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Veröffentlicht am 22.11.2023 12:36
SdK vertritt Anleiheinhaber der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG (ETR:PAGn) auf der Abstimmung ohne Versammlung vom 01.12. bis 03.12.2023 und lädt zum Investorencall am 24.11.2023 um 12 Uhr ein
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Emittent / Herausgeber: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. /
Schlagwort(e): Anleihe/Kapitalrestrukturierung
SdK vertritt Anleiheinhaber der PREOS Global Office Real Estate & Technology
AG auf der Abstimmung ohne Versammlung vom 01.12. bis 03.12.2023 und lädt
zum Investorencall am 24.11.2023 um 12 Uhr ein
22.11.2023 / 12:36 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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SdK vertritt Anleiheinhaber der PREOS Global Office Real Estate & Technology
AG auf der Abstimmung ohne Versammlung vom 01.12. bis 03.12.2023 und lädt
zum Investorencall am 24.11.2023 um 12 Uhr ein
Die PREOS Global Office Real Estate & Technology AG ("PREOS") hat die
Inhaber der von der Gesellschaft emittierten Wandelanleihe 2019/2024 (ISIN:
DE000A254NA6 / WKN: A254NA) aufgefordert, ihre Stimme im Rahmen einer
Abstimmung ohne Versammlung vom 01.12 bis zum 03.12.2023 abzugeben.
Die Anleiheinhaber sollen auf dabei einem Verzicht auf den gesamten
Zinsanspruch der Zinsperiode 2022/23 verzichten und einer Pflichtwandlung
der Anleihe in Aktien zustimmen. Der Wandlungspreis soll dabei 4,50 Euro je
Aktie betragen und somit mehr als das Zehnfache des aktuellen Börsenkurses.
Ein Kapitalschnitt auf Ebene der Aktionäre soll hingegen nicht erfolgen.
Somit würden bei Umsetzung der Pflichtwandlung die aktuellen Aktionäre
weiterhin mehr als 60 % des Grundkapitals halten. Durch den fehlenden
Kapitalschnitt wird den Anleiheinhabern wesentliches Wertaufholungspotential
verweigert und dadurch wesentliche Grundsäte in Restrukturierungssituationen
verletzt, u.a. dass das Fremdkapital im Rang vor dem Eigenkapital steht. Die
geforderte Restrukturierung ist daher aus unserer Sicht völlig inakzeptabel.
Des Weiteren ist die aktuelle wirtschaftliche Lage der Gesellschaft
weiterhin unklar, da bisher keine detaillierten Finanzkennzahlen publiziert
wurden. Zwar hat PREOS angeblich die Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft damit beauftragt, einen sogenannten
Independent Business Review ("IBR") durchzuführen. Deloitte selbst scheint
jedoch massive Zweifel an den Annahmen des Vorstands der Gesellschaft zu
haben. Denn es werden, was eher unüblich ist, von Deloitte mehrere Hinweise
zu den Berechnungen gegeben, wonach die Ergebnisse auch deutlich unter den
berechneten Werten liegen könnten, sofern bestimmte Erwartungen des
Vorstands der PREOS nicht eintreffen. Ferner wurde ein Insolvenzszenario
simuliert. Die Anleihegläubiger könnten bei einer Insolvenz angeblich mit
einer Quote von nur 2,47 % rechnen, wobei auch diese Berechnung durch den
Gutachter eingeschränkt wird. Es scheint also eher so, dass das Unternehmen
vielen Bereichen nicht marktgerechte Annahmen getroffen haben könnte, die
von Deloitte aus so nicht geteilt werden. Offen ist auch, ob Haftungs- und
Anfechtungsansprüche umfassend geprüft worden sind. Die SdK hat bereits die
Offenlegung des Gutachtens verlangt. Nach unserer Einschätzung dürfte bei
Zustimmung der Anleihegläubiger zu den Beschlussvorschlägen die Gesellschaft
demnächst sämtliche Anleihen zwingend wandeln. Da selbst bei diesem
sogenannten debt-to-equity-Swap aus unserer Sicht noch erhebliche
Insolvenzrisiken gegeben sind, wäre eine Zustimmung der Anleihegläubiger
unplausibel, nachdem diese bei Umsetzung zu in einem potentiellen
Insolvenzverfahren als Aktionäre zu nachrangigen Gläubigern werden würden.
