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Veröffentlicht am 19.12.2023 11:11
DF Deutsche Forfait Gruppe erwirkt einstweilige Verfügung gegen die Varengold Bank AG (ETR:VG8G)
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EQS-News: DF Deutsche Forfait AG / Schlagwort(e): Rechtssache
DF Deutsche Forfait Gruppe erwirkt einstweilige Verfügung gegen die
Varengold Bank AG
19.12.2023 / 11:10 CET/CEST
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DF Deutsche Forfait Gruppe erwirkt einstweilige Verfügung gegen die
Varengold Bank AG
* Landgericht Hamburg entscheidet zu Gunsten der Deutsche Forfait GmbH
* Das seit Juni 2023 zurückgehaltene Guthaben in Höhe von 5,5 Mio. Euro
muss ausgezahlt werden
Köln / Hamburg, 19. Dezember 2023 - Die Deutsche Forfait GmbH ist eine
Tochtergesellschaft der DF Deutsche Forfait AG (ISIN: DE000A2AA204) und hat
vor dem Landgericht Hamburg mit Urteil vom 15.12.2023 eine einstweilige
Verfügung gegen die Varengold Bank AG erwirkt. Das Landgericht hat die
Varengold Bank AG verpflichtet, das zurückgehaltene Guthaben der Deutsche
Forfait GmbH in Höhe von 5,5 Mio. Euro zu überweisen.
Die Deutsche Forfait GmbH ist Kundin der Varengold Bank AG. Zur Finanzierung
wichtiger Projekte hat die Deutsche Forfait GmbH die Varengold Bank AG
angewiesen, ihr Guthaben von ca. 5,5 Mio. Euro an andere deutsche Banken zu
überweisen. Die Überweisungsaufträge der Deutsche Forfait GmbH wurden von
der Varengold Bank AG bis heute nicht ausgeführt.
Die Varengold Bank AG begründet die Nichtausführung der Überweisungsaufträge
damit, dass die Sonderprüfung der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei der Varengold Bank AG einer
Überweisung entgegenstehe. Die BaFin hat am 27. Juni 2023 einen Sonderprüfer
eingesetzt, der einen Teil der laufenden Transaktionen der Varengold Bank AG
prüft. Hintergründe dieser Sonderprüfung sind laut der BaFin gravierende
Compliance-Defizite bei der Varengold Bank AG.
Die Deutsche Forfait GmbH hat im Wege des einstweiligen Rechtschutzes ein
gerichtliches Verfahren vor dem Landgericht Hamburg eingeleitet, um die
Überweisung ihres Guthabens zu erwirken. Diesem Antrag gab das Landgericht
nunmehr statt und hat der Varengold Bank AG aufgegeben, das Guthaben der
Deutsche Forfait GmbH in Höhe von 5,5 Mio. Euro entsprechend dem Auftrag zu
überweisen.
Das Landgericht kommt zu dem Ergebnis, dass nach derzeitiger Aktenlage die
Sonderprüfung der BaFin bei der Varengold Bank AG einer Ausführung des
Zahlungsauftrages der Deutsche Forfait GmbH nicht entgegenstehe. Nach
Auffassung des Landgerichts Hamburg habe die Deutsche Forfait GmbH auf Basis
der Sachlage keine Rechtsvorschriften verletzt.
Dr. Behrooz Abdolvand, Vorstandsvorsitzender der DF Deutsche Forfait AG,
begrüßt die Entscheidung des Gerichts: "Wir sind froh, dass das Gericht die
Varengold Bank AG verpflichtet hat, unsere Überweisungsaufträge auszuführen.
Das Verhalten der Varengold Bank AG ist für uns nicht nachvollziehbar."
Über die DF-Gruppe
Die DF-Gruppe ist ein Spezialist für Außenhandelsfinanzierung mit Fokus auf
die Regionen Naher und Mittlerer Osten sowie Osteuropa. Dabei konzentriert
sich die DF-Gruppe auf die Branchen Nahrung, Pharma, Healthcare, Industrie,
erneuerbare Energie und Infrastruktur. Mit ihrer umfangreichen Erfahrung,
ihrem ausgeprägten Netzwerk und ihrer umfassenden Compliance-Expertise
bietet die DF-Gruppe ihren Kunden die passende Produktlösung. Seit 2023
tritt die DF-Gruppe darüber hinaus im neuen Geschäftsfeld Trading als
selbstständiger Händler von Agrarprodukten unter Wahrung der geltenden
Compliance-Anforderungen auf.
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Guido Janzen
Gustav-Heinemann-Ufer 56, 50968 Köln
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Geschrieben von: dpa-AFX
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