ROUNDUP 2: GDL ruft zum mehrtägigen Streik im Bahnverkehr auf

dpa-AFX

Veröffentlicht am 07.01.2024 20:11

ROUNDUP 2: GDL ruft zum mehrtägigen Streik im Bahnverkehr auf

(neu: Eilantrag der Bahn)

BERLIN (dpa-AFX) - Die Lokführergewerkschaft GDL ruft ab Mitte der Woche zum ersten mehrtägigen Streik im aktuellen Tarifkonflikt mit der Deutschen Bahn und anderen Unternehmen auf. Im Personenverkehr soll der Ausstand am Mittwochmorgen um 2.00 Uhr beginnen und bis Freitagabend, 18.00 Uhr, dauern, wie die GDL am Sonntag mitteilte. Im Güterverkehr sollen die GDL-Mitglieder die Arbeit bereits am Dienstagabend um 18.00 Uhr niederlegen. Die Bahn kritisierte das Vorgehen und kündigte rechtliche Schritte an.

Mit dem Streik meldet sich die GDL nach dem "Weihnachtsfrieden" zurück. Die Gewerkschaft hatte Arbeitskämpfe über die Weihnachtszeit und den Jahreswechsel bis einschließlich Sonntag ausgeschlossen. Nun folgt der dritte und längste Ausstand in der laufenden Auseinandersetzung. "Der DB-Konzern hat den Weihnachtsfrieden nicht genutzt, um mit einem verhandlungsfähigen Angebot Arbeitskampfmaßnahmen entgegenzuwirken", kritisierte die GDL.

Die Gewerkschaft hat bisher zweimal mit Warnstreiks große Teile des Bahnverkehrs in Deutschland lahmgelegt. Nachdem die Mitglieder im Dezember per Urabstimmung zustimmten, kann die GDL nun zu längeren Streiks aufrufen.

Die Bahn kündigte an, gerichtlich gegen die geplante Aktion vorgehen. Einen entsprechenden Eilantrag auf einstweilige Verfügung werde man beim Arbeitsgericht Frankfurt einreichen. "Dieser Streik ist nicht nur absolut überflüssig, sondern wir halten ihn auch rechtlich für nicht zulässig", sagte Personalvorstand Martin Seiler laut Mitteilung.

Seiler sagte, erst vor zwei Tagen habe die Bahn ein erweitertes Angebot vorgelegt, in dem der Konzern der Gewerkschaft bei ihrer Kernforderung zur Arbeitszeit einen großen Schritt entgegengekommen sei. "Die DB ist bereit zu Kompromissen. Es ist jetzt an der Zeit, wieder zu verhandeln. Die GDL-Spitze hat überzogen, sie muss sich endlich besinnen."

Fronten verhärtet

Die Fronten im Tarifkonflikt sind verhärtet. Die Verhandlungen mit der Bahn und mit dem Wettbewerber Transdev erklärte die GDL bereits im November für gescheitert. Knackpunkt ist die Forderung der GDL nach einer Verringerung der Wochenarbeitszeit für Schichtarbeiter von 38 auf 35 Stunden bei vollem Lohn.

Bei ihrem neuen Angebot griff die Bahn erstmals die geringere Arbeitszeit auf. Seiler lehnt es aber ab, den Mitarbeitern dafür denselben Lohn zu zahlen.

Die Bahn schlägt stattdessen vor, bestehende Wahlmodelle bei der Arbeitszeit auszuweiten. Bisher können sich Beschäftigte entscheiden, ob sie etwa mehr Geld, mehr Urlaub oder weniger Wochenarbeitstage haben wollen. Sie könnten etwa von 39 auf 37 Wochenstunden verringern, bekämen dafür aber 5,7 Prozent weniger Lohn. Die Bahn bietet nun an, die Wochenarbeitszeit in diesem Modus bis auf 35 Stunden verringern zu können. Wer möchte, könnte zudem für etwas mehr Geld auch bis zu 40 Stunden in der Woche arbeiten. Wer sich für kürzere Arbeitszeiten entscheide, müsse dafür Abstriche bei einer tariflich vereinbarten Lohnerhöhung machen, betonte Seiler.

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"Wie weltfremd und entfernt vom Arbeitgeber muss der Personalvorstand sein, ein Teilzeitmodell anzubieten, das vom Arbeitnehmer selbst finanziert wird?", kritisierte GDL-Chef Claus Weselsky nun.

Dass die Bahn vor kurzem Klage gegen die GDL vor dem Landesarbeitsgericht in Hessen einreichte, dürfte nicht zur Entschärfung beigetragen haben - auch wenn es darin nur am Rande um die konkreten Tarifthemen geht. Vielmehr will die Bahn damit gegen die Genossenschaft Fairtrain vorgehen, die die GDL im Sommer gegründet hatte.

Ziel der Leihfirma ist es laut Weselsky, Lokführer von der Bahn abzuwerben und sie zu eigenen Tarifbedingungen an Eisenbahnunternehmen zu verleihen. Die Bahn sieht darin einen Interessenkonflikt und stellt die Tariffähigkeit der GDL infrage, die aus Sicht des Konzerns nun sowohl als Arbeitgeber als auch als Gewerkschaft auftritt. Seiler bekräftigte am Sonntag, die GDL habe ihre Tariffähigkeit durch die Gründung ihrer Genossenschaft verloren.

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