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Veröffentlicht am 03.01.2023 09:27
Drägerwerk (ETR:DRWG_p) AG & Co. KGaA: Dräger zieht letzte Genussscheine ein - Bereinigung der Kapitalstruktur abgeschlossen
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EQS-News: Drägerwerk AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
Drägerwerk AG & Co. KGaA: Dräger zieht letzte Genussscheine ein -
Bereinigung der Kapitalstruktur abgeschlossen
03.01.2023 / 09:27 CET/CEST
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Dräger zieht letzte Genussscheine ein - Bereinigung der Kapitalstruktur
abgeschlossen
Lübeck - Die Drägerwerk AG & Co. KGaA hat gestern planmäßig alle 382.289
verbliebenen Genussscheine der Serie D gegen eine Zahlung von 546,20 EUR pro
Genussschein eingezogen. Damit ist der Einzug sämtlicher noch ausstehender
Genussscheine abgeschlossen. Die nun eingezogenen Genussscheine der Serie D
bleiben für das Geschäftsjahr 2022 letztmalig dividendenberechtigt. Die
Auszahlung der Dividende erfolgt nach der Hauptversammlung, die am 6. Mai
2023 stattfinden wird.
Stefan Dräger, Vorstandsvorsitzender der Drägerwerk Verwaltungs AG: "Durch
den Einzug der letzten Genussscheine endet eine Ära, die mit der Begebung
der ersten Dräger-Genussscheine vor 40 Jahren begonnen hat. Der Einzug
vereinfacht unsere Kapitalstruktur und stärkt damit unsere Position am
Kapitalmarkt. Zukünftig kommt der Gewinn ausschliesslich den Aktionären
zugute."
Seit dem Jahr 1983 wurden Dräger-Genussscheine in drei Serien ausgegeben.
2020 hatte Dräger alle ausstehenden Genussscheine, aufgeteilt auf die Serien
A, K und D, gekündigt. Die Genussscheine der Serien A und K wurden bereits
Anfang 2021 gemäß den Genussscheinbedingungen zurückgezahlt. Nun hat Dräger
alle verbliebenen Genussscheine der Serie D zurückgezahlt und eingezogen.
Disclaimer
Diese Pressemitteilung enthält Aussagen über die zukünftige Entwicklung des
Dräger-Konzerns. Diese zukunftsbezogenen Aussagen basieren auf den
gegenwärtigen Erwartungen, Vermutungen und Prognosen des Vorstands sowie den
ihm derzeit verfügbaren Informationen und sind nach bestem Wissen und
Gewissen zusammengestellt worden. Hinsichtlich solcher zukunftsbezogenen
Aussagen kann keine Garantie und keine Haftung für den Eintritt der
genannten zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse übernommen werden. Die
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Geschrieben von: dpa-AFX
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