Die SdK lehnt daher sämtliche Tagesordnungspunkte ab und bietet betroffenen
Anleiheinhabern an, diese auf der Abstimmung ohne Versammlung kostenlos zu
vertreten. Die hierfür relevanten Unterlagen sind unter www.sdk.org/preos
abrufbar.
Gemeinsam mit der auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei DMR Legal
wird die SdK am Freitag, den 24.11.2023 um 12 Uhr zu den Geschehnissen eine
kostenlose Informationsveranstaltung anbieten. In dieser können
selbstverständlich auch Fragen gestellt werden, die in der Veranstaltung
direkt beantwortet werden. Die Teilnahme ist unter folgendem Link möglich:
http://www.sdk.org/informationsveranstaltung.
In der Veranstaltung der Gesellschaft, die am gleichen Tag um 14 Uhr
stattfindet, können nur vorab Fragen gestellt werden und es ist offen, ob
diese beantwortet werden. Die SdK hat bereits zusammen mit einzelnen
Aktionären einen umfangreichen Katalog an kritischen Fragen erarbeitet und
diesen zur Beantwortung fristgerecht eingereicht. Diesen möchten wir aus
Transparenzgründen nachfolgend publizieren:
* Der Beschluss der letzten Abstimmung ohne Versammlung, Herrn Nieding zum
gemeinsamen Vertreter zu wählen, ist bislang nicht rechtskräftig. Fern hat
nicht Herr Nieding, sondern die Emittentin zur dritten Gläubigerabstimmung
vom 01.-03.12.2023 eingeladen. Warum beantwortet dann Herr Nieding die
Fragen der Investoren? Müsste nicht eigentlich die Emittentin die Fragen
beantworten?
* Ist Herrn Nieding bekannt, dass ohne Berücksichtigung der Stimmen der
Vilus ImmoGermany GmbH lediglich 1% der stimmberechtigten
PREOS-WSV-Gläubiger für Herrn Nieding als gemeinsamen Vertreter gestimmt
haben und 99% für den gemeinsamen Gegenkandidaten der SdK und
institutioneller Investoren? Wie erklären Sie sich dieses klare Votum?
* Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) hatte in
ihrer Stellungnahme vor Einführung des Schuldverschreibungsgesetzes 2009
geschrieben:
"Es steht zu befürchten, dass es in der Praxis zu Gestaltungen kommen
könnte, die nicht die Voraussetzungen des § 290 Abs. 2 HGB erfüllen, bei
denen es einem böswilligen Schuldner aber gelingen könnte, unter
Einbeziehung befreundeter Adressen auf die Gläubigerabstimmungen Einfluss
auszuüben. Zu denken wäre beispielsweise an Gestaltungen, die dem so
genannten Acting in Concert entsprechen (vgl. § 22 Abs. 2 WpHG und § 30 Abs.
2 WpÜG)
Quelle:
https://www.dsw-info.de/publikationen/stellungnahmen/deutschland/stellungnahme-zum-schvg-e/"
Frage: Ist aus Sicht von Herrn Nieding die Vilus ImmoGermany GmbH bei
PREOS-WSV-Gläubigerabstimmungen stimmberechtigt, obwohl durch
Vertragsbeziehungen zwischen der Emittentin (bzw. Konzerngesellschaften der
Emittentin) und der Vilus ImmoGermany GmbH das von der DSW befürchtete
"Acting in Concert" offensichtlich ist?
