EQS-News: Leoni AG: Öffentliche Bekanntmachung des gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermins (deutsch)

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Veröffentlicht am 12.05.2023 16:11

Leoni AG (ETR:LEOGn): Öffentliche Bekanntmachung des gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermins

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EQS-News: Leoni AG / Schlagwort(e): Unternehmensrestrukturierung

Leoni AG: Öffentliche Bekanntmachung des gerichtlichen Erörterungs- und

Abstimmungstermins

12.05.2023 / 16:10 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Im Namen des Restrukturierungsbeauftragten Dr. Hubert Ampferl erfolgt

nachfolgende Veröffentlichung:

LEONI AG

Nürnberg

ISIN DE0005408884 WKN 540888

Legal Entity Identifier (LEI): 5299002HNCMIUBHOMK35

Öffentliche Restrukturierungssache der

LEONI AG, Marienstraße 7, 90402 Nürnberg, eingetragen im Handelsregister des

Amtsgerichts Nürnberg unter HRB 202 ("Gesellschaft"),

beim Amtsgericht Nürnberg, Aktenzeichen RES 397/23

Öffentliche Bekanntmachung des gerichtlichen Erörterungs- und

Abstimmungstermins gem. § 85 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 S. 2 StaRUG

über den von der Gesellschaft vorgelegten Restrukturierungsplan

am Mittwoch, dem 31. Mai 2023, 10:00 Uhr (Einlass ab 8:00 Uhr),

in der

NürnbergMesse GmbH, NCC Mitte, Saal Brüssel,

Messezentrum 1, 90471 Nürnberg

Restrukturierungsbeauftragter: Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl,

Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg.

Die Gesellschaft hat gegenüber dem zuständigen Amtsgericht Nürnberg -

Restrukturierungsgericht - ("Gericht") am 31. März 2023 ein

Restrukturierungsvorhaben angezeigt.

Die Gesellschaft hat am 8. Mai 2023 bei dem Gericht die Durchführung des

gerichtlichen Planabstimmungsverfahrens gem. §§ 23, 45 Abs. 1 S. 1 i.V.m. 84

ff. StaRUG beantragt und dem Antrag einen Restrukturierungsplan nebst

Anlagen beigefügt.

Das Gericht hat daraufhin am 09. Mai 2023 die folgenden verfahrensleitenden

Verfügungen getroffen und Hinweise gegeben:

Termin zur Erörterung des Restrukturierungsplans und der Stimmrechte der

Planbetroffenen sowie zur Abstimmung über den Restrukturierungsplan wird

bestimmt auf:

Mittwoch, 31.05.2023, 10:00 Uhr

NürnbergMesse GmbH, NCC Mitte, Saal Brüssel, Messezentrum 1, 90471 Nürnberg

Einlass ab 08:00 Uhr

Durch diesen Beschluss werden die Planbetroffenen zum Termin geladen.

Der Termin dient auch zur Abstimmung über einen nach Erörterung

möglicherweise seitens der organschaftlichen Vertreter der Schuldnerin gemäß

den § 45 Abs. 4 StaRUG, § 240 InsO abgeänderten Restrukturierungsplan.

Planbetroffene Finanzgläubiger haben spätestens im Termin Erklärungen zu den

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im Pan vorgesehenen Wahloptionen abzugeben.

Der Erörterungs- und Abstimmungstermin ist durch das Amtsgericht Nürnberg im

Internet (www.restrukturierungsbekanntmachung.de und über den Bundesanzeiger

mit europaweiter Verbreitung) öffentlich bekannt zu machen, § 85 Abs. 1 Nr.

1 StaRUG.

Hinweise:

1.

Der Restrukturierungsplan nebst Anlagen sowie die Stellungnahme des

Restrukturierungsbeauftragten gem. § 77 Abs. 2, § 76 Abs. 4 StaRUG liegt ab

dem 10.05.2023 im Büro des Bürgerservice im Erdgeschoss des Amtsgerichts

Nürnberg, Flaschenhofstraße 35, 90402 Nürnberg, für die Planbetroffenen zur

Einsichtnahme aus zu den Sprechzeiten des Bürgerservice:

Montag bis Mittwoch und Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag: 12:30 bis 16:00 Uhr.

