen neuen Beschluss erlassen.

"Das Urteil hat keine Auswirkungen auf die Geschäftslage und den Flugbetrieb von Condor", sagte eine Sprecherin des Unternehmens in Frankfurt. Die Kommission müsse nun die vom Gericht verlangte vertiefte Prüfung der Beihilfe nachholen. Bei der Beihilfe sei es um Darlehen gegangen, um den Flugbetrieb von Condor auch nach der Insolvenz des früheren Mutterkonzerns Thomas Cook fortzusetzen. Für den Ferienflieger habe stets eine positive Fortführungsprognose bestanden.

Mit Hilfe des 2021 eingestiegenen Finanzinvestors und Mehrheitseigners Attestor modernisiert Condor aktuell die Flotte. Die Rückzahlung der Staatshilfen verlaufe nach Plan, betonte die Sprecherin, ohne auf Details einzugehen. Laut früheren Äußerungen soll die vollständige Übernahme durch Attestor spätestens 2026 erfolgen. Zunächst ist noch der deutsche Staat mit der Treuhandgesellschaft "SG Luftfahrtgesellschaft" an Bord.

Mit einer sogenannten Umstrukturierungsbeihilfe wollte Deutschland die Fluggesellschaft in Form von zwei Abschreibungen in Höhe von 90 und 20,2 Millionen Euro unterstützen, die Teil des im Oktober 2019 gestarteten Restrukturierungsplans von 321,2 Millionen Euro waren. Die EU-Kommission, die als oberste Wettbewerbshüterin darauf achtet, dass Unternehmen durch Staatshilfen keine unfairen Vorteile bekommen, hatte das Vorhaben 2021 genehmigt. Dagegen wehrte sich die irische Fluggesellschaft Ryanair (IR:RYA) vor dem Gericht der EU.

Die Richter gaben dem Antrag von Ryanair nun statt - allerdings nur in Bezug auf eine Verletzung der Verfahrensrechte im Rahmen des erforderlichen Prüfverfahrens. Die Richter stellten klar, dass Ryanair die inhaltliche Rechtmäßigkeit des Beschlusses nicht beanstanden konnte. Denn die irische Airline habe nicht nachgewiesen, dass ihre wettbewerbliche Stellung durch die fragliche Beihilfe spürbar beeinträchtigt werden könne und dass sie vom Beschluss der Kommission individuell betroffen sei.

Jetzt die App holen
Werden Sie Teil der größten Finanz-Community der Welt
Downloaden

Condor wurde in einem Schutzschirmverfahren saniert, und Anfang 2020 stand mit der LOT-Mutter PGL ein Investor bereit. Doch unmittelbar nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie sprangen die Polen ab - und der deutsche Ferienflieger benötigte erneut staatliche Hilfe. Condor wandte anschließend die drohende Insolvenz ab und verließ zum 1. Dezember 2020 das Schutzschirmverfahren. 2021 fand sich dann ein neuer Investor.

Es ist nicht das erste Mal, dass Beihilfen für Condor vor europäischen Gerichten Thema sind. Ein früherer Beschluss der EU-Kommission zu Corona-Beihilfen Deutschlands für Condor wurde zunächst durch eine Ryanair-Klage zu Fall gebracht. Daraufhin genehmigte die Brüsseler Behörde 2021 die Corona-Hilfen erneut - und mit ihnen auch die Umstrukturierungsbeihilfe, um die es nun ging. Eine weitere Klage Ryanairs gegen ein 380 Millionen Euro schweres Rettungsdarlehen für Condor nach der Cook-Insolvenz wurde vom Gericht der EU jedoch abgewiesen.

Der Fall Condor ist einer von vielen, in denen Ryanair gegen staatliche Beihilfen für Konkurrenten vorgeht. Bisher hatte die irische Airline in einigen Fällen Erfolg, in anderen aber nicht. Condor und Ryanair hatten auch schon im vergangenen Jahr zusammen erfolgreich gegen die deutsche Corona-Finanzspritze für die Lufthansa (ETR:LHAG) geklagt, die die Lufthansa längst zurückgezahlt hat. In diesem Fall steht ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) noch aus.

Der Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen birgt hohe Risiken. Sie können Ihren Kapitaleinsatz vollständig oder teilweise verlieren. Die Kurse von Kryptowährungen sind extrem volatil und können von externen Faktoren wie finanziellen, regulatorischen oder politischen Ereignissen beeinflusst werden. Der Handel auf Margin erhöht das finanzielle Risiko.
Stellen Sie unbedingt sicher, dass Sie die mit dem Handel der Finanzinstrumente und/oder Kryptowährungen verbundenen Risiken vollständig verstanden haben und lassen Sie sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten, bevor Sie den Handel aufnehmen.
Fusion Media möchte Sie daran erinnern, dass die auf dieser Internetseite enthaltenen Kurse/Daten nicht unbedingt in Realtime oder genau sind. Alle Daten und Kurse werden nicht notwendigerweise von Börsen, sondern von Market-Makern bereitgestellt, so dass die Kurse möglicherweise nicht genau sind und vom tatsächlichen Marktpreis abweichen können, was bedeutet, dass die Kurse indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sind. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für etwaige Handelsverluste, die Ihnen durch die Verwendung dieser Daten entstehen könnten.
Es ist verboten, die auf dieser Website enthaltenen Daten ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenanbieters zu verwenden, zu speichern, zu reproduzieren, anzuzeigen, zu ändern, zu übertragen oder zu verteilen. Alle Rechte am geistigen Eigentum sind den Anbietern und/oder der Börse vorbehalten, die auf dieser Website enthaltenen Daten bereitstellen.
Fusion Media kann von den Werbetreibenden, die sich auf der Website befinden, anhand Ihrer Interaktion mit den Werbeanzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.

Abmelden
Sind Sie sicher, dass Sie sich abmelden möchten?
NeinJa
AbbrechenJa
Veränderung wird gespeichert