* Es ist gegen jede wirtschaftliche Logik und gegen jegliche
Restrukturierungspraxis, dass die bisherigen Aktionäre weiterhin im
nennenswerten Umfang an dem Unternehmen beteiligt bleiben. Zu fordern ist
ein Kapitalschnitt der Alt-Aktionäre, bevor überhaupt an eine Wandlung in
das Eigenkapital gedacht werden kann! Ist für Herrn Nieding nachvollziehbar,
wieso die Alt-Aktionäre nach der vorgesehenen Zwangswandlung mit ca. 66% am
Unternehmen beteiligt bleiben? Es würde nicht mal die Kontrolle auf die
Gläubiger übergehen. Das ist in keiner Weise sach- und interessengerecht.
* Wie begründet sich aus Sicht von Herrn Nieding die Notwendigkeit einer
vollständigen Wandlung der WSV in Eigenkapital? Wurde Herrn Nieding
mitgeteilt, wie hoch die Schuldentragfähigkeit des Unternehmens vor und nach
Wandlung der WSV in Aktien ist?
* Eine Insolvenz lässt sich auch über Zins- und Rückzahlungsstundung
vermeiden. Hat Herr Nieding ein solches Szenario in Betracht gezogen und mit
der Gesellschaft darüber gesprochen? Was war das Ergebnis?
* Ist Herrn Nieding bekannt, wie sich der Wandlungspreis von 4,50 EUR
begründet? Kann er diese Berechnung nachvollziehen? Wie hoch wurde der Wert
der Aktie nach erfolgter Pflichtwandlung errechnet?
* Dem Argument, dass der Zerschlagungswert in der Insolvenz niedriger läge,
ist nicht zuzustimmen - auch ein Insolvenzverwalter müsste behutsam/
wertschonend verwerten. Nur der unabhängige Insolvenzverwalter wäre allein
den Gläubigerinteressen verpflichtet und hätte keine Interessenkonflikte!
Was spricht aus Sicht von Herrn Nieding gegen eine Insolvenz?
* Hat Herr Nieding Kenntnis davon, ob der Nachrang der von der Konzernmutter
Publity AG gehaltenen Wandelschuldverschreibungen bei der Ermittlung der
Insolvenzquote berücksichtigt wurde?
* Ist Herrn Nieding bekannt, wie hoch eine hypothetische Insolvenzquote
wäre, würde die Sacheinlage der drei Grundstücke durch Vilus ImmoGermany
GmbH gegen Herausgabe von WSV der Preos rückabgewickelt werden und die von
der Publity AG gehaltenen Anleihen als nachrangig eingestuft werden?
* Aus unserer Sicht ist die Insolvenz der Preos der vorgeschlagenen
Restrukturierung aus Gläubigersicht deutlich vorzuziehen. Ein
Insolvenzverwalter könnte nicht nur den Verkauf der Anleihe aus dem
Eigenbestand an die Vilus ImmoGermany anfechten, sondern auch ansonsten
womöglich gläubigerschädliche Vorgänge der Vergangenheit aufklären. In der
Insolvenz würde der gesamte verbliebene Restwert der Gesellschaft unter den
Gläubigern verteilt, wobei sich die Zahl der Quotenberechtigten Anleihen
deutlich reduzieren würde, da der vom Großaktionär Publity gehaltene Bestand
nachrangig gem. § 39 InsO anzusehen ist. Welche Argumente sprechen aus Sicht
von Herrn Rechtsanwalt Nieding dafür, auf das Restrukturierungskonzept
einzugehen?
* Ist Herrn Nieding bekannt, wie hoch laut Deloitte die errechnete
Befriedigungsquote der Anleiheinhaber bei erfolgter Pflichtwandlung wäre?
Hat Deloitte hierzu irgendwelche einschränkende Hinweise gegeben?