Zur Einsichtnahme in den Restrukturierungsplan nebst Anlagen bei Gericht

sind diejenigen planbetroffenen Aktionäre - persönlich oder durch gemäß § 79

Abs. 2 ZPO Vertretungsbefugte - berechtigt, die am Tag der Einsichtnahme im

Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Erwerber von Aktien, deren

Umschreibungsanträge nicht rechtzeitig bei der Gesellschaft eingehen, können

aus diesen Aktien kein Recht zur Einsichtnahme ableiten, es sei denn, sie

lassen sich insoweit bevollmächtigen. Das unten festgelegte Technical Record

Date gilt auch für Zwecke der Einsichtnahme.

2.

Eine Zusammenfassung des wesentlichen Inhalts des Restrukturierungsplans ist

auf der Internetseite der Gesellschaft eingestellt unter

https://www.leoni.com/de/investor-relations/zusammenfassung-restrukturierungsplan/

3.

Der Erörterungs- und Abstimmungstermins wird als physische

Präsenzversammlung abgehalten ohne Möglichkeit der (virtuellen) Teilnahme

von einem anderen Ort im Wege einer Bild- und Tonübertragung i.S.d. § 128a

Abs. 1 ZPO.

4.

Ton- und Bildaufzeichnungen sind nicht gestattet.

5.

Der Erörterungs- und Abstimmungstermin ist nicht öffentlich. Es finden

Einlasskontrollen statt.

Die Zutritts- und Teilnahmeberechtigung ist nur unter folgenden

Voraussetzungen gegeben:

a)

Zur Erörterung und Abstimmung über den Restrukturierungsplan sind diejenigen

planbetroffenen Gläubiger berechtigt, die am Tag des Erörterungs- und

Abstimmungstermins Inhaber von planbetroffenen Forderungen sind. Über die

planbetroffenen Forderungen kann im Rahmen des rechtlich und vertraglich

Zulässigen weiter verfügt werden. Der Erwerb von Forderungen, der in der

Zeit vom 8. Mai 2023 bis 31. Mai 2023 (jeweils einschließlich) stattfindet,

ist für Einsichtnahmen in den Restrukturierungsplan nebst Anlagen bei

Gericht sowie für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten im

Erörterungs- und Abstimmungstermin glaubhaft zu machen.

oder

b)

Zur Erörterung und Abstimmung über den Restrukturierungsplan sind diejenigen

Aktionäre berechtigt, die am Tag des Erörterungs- und Abstimmungstermins im

Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Aufträge zur Umschreibung

des Aktienregisters, die in der Zeit vom 27. Mai 2023 (einschließlich)

eingehen, werden jedoch erst mit Wirkung nach dem Erörterungs- und

Abstimmungstermin verarbeitet und berücksichtigt (sogenannter

Umschreibestopp). Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag für die Ausübung

des Teilnahme- und Stimmrechts im Erörterungs- und Abstimmungstermin ist

daher Freitag, 26. Mai 2023, 24:00 Uhr (MESZ) (sogenanntes Technical Record

Date).

Über die Aktien kann ungeachtet des Umschreibestopps weiter frei verfügt

werden. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nicht rechtzeitig

bei der Gesellschaft eingehen, können allerdings aus diesen Aktien keine

Teilnahme- und Stimmrechte im Erörterungs- und Abstimmungstermin ausüben, es

sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen.

c)

Die Vertretung im Termin kann nur durch den Personenkreis des § 79 Abs. 2

ZPO erfolgen. Die Voraussetzungen des § 79 Abs. 2 ZPO sind schriftlich

nachzuweisen.

6.

Der Termin und die Abstimmung kann auch dann durchgeführt werden, wenn nicht

alle Planbetroffenen teilnehmen.

7.

