Neues Gesetz in Spanien: Krankschreibung bei Regelschmerzen

Euronews

Veröffentlicht am 17.05.2022 14:34

Neues Gesetz in Spanien: Krankschreibung bei Regelschmerzen

In Spanien sollen sich Frauen künftig wegen starker Regelschmerzen leichter krank schreiben lassen können. Der Ministerrat verabschiedete dazu eine Reform, die unter anderem vorsieht, dass der Arbeitsausfall ab dem ersten Tag der Krankschreibung von der staatlichen Sozialversicherung übernommen wird.

Für viele Frauen ist das das Ende einer Tortur: "Es kommt darauf an, was man für einen Job hat, wenn man sich viel bewegen oder stehen muss, geht es einfach nicht", so die Hausmeisterin Andrea García, 39 Jahre alt. "Manchmal kann man einfach nicht arbeiten, aber man kann es auch nicht vermeiden, weil man als Frau jeden Monat betroffen ist. Am Ende arbeitet man mit Hilfe von Schmerzmitteln, weil man keine andere Wahl hat. Dieses Gesetz ist sehr gut, sie hätten das schon eher machen sollen."

Dieses Gesetz ist gut. Sie hätten das schon eher machen sollen.

Andrea García Hausmeisterin

Der Gesetzesvorschlag kam vom Juniorpartner in der Regierung, vom Linksbündnis Podemos. In den Reihen des größeren Koalitionspartners, bei den Sozialisten, gab es auch Vorbehalte, weil befürchtet wird, die Regelung könnte Frauen in der Arbeitswelt weiter benachteiligen.

"Dasselbe wurde beim Mutterschutz gesagt", so die 32-jährige Grafikerin Vanessa Perez. "Wenn es nicht so kleine Schritte gibt, passiert gar nichts. Die Gesellschaft macht Fortschritte und die Gesetze auch."

Auch die 50-jährige Behindertenpflegerin Isabel Rancaños begrüßt das Gesetz: "Wir müssen die Unternehmen und die Gesellschaft für dieses Thema sensibilisieren."

Spanien in Europa VorreiterUm arbeitsfrei zu bekommen, braucht eine betroffene Frau ein ärztliches Attest. Spanien wäre das erste Land in Europa mit einem derartigen Gesetz. Die Regelung muss noch vom Parlament gebilligt werden. Die ursprünglich geplante geringere Mehrwertsteuer für Periodenprodukte ist nicht mehr Teil des Gesetzes.

Die Regelung ist Teil einer Reform des Abtreibungsrechts, die unter anderem vorsieht, dass Frauen ab 16 Jahren für einen Schwangerschaftsabbruch nicht mehr das Einverständnis ihrer Eltern brauchen.

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