* Gemäß Ad Hoc Mitteilung der Emittentin vom 08.11.2023 ist die
Restrukturierungb der Wandelschuldverschreibungen erforderlich zur
Vermeidung einer anderenfalls drohenden Zahlungsunfähigkeit. Ist Herrn
Nieding bekannt, ob eine drohenden Zahlungsunfähigkeit auch vermieden werden
könnte durch Stundung der Forderungen der Konzernmutter Publity AG und der
Vilus ImmoGermany GmbH aus den Wandelschuldverschreibungen?
* Ist Herrn Nieding bekannt, wer die von der Vilus ImmoGermany GmbH
eingebrachten Vermögenswerte bewertet hat? Hat Herr Nieding die Bewertung
einer kritischen Überprüfung unterzogen? Falls ja, was war das Ergebnis?
Falls nein, wieso nicht? Falls Herr Prof. Dr. Heinz-Christian Knoll die von
der Vilus ImmoGermany GmbH eingebrachten Vermögenswerte bewertet haben
sollte: Ist Herrn Nieding bekannt, dass dieser "Gutachter" für
Konzerngesellschaften im mittelbaren Besitz von Herrn Olek
a) die schweizer First Move! AG mit 100.000 CHF Grundkapital im Rahmen der
GORE-Sachkapitalerhöhung mit rund 129,7 Mio. EUR bewertet hat?
Quelle:
https://www.gore-ag.de/wp-content/uploads/2023/10/Bericht-des-Vorstands-an-die-Hauptversammlung-zu-TOP-1-der-au%C3%9Ferordentlichen-Hauptversammlung-am-30.-November-2023.pdf
b) die More-ESG GmbH mit 25.000 EUR Grundkapital, die im Sommer 2023 als PREOS
Blockchain GmbH von der publity AG (ETR:PBYG) (für wahrscheinlich maximal 25.000 EUR) an
Herrn Olek verkauft wurde, im Rahmen der AEE Gold-Sachkapitalerhöhung mit
rund 71,8 Mio. EUR bewertet hat?
Quelle: https://aeegold.de/wp/news/
* Die Vilus ImmoGermany GmbH ("Vilus") handelt nicht wie ein
professioneller, qualifizierter Immobilienprojektentwickler. Laut Auskunft
des PREOS-Vorstands in der PREOS-Hauptversammlung am 22.09.2023 wurde durch
den Tausch "PREOS-WSV gegen Vilus-Immobilien(-projekte)" angeblich kein
Verlust realisiert. Dann müssten ja die von der Vilus eingebrachten
Vermögenswerte angeblich 106 Mio. EUR wert sein, denn mit diesem Wert wurden
die 107.647 Stück PREOS-WSV im Eigenbesitz als "Wertpapiere des
Anlagevermögens" im HGB-Abschluss zum 31.12.2022 bewertet. In der
Aufforderung zur Stimmabgabe vom 16.11.2023 wird mitgeteilt, dass die Vilus
ihre PREOS-WSV zu einem Wandlungspreis von 6,2526 EUR in PREOS-Aktien wandeln
möchte. Das bedeutet, dass die Vilus als Gegenleistung für ihre
eingebrachten Vermögenswerte, die angeblich 106 Mio. EUR wert sind, lediglich
maximal 17.592.681 PREOS-Aktien erhalten möchte.
Frage: Ist es für Herrn Nieding nachvollziehbar, dass die Vilus für ihre
Immobilien(-projekte) im Wert von angeblich 106 Mio. EUR eine Gegenleistung
von maximal 17.592.681 PREOS-Aktien mit <8,8 Mio. EUR aktueller Marktbewertung
(Börsenkurs <0,50 EUR) erhalten möchte, obwohl der PREOS-Vorstand selbst die
PREOS-Aktien als "in jedem Fall insolvenzgefährdet" einstuft?
