EU-Kommission blockiert weiter Lufthansa-Übernahme von Ita

dpa-AFX

Veröffentlicht am 25.03.2024 11:30

Aktualisiert 25.03.2024 11:45

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU-Kommission hat weiterhin Bedenken gegen den geplanten Einstieg der Lufthansa (ETR:LHAG) bei der italienischen Fluggesellschaft Ita. Man vertrete derzeit die Auffassung, dass das geplante Geschäft den Wettbewerb auf bestimmten Strecken in und aus Italien einschränken könnte, teilte die Kommission am Montag mit. Die Behörde befürchtet, dass Kunden nach der Übernahme unter steigenden Preisen oder einer schlechteren Qualität der Dienstleistungen leiden könnten. Damit kann das millionenschwere Vorhaben zunächst nicht abgeschlossen werden.

Die EU-Wettbewerbshüter hatten Ende Januar bereits ähnliche Bedenken geäußert, die die Lufthansa offensichtlich nicht aus der Welt räumen konnte. Damals hieß es, auf einigen Strecken zwischen Italien und mitteleuropäischen Ländern stünden Lufthansa und Ita mit Nonstop-Flügen in direktem Wettbewerb zueinander. Dabei gebe es nur begrenzt Konkurrenz durch andere Fluggesellschaften (NYSE:JETS). Lufthansa hatte in dem EU-Kartellverfahren bereits Zugeständnisse gemacht, lehnte es aber ab, Details zu nennen.

Seitdem hat die Kommission eigenen Angaben zufolge etwa interne Dokumente analysiert, sich bei konkurrierenden Fluggesellschaften umgehört und Stellungnahmen von Flughäfen und Kunden eingeholt. Dabei bleibt die Kommission bei ihrer Auffassung, dass der Wettbewerb auf einer bestimmten Anzahl von Kurzstrecken durch das Vorhaben reduziert werden könnte. Ähnliches gelte für bestimmte Langstreckenverbindungen zwischen Italien und den USA, Kanada und Japan. Nun hat die Lufthansa Zeit, auf die Bedenken zu reagieren und mögliche Abhilfemaßnahmen vorzuschlagen.

Nach monatelangen Verhandlungen hatte der deutsche MDax -Konzern Ende Mai mit dem italienischen Staat die Übernahme eines Minderheitsanteils von 41 Prozent an der Fluggesellschaft Ita Airways vereinbart. Dafür sollen der Ita 325 Millionen Euro Eigenkapital aus Lufthansa-Barmitteln zufließen. Außerdem kann Lufthansa laut Vereinbarung ab 2025 zu bestimmten Bedingungen weitere 49 Prozent der Anteile übernehmen und später auch die restlichen 10 Prozent. Der Deal zwischen Lufthansa und dem italienischen Staat steht unter dem Vorbehalt wettbewerbsrechtlicher Prüfungen auf nationaler und europäischer Ebene.

Die 2020 gegründete Italia Trasporto Aereo (Ita) hatte im Oktober 2021 den Flugbetrieb der insolventen Vorgängerin Alitalia übernommen, ist allerdings nicht deren Rechtsnachfolgerin. Start- und Landerechte wie auch die Marke Alitalia hat sich die neue Airline allerdings gesichert. Der legendäre Name könnte unter dem neuen Konzerndach möglicherweise schon bald wieder reaktiviert werden.

Jetzt die App holen
Werden Sie Teil der größten Finanz-Community der Welt
Downloaden

Der Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen birgt hohe Risiken. Sie können Ihren Kapitaleinsatz vollständig oder teilweise verlieren. Die Kurse von Kryptowährungen sind extrem volatil und können von externen Faktoren wie finanziellen, regulatorischen oder politischen Ereignissen beeinflusst werden. Der Handel auf Margin erhöht das finanzielle Risiko.
Stellen Sie unbedingt sicher, dass Sie die mit dem Handel der Finanzinstrumente und/oder Kryptowährungen verbundenen Risiken vollständig verstanden haben und lassen Sie sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten, bevor Sie den Handel aufnehmen.
Fusion Media möchte Sie daran erinnern, dass die auf dieser Internetseite enthaltenen Kurse/Daten nicht unbedingt in Realtime oder genau sind. Alle Daten und Kurse werden nicht notwendigerweise von Börsen, sondern von Market-Makern bereitgestellt, so dass die Kurse möglicherweise nicht genau sind und vom tatsächlichen Marktpreis abweichen können, was bedeutet, dass die Kurse indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sind. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für etwaige Handelsverluste, die Ihnen durch die Verwendung dieser Daten entstehen könnten.
Es ist verboten, die auf dieser Website enthaltenen Daten ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenanbieters zu verwenden, zu speichern, zu reproduzieren, anzuzeigen, zu ändern, zu übertragen oder zu verteilen. Alle Rechte am geistigen Eigentum sind den Anbietern und/oder der Börse vorbehalten, die auf dieser Website enthaltenen Daten bereitstellen.
Fusion Media kann von den Werbetreibenden, die sich auf der Website befinden, anhand Ihrer Interaktion mit den Werbeanzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.

Abmelden
Sind Sie sicher, dass Sie sich abmelden möchten?
NeinJa
AbbrechenJa
Veränderung wird gespeichert