EQS-News: Deutsche Post AG: Bekanntgabe gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission (in der jeweils gültigen Fassung) (deutsch)

dpa-AFX

Veröffentlicht am 08.11.2022 12:50

Aktualisiert 08.11.2022 13:00

Deutsche Post AG (ETR:DPWGn): Bekanntgabe gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission (in der jeweils gültigen Fassung)

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EQS-News: Deutsche Post AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf

Deutsche Post AG: Bekanntgabe gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr.

596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission (in

der jeweils gültigen Fassung)

08.11.2022 / 12:50 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Corporate News

Information zum Aktienrückkaufprogramm

8. November 2022

Deutsche Post AG, Bonn, Deutschland

WKN: 555200

ISIN: DE0005552004

Bekanntgabe gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art.

2 Abs. 1 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission (in der jeweils gültigen

Fassung)

Der Vorstand der Deutsche Post AG hatte im Februar 2022 beschlossen, ein

Aktienrückkaufprogramm im Hinblick auf Aktien der Deutsche Post AG in einer

Größenordnung von bis zu 50 Millionen Aktien zu einem Gesamtkaufpreis von

bis zu EUR 2 Mrd. durchzuführen. Die zurückgekauften Aktien werden entweder

eingezogen, für die Bedienung von langfristigen Vergütungsprogrammen für

Führungskräfte und etwaigen zukünftigen Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen

oder für die Erfüllung möglicher Verpflichtungen aufgrund der Ausübung von

Rechten aus der Wandelschuldverschreibung 2017/2025 genutzt. Der Rückkauf

über die Börse startete am 8. April 2022 und endet spätestens im Dezember

2024.

Das Aktienrückkaufprogramm erfolgt auf Grundlage der Ermächtigung der

ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 6. Mai 2021, gültig bis

zum 5. Mai 2026, nach der Aktien von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der

Beschlussfassung über den Rückkauf bestehenden Grundkapitals erworben werden

dürfen. Der Erwerbspreis darf den Durchschnittskurs der Aktien vor dem

Stichtag um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 20 %

unterschreiten. Der Durchschnittskurs ist der nicht volumengewichtete

Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel

(oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in

Frankfurt am Main an den letzten fünf Börsenhandelstagen. Der Stichtag ist

der Tag des Erwerbs oder - falls früher - der Eingehung einer Verpflichtung

zum Erwerb.

Eine erste Tranche - mit Beginn am 08. April 2022 und einem maximalen

Gesamtvolumen von bis zu EUR 500 Mio. - wurde mit Laufzeitende bis zum 7.

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November 2022 auf Basis einer unwiderruflichen Vereinbarung durch einen

unabhängigen Finanzdienstleister durchgeführt. Dies entsprach beim zu Beginn

der Tranche aktuellen Aktienkurs bis zu 1% des Grundkapitals der

Gesellschaft.

Das Gesamtvolumen von EUR 500 Mio. dieser ersten Tranche wurde ab dem 29. Juni

2022 um EUR 300 Mio. auf EUR 800 Mio. bei unverändertem Laufzeitende bis 7.

November 2022 erhöht. Die Erhöhung von EUR 300 Mio. entsprach bei dann

aktuellem Aktienkurs ca. 0,7% des Grundkapitals der Gesellschaft. Diese

erste Tranche wurde am 3. Oktober 2022 beendet, insgesamt wurden Aktien im

Gesamtvolumen von ca. EUR 789,5 Mio. zurückerworben.

Eine zweite Tranche mit einem Gesamtvolumen von max. EUR 500 Mio., dies

entspricht bei aktuellem Aktienkurs ca. 1,1 % des Grundkapitals der

Gesellschaft, wird zwischen dem 9. November 2022 und Laufzeitende bis 31.

März 2023 auf Basis einer unwiderruflichen Vereinbarung durch einen

unabhängigen Finanzdienstleister durchgeführt.

Der Finanzdienstleister ist verpflichtet, den Erwerb im Einklang mit der

Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom

16. April 2014 zum Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung), der

Delegierten Verordnung der Kommission (EU) 2016/1052, die die Verordnung

(EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf

die regulatorischen technischen Standards anwendbar auf die Bedingungen zu

Rückkaufprogrammen und Stabilisierungsmaßnahmen ergänzt, und auf Grundlage

der zuvor genannten Hauptversammlungsermächtigung durchzuführen. Darüber

hinaus wird das Aktienrückkaufprogramm wie folgt ausgeführt:

1. Die Aktien werden zu Marktpreisen in Einklang mit den zuvor genannten

Verordnungen erworben. Die Aktien werden nicht zu einem Kurs erworben, der

über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses liegt oder (sollte

dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf

den Handelsplätzen, auf denen der Kauf stattfindet.

2. Im Hinblick auf das Handelsvolumen wird das Unternehmen insbesondere

nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes in dem

regulierten Markt erwerben, in dem der Kauf erfolgt; diese Obergrenze wird

auf das gesamte Aktienrückkaufprogramm angewendet. Der durchschnittliche

tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen

täglichen Handelsvolumens der letzten 20 Börsenhandelstage vor dem Kauf.

Kontakt:

Martin Ziegenbalg

EVP Investor Relations

Tel.: +49 (0) 228 63000

Diese Mitteilung stellt, unabhängig von der Jurisdiktion, weder ganz oder

teilweise ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum

Kauf von Wertpapieren dar.

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08.11.2022 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Deutsche Post AG

Charles-de-Gaulle-Straße 20

53113 Bonn

Deutschland

Telefon: +49 (0)228 182 - 63 100

Fax: +49 (0)228 182 - 63 199

E-Mail: ir@deutschepost.de

Internet: www.dpdhl.com

ISIN: DE0005552004, DE000A2G87D4

WKN: 555200, A2G87D

Indizes: DAX

Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt

(Prime Standard), Hamburg, Hannover, München,

Stuttgart; Freiverkehr in Tradegate Exchange

EQS News ID: 1481723

Ende der Mitteilung EQS News-Service

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