Frage: Ist es für Herrn Nieding nachvollziehbar, dass die Vilus keinen
Wandlungspreis verlangt, mit dem sie nach der "Zwangswandlung" mit >50% an
der PREOS beteiligt wäre, um ihre eigenen Interessen besser durchzusetzen?
Frage: Ist die Tatsache, dass die Vilus eine so geringe, insolvenzgefährdete
Gegenleistung erhalten möchte, für Herrn Nieding nicht ein Indiz dafür, dass
die von der Vilus eingebrachten Immobilien(-projekte) tatsächlich nur einen
sehr geringen Bruchteil von 106 Mio. EUR wert sind?
* Der PREOS-Vorstand hat in der PREOS-Hauptversammlung am 22.09.2023 den in
einem Gegenantrag formulierten Verdacht, dass eine "Zwangswandlung" der
PREOS-WSV beabsichtigt ist, entschieden zurückgewiesen und klargestellt,
dass der Wandlungspreis von 4,50 EUR lediglich den wirtschaftlichen Ausgleich
für die in der ersten Gläubigerabstimmung vorgeschlagene
PREOS-WSV-Konditionsänderung darstellt (Verlängerung bis 2029 und 5,5%
Zinsstundung) und in diesem Zusammenhang auch die pdf-Datei "Berechnung des
angepassten Wandlungspreises" erläutert. Damit hat der PREOS-Vorstand
bestätigt, dass der Wandlungspreis 4,50 EUR nur für diese (oder wirtschaftlich
äquivalente) PREOS-WSV-Konditionsänderungen sachgerecht ist und niemals bei
einer "Zwangswandlung" angewendet werden soll (denn eine "Zwangswandlung"
wäre ja auch nie beabsichtigt).
Jetzt gilt das plötzlich nicht mehr und der PREOS-Vorstand möchte unbedingt
eine "Zwangswandlung" mit dem Wandlungspreis 4,50 EUR durchführen, obwohl für
diese "Zwangswandlung" keine "Berechnung des angepassten Wandlungspreises"
existiert.
Frage: Wäre es aus Sicht von Herrn Nieding nicht besser, auf die Option
"Zwangswandlung" vorerst zu verzichten, um auf einer außerordentlichen
PREOS-HV z.B. einen deutlich geringeren Wandlungspreis und das zugehörige
Wandlungskapital zu beschließen (oder zuerst eine Kapitalherabsetzung 10 zu
1 und danach den Wandlungspreis 1 EUR mit zugehörigem Wandlungskapital)?
* Gemäß den gesetzlichen Bail-In-Regeln für Bankensanierungen werden
Alt-Aktionäre komplett enteignet und die Gläubiger werden die neuen
Eigentümer.
* Frage: Warum sollen aus Sicht von Herrn Nieding die aktuellen
PREOS-Aktionäre, die keinen Sanierungsbeitrag leisten, nach einer
PREOS-WSV-Zwangswandlung immer noch mit >67% und die neuen
"Wandlungsaktionäre" nur mit <33% an der PREOS beteiligt sein?
* Ist Herrn Nieding bekannt, dass PREOS für den aktuell geringen Cashbestand
selbst verantwortlich ist, weil PREOS in 2022 & 2023 ca. 22,8 Mio. EUR für
sinnlose, überteuerte Käufe von GORE-Aktien "verbrannt" hat, um den Anteil
an der GORE von 62,72% auf 84,5% zu erhöhen? Wie bewertet Herr Nieding als
erfahrener Kapitalmarktexperte und Anlegerschützer ein solches Vorgehen?
Wäre hier nicht eine aktienrechtliche Sonderprüfung angemessen, um das
Handeln des Vorstands auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen?
