KORREKTUR: Monopolkommission plädiert für Verzicht auf Mobilfunk-Frequenzauktion

dpa-AFX

Veröffentlicht am 13.12.2023 13:09

(In Absatz 3, Satz 1 muss es "Telefonica (ETR:O2Dn) (O2)" heißen.)

BONN (dpa-AFX) - In der Debatte über die zukünftige Gestaltung der Handynetze ist nun auch die Monopolkommission für einen Verzicht auf eine milliardenschwere Frequenzauktion. Die bisherigen Nutzungsrechte sollten stattdessen um drei Jahre verlängert werden, sagte der Kommissionsvorsitzende Jürgen Kühling am Mittwoch in Bonn. Damit bezog er eine andere Position als die Bundesnetzagentur, die eine Verlängerung um fünf Jahre vorgeschlagen hatte und sogar acht Jahre für möglich hält. Deutschlands Mobilfunker brauchen für ihre Handynetze Funkspektrum unterschiedlicher Frequenzbänder, das bisher zeitversetzt für mehrere Milliarden Euro versteigert wurde.

Die nächste Auktion wäre eigentlich im Jahr 2024 dran, um die Anfang 2026 freiwerdenden Frequenzen weiter nutzen zu können. Die Auktion ist für den neuen Handynetzbetreiber 1&1 wichtig, da er bisher nur auf zwei Bändern funkt und perspektivisch auch andere Bänder braucht, um ein flächendeckendes Netz zu bauen - er will nachkaufen.

Das allerdings könnte er nicht, wenn die Auktion ausfällt und bisherige Nutzungsrechte, die bei den etablierten Anbietern Deutsche Telekom (ETR:DTEGn) , Vodafone (LON:VOD) und Telefonica Deutschland (O2) liegen, verlängert werden. Das wäre Gegenwind für den Neueinsteiger aus Montabaur und eine gute Nachricht für die Platzhirsche. "Ja, die 1&1 hat damit einen Nachteil", sagte der Kommissionsvorsitzende Kühling. Es gebe aber keine guten Vorschläge, damit 1&1 gar keinen Nachteil hätte. Es werde nun mal zu wenig Funkspektrum frei, als dass es von vier Firmen gut nutzbar wäre. Man könnte den Wettbewerbsnachteil für 1&1 aber relativ gering halten, indem man möglichst kurz verlängere, sagte Kühling.

Die Bundesnetzagentur will über die Frage der Frequenzvergabe im kommenden Frühjahr entscheiden. Die Monopolkommission spielt als Beratungsorgan nur eine Nebenrolle. Ebenfalls nur an der Seitenlinie steht hierbei das Bundeskartellamt, die Wettbewerbshüter hatten sich unlängst klar gegen den Auktionsverzicht ausgesprochen und vor Schäden für die Verbraucher gewarnt, sollte 1&1 ausgebremst werden.

Die Tochterfirma von United Internet (ETR:UTDI) hatte in der vergangenen Woche ihr noch sehr kleines Handynetz gestartet. Bis 2030 sollen die Antennen 50 Prozent der deutschen Haushalte erreichen. Dort, wo 1&1 nicht funkt, werden die Kunden mit dem O2-Netz und bald mit dem Vodafone-Netz verbunden. Dafür zahlt 1&1 Miete.

Jetzt die App holen
Werden Sie Teil der größten Finanz-Community der Welt
Downloaden

Der Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen birgt hohe Risiken. Sie können Ihren Kapitaleinsatz vollständig oder teilweise verlieren. Die Kurse von Kryptowährungen sind extrem volatil und können von externen Faktoren wie finanziellen, regulatorischen oder politischen Ereignissen beeinflusst werden. Der Handel auf Margin erhöht das finanzielle Risiko.
Stellen Sie unbedingt sicher, dass Sie die mit dem Handel der Finanzinstrumente und/oder Kryptowährungen verbundenen Risiken vollständig verstanden haben und lassen Sie sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten, bevor Sie den Handel aufnehmen.
Fusion Media möchte Sie daran erinnern, dass die auf dieser Internetseite enthaltenen Kurse/Daten nicht unbedingt in Realtime oder genau sind. Alle Daten und Kurse werden nicht notwendigerweise von Börsen, sondern von Market-Makern bereitgestellt, so dass die Kurse möglicherweise nicht genau sind und vom tatsächlichen Marktpreis abweichen können, was bedeutet, dass die Kurse indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sind. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für etwaige Handelsverluste, die Ihnen durch die Verwendung dieser Daten entstehen könnten.
Es ist verboten, die auf dieser Website enthaltenen Daten ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenanbieters zu verwenden, zu speichern, zu reproduzieren, anzuzeigen, zu ändern, zu übertragen oder zu verteilen. Alle Rechte am geistigen Eigentum sind den Anbietern und/oder der Börse vorbehalten, die auf dieser Website enthaltenen Daten bereitstellen.
Fusion Media kann von den Werbetreibenden, die sich auf der Website befinden, anhand Ihrer Interaktion mit den Werbeanzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.

Abmelden
Sind Sie sicher, dass Sie sich abmelden möchten?
NeinJa
AbbrechenJa
Veränderung wird gespeichert