Soweit Sie als Planbetroffener an dem Erörterungs- und Abstimmungstermin

teilnehmen wollen, werden Sie gebeten, mitzubringen:

* Ihren Bundespersonalausweis oder Reisepass

* bei Vertretung einer juristischen Person bzw. Handelsgesellschaft auch

die entsprechende Vollmacht (im Original oder beglaubigter Abschrift)

sowie ein aktueller Handelsregisterauszug (im Original oder beglaubigter

Abschrift, nicht älter als 6 Monate) zum Nachweis der Vertretungsmacht

* bei Vertretung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts auch die

entsprechende Vollmacht (im Original oder beglaubigter Abschrift) und

ein Nachweis über die Vertretungsbefugnis des Ausstellers der Vollmacht

* sowie als Gläubiger ausreichende Unterlagen zum Nachweis Ihrer

Gläubigerforderungen, soweit diese nicht bereits aus Anlagen zum

Restrukturierungsplan ersichtlich sind.

Ansonsten tragen Sie das Risiko nicht zur Teilnahme am Termin zugelassen zu

werden.

8.

Auf Antrag eines Planbetroffenen, der gegen den Restrukturierungsplan

gestimmt hat, ist die Bestätigung des Plans zu versagen, wenn der

Antragsteller durch den Restrukturierungsplan voraussichtlich schlechter

gestellt wird als er ohne den Plan stünde (§ 64 Abs. 1 StaRUG). Es wird

darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag nur zulässig ist, wenn der

Antragsteller spätestens im Termin mit mitgeführten Beweismitteln glaubhaft

macht, durch den Plan voraussichtlich schlechter gestellt zu werden (§ 64

Abs. 2 Satz 2 StaRUG).

Ein Antrag gem. § 63 Abs. 2 StaRUG dahingehend, dass infolge einer

unzutreffenden Bewertung des Unternehmens die Voraussetzungen für eine

gruppenübergreifende Mehrheitsentscheidung nach dem §§ 26 bis 28 StaRUG

nicht gegeben sind, ist nur zulässig, wenn der Antragsteller dem Plan

bereits im Abstimmungsverfahren widersprochen hat.

Es wird darauf hingewiesen, dass gegen einen späteren gerichtlichen

Beschluss, durch den - nach Annahme des Planes durch die Planbetroffenen -

der Restrukturierungsplan bestätigt wird (§§ 60 - 65 StaRUG), die sofortige

Beschwerde gemäß § 66 Absatz 2 StaRUG nur dann zulässig ist, wenn der

Beschwerdeführer

1. dem Plan im Abstimmungstermin widersprochen hat ( 64 Abs. 2 StaRUG) und

2. gegen den Plan gestimmt hat und

3. mit präsenten Beweismitteln glaubhaft macht, dass er durch den Plan

wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne den Plan stünde, und

dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 64 Abs. 3

StaRUG genannten Mitteln ausgeglichen werden kann.

9.

Eine vorherige Anmeldung zur Teilnahme am Erörterungs- und Abstimmungstermin

und zur Ausübung des Stimmrechts im Abstimmungstermin ist nicht

erforderlich.

Lediglich zur Erleichterung der organisatorischen Vorbereitung werden die

planbetroffenen Gläubiger und Aktionäre jedoch gebeten, über das Webportal

www.leoni.com/eat mitzuteilen, ob sie an dem Termin teilnehmen werden oder

ob sie sich vertreten lassen.

Es werden auch bei vorheriger Mitteilung der Teilnahme keine Eintrittskarten

zum Termin übersandt.

10.

Eine Bewirtung von Teilnehmern ist nicht vorgesehen.

Dr. Hubert Ampferl als Restrukturierungsbeauftragter

in der Restrukturierungssache LEONI AG

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12.05.2023 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Leoni AG

Marienstraße 7

90402 Nürnberg

Deutschland

Telefon: +49 (0)911 20 23-234

Fax: +49 (0)911 20 23-382

E-Mail: veroeffentlichung@leoni.com

Internet: www.leoni.com

ISIN: DE0005408884

WKN: 540888

Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt

(Prime Standard), Hamburg, Hannover, München,

Stuttgart; Freiverkehr in Tradegate Exchange; Madrid

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Ende der Mitteilung EQS News-Service

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1629441 12.05.

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