* Ist Herrn Nieding bekannt, dass PREOS am 30.11.2023 in einer
außerordentlichen Hauptversammlung der GORE German Office Real Estate AG
("GORE") einer Sachkapitalerhöhung zustimmen möchte, mit der PREOS seinen
beherrschenden 84,5%-Anteil an der GORE gegen einen bedeutungslosen
13,94%-Anteil an der "neuen GORE" tauscht und damit freiwillig auf den
Zugriff auf die vorhandene und zukünftig zufließende Liquidität im
GORE-Konzern verzichtet? Wie bewertet Herr Nieding diesen Sachverhalt? Ist
Herrn Nieding bekannt, wie aktuell die Forderungen der PREOS gegenüber der
GORE sind und wann sind diese Forderungen fällig werden? Falls ja, bitte
geben Sie die entsprechenden Daten bekannt.
Quelle:
https://www.gore-ag.de/wp-content/uploads/2023/10/Bericht-des-Vorstands-an-die-Hauptversammlung-zu-TOP-1-der-au%C3%9Ferordentlichen-Hauptversammlung-am-30.-November-2023.pdf
* Hat Herr Nieding bereits eine Vergütung erhalten? Falls ja, wie hoch war
die Zahlung? Gibt es bereits eine Honorarvereinbarung zwischen der
Gesellschaft und Herrm Nieding für den Fall seiner Wahl zum gemeinsamen
Vertreter? Falls ja, welche Vergütungskomponenten sieht diese vor und wie
hoch ist die Gesamtvergütung? Gibt es Nebenabreden oder sonstige Absprachen
zwischen Herrn Nieding und der Gesellschaft, dessen direkten und indirekten
Aktionäre, Berater der Gesellschaft und oder sonstigen der Gesellschaft
nahestehenden Personen? Falls ja, welche?
* Ist Herrn Nieding bekannt, ob Strafanzeigen gegen den
Vorstandsvorsitzenden der Preos bzw. Herrn Ehret von der Vilus ImmoGermany
GmbH bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eingegangen sind? Ist Ihnen
bekannt, ob in den zurückliegenden Wochen Durchsuchungsbeschlüsse bei der
Preos und bei der Preos tätigen Personen vollstreckt wurden? Falls ja, bei
wem wurden diese vollstreckt und was sind die konkreten Sachverhalte und
Straftaten, die die Staatsanwaltschaft den betreffenden Personen vorwirft?
* Welche Tätigkeiten hat der auf der Abstimmung ohne Versammlung vom
September 2023 (nicht rechtskräftig) gewählte Vertreter Herr Nieding bisher
entfaltet, um die Interessen der Anleihegläubiger zu schützen? Bitte nennen
Sie konkret wann (Datum), wo (Ort) der (nicht rechtskräftig) gewählte
gemeinsame Vertreter Herr Nieding mit wem (Personen) getroffen hat, und was
Gegenstand der Gespräche war.
* Hält Herr Nieding oder eine ihm nahestehende Person selbst Anleihen, wenn
ja, wann wurden diese zu welchem Preis erworben?
* Wie bewertet Herr Nieding den Umstand, dass weder beim Verkauf der selbst
gehaltenen Anleihen an die Vilus ImmoGermany GmbH noch über den angeblich
desolaten Zustand der Gesellschaft eine Ad-Hoc-Mitteilung erfolgte?
* Wird Herr Nieding bei der Umsetzung des Restrukturierungskonzeptes
mithelfen, sofern trotz vorliegender Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen
aufgrund der eventuell entscheidenden Stimmabgabe der Vilius ImmoGermany
GmbH die auf der Abstimmung ohne Versammlung gefassten Beschlüsse nicht
rechtskräftig wären?
* Von wem wurde Herr Rechtsanwalt Nieding erstmals in der Sache PREOS
angesprochen, um als gemeinsamer Vertreter zu kandidieren? Erfolgte die
Ansprache durch Herrn Ehret, Herrn Olek, Herrn Nötzel oder einen Mitarbeiter
eines von der Gesellschaft beauftragten Beratungsunternehmens?
* Hält der gemeinsame Vertreter das "Sanierungskonzept" mit dem
verpflichtenden Debt-to-Equity Swap der Anleihe in Aktien der Gesellschaft
für angemessen? Welche Prüfungshandlungen hat der (nicht rechtskräftig)
gewählte gemeinsame Vertreter vorgenommen, um die Angemessenheit zu
bewerten? Wieso soll kein, wie bei solchen Sanierungen marktüblich,
vorheriger Kapitalschnitt bei den bisherigen Aktionären durchgeführt werden?
Welchen Wert hat der (nicht rechtskräftig) gewählte gemeinsame Vertreter für
die von den Anleiheinhabern nach dem Debt-to-Equity gehaltenen Aktien
ermittelt?
* Ist Herrn Nieding bekannt, welche Absprachen es zwischen Herrn Ehret und
Herrn Nötzel in Bezug auf die komplexe Immobilientransaktion gegeben hat?
Falls ja, erläutern Sie diese bitte.
* Gab es eine externe Bewertung der Grundstücke, die über die drei
Immobilienzweckgesellschaften erworben wurden? Falls ja, wer hat diese
Bewertung erstellt? Wann wurde der Auftrag hierzu vergeben? Welchen Wert der
Grundstücke hat der Gutachter ermittelt? Welche Methoden wurden zur
Ermittlung des Grundstückswertes herangezogen? Wie lautet die Firmierung der
drei erworbenen Zweckgesellschaften? Ist Herrn Nieding die konkrete Lage
(Adresse, Flurnummer) der drei erworbenen Grundstücke bekannt? Falls ja,
geben Sie diese bitte bekannt. Welchen Buchwert des Eigenkapitals weisen die
drei Immobilienzweckgesellschaften im jeweils letzten vorhandene
Jahresabschluss aus? Wie hoch waren die jeweiligen Finanzverbindlichkeiten
im Jahresabschluss? Sind die Grundstücke mit Gurndschulden belastet? Falls
ja, wie hoch und zu wessen Gunsten sind die Grundschulden bestellt? Wie hoch
waren die Transaktionsnebenkosten für den Erwerb der drei
Zweckgesellschaften? Wer trägt diese?
* Laut IBR ergäbe sich beim Verkauf von vier von der Alpha Investor GmbH
gehaltenen Immobilien mit den vom Vorstand erwarteten Verkaufserlösen von
insgesamt EUR 300 Mio. und vor (i) den im Dezember 2023 sowie Dezember 2024
fällig werdenden Zinsen auf die PREOS-WSV, (ii) der Rückzahlung der
PREOS-WSV und (iii) Zahlungen aus Garantien an Mezzanine-Kapitalgeber eine
positive Liquidität von rund EUR 16 Mio., die sich bis auf rund EUR 12 Mio.
bis Ende 2028 reduziere. Sind in den vier von der Alpha Investor GmbH
gehaltenen Immobilien auch die von den drei Zweckgesellschaften erworbenen
Grundstücken mit enthalten? Welcher Verkaufspreis wurde für eine Transaktion
angenommen?
* Wir Herr Nieding die Antworten auf die eingereichten Fragen im Nachgang
zum Investoren-Call schriftlich zur Verfügung stellen?
Wir erwarten, dass sich der zur Wahl des gemeinsamen Vertreter, Herr
Rechtsanwalt Klaus Nieding, der auch als Vizepräident der DSW Deutschen
Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. tätig ist, mit dem Sachverhalt
und allen Fragen kritisch auseinandersetzt und entsprechend auf Änderungen
hinwirkt.
Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail
unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur
Verfügung.
München, den 22.112023
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK ist Anleiheinhaberin und Aktionärin der PREOS Global Office
Real Estate & Technology AG!
Kontakt:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München
Tel: 089 / 2020846-0
Fax: 089 / 2020846-10
E-Mail: info@sdk.org
Pressekontakt:
Daniel Bauer
Tel: 089 / 2020846-0
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Geschrieben von: dpa-AFX
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