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Veröffentlicht am 27.12.2023 09:59
Adler Group (ETR:ADJ) S.A.: BaFin schließt Prüfung der Konzernabschlüsse der ADLER Real Estate AG (ETR:ADLG) 2019 bis 2021 ab
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EQS-News: Adler Group S.A. / Schlagwort(e): Sonstiges
Adler Group S.A.: BaFin schließt Prüfung der Konzernabschlüsse der ADLER
Real Estate AG 2019 bis 2021 ab
27.12.2023 / 09:59 CET/CEST
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BaFin schließt Prüfung der Konzernabschlüsse der ADLER Real Estate AG 2019
bis 2021 ab
* Prüfung der Konzernabschlüsse zum 31. Dezember 2019, 2020 und 2021 mit
Fehlerfeststellung
* Keine Neuaufstellung bzw. Fehlerkorrektur der Konzernabschlüsse
angeordnet und kein Bußgeld verhängt; einzige Sanktion ist die heutige
Veröffentlichung der Fehlerfeststellung durch die BaFin
* Adler hält weiterhin an der vollständigen Richtigkeit der geprüften
Konzernabschlüsse für die Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 fest
* Guter und konstruktiver Dialog mit der BaFin während des gesamten
Prüfungsverfahrens trotz Meinungsverschiedenheiten zu komplexen
Sachverhalten
* Nach Wirksamkeit des Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre im Oktober
2023 ist ADLER Real Estate nicht mehr börsennotiert
Luxemburg/Berlin, 27. Dezember 2023 - Die Adler Group S.A. gibt bekannt,
dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") ihre
Prüfung der Konzernabschlüsse und der zusammengefassten Lageberichte für die
Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft,
ehemals börsennotierte Tochtergesellschaft der Adler Group (zusammen mit
Adler Group "Adler"), abgeschlossen hat. Eine entsprechende Veröffentlichung
durch die BaFin ist heute erfolgt.
In Zusammenhang mit dem Abschluss der Prüfung hat die BaFin Bilanzfehler in
den Konzernabschlüssen und zusammengefassten Lageberichten für die
Geschäftsjahre 2020 und 2021 festgestellt. Die Fehlerfeststellung der BaFin
enthält neu identifizierte Sachverhalte, die noch nicht in der
Fehlerfeststellung zum Geschäftsjahr 2019 enthalten waren. Der erste
betrifft den Verkauf von Aktien der ACCENTRO Real Estate AG. Demnach hat die
BaFin festgestellt, dass die restliche Kaufpreisforderung in Höhe von 59
Mio. EUR (einschließlich Zinsen) "wesentlich überbewertet" war, weil die
bekannten signifikanten Kredit- und Verwertungsrisiken nicht in die
Bemessung einer Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste eingeflossen
sind. Der zweite Sachverhalt steht im Zusammenhang mit dem Verkauf eines
Immobilienportfolios an die AB Immobilen B.V. Die BaFin stellte fest, dass
die Kaufpreisforderung zum Nennwert angesetzt wurde, obwohl sie nach
Auffassung der Behörde zum rund 18,9 Mio. EUR niedrigeren beizulegenden
Zeitwert zu bewerten war. Des Weiteren bemängelt die BaFin fehlende Angaben
zur Besicherung eines Inter-Company-Kredits.
Bezüglich der Fehlerfeststellung im Zusammenhang mit dem Immobilienprojekt
"Glasmacherviertel", betont Adler, dass es sich hierbei nicht um einen neuen
Punkt handelt, sondern lediglich um einen Folgefehler im Zusammenhang mit
der Fehlerfeststellung im Konzernabschluss zum Geschäftsjahr 2019, die
bereits von der BaFin veröffentlicht worden ist. Adler hat mehrmals
öffentlich darauf hingewiesen, dass sie die Bewertung entgegen der
Auffassung der BaFin als angemessen und korrekt ansieht.
Vor diesem Hintergrund und bezüglich der bereits eingereichten
Widerspruchsbegründung gegen die Fehlerfeststellung im Konzernabschluss zum
Geschäftsjahr 2019, prüft Adler derzeit, ob gegen die Fehlerfeststellung
vorgegangen werden soll.
Adler weist darauf hin, dass die Fehlerfeststellung der BaFin sowie das
nunmehr abgeschlossene Prüfungsverfahren keinen Einfluss auf die Gültigkeit
der Konzernabschlüsse der ADLER Real Estate AG zum 31. Dezember 2019, 2020
und 2021 hat. Zudem wurde weder eine Neuaufstellung noch eine
Fehlerkorrektur der Konzernabschlüsse angeordnet und es wurden keine
Bußgelder verhängt.
Adler betont den weiterhin guten und konstruktiven Dialog mit der BaFin
während des gesamten Prüfungsverfahrens trotz unterschiedlicher Ansichten zu
komplexen Sachverhalten. Die Adler Group-Tochtergesellschaft ADLER Real
Estate ist nach Wirksamkeit des Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre im
Oktober 2023 nicht mehr börsennotiert und unterhält keine Wertpapiere, die
an amtlich regulierten Börsen notiert sind.
"Auch wenn wir mit den Fehlerfeststellungen der BaFin nicht einverstanden
sind, freuen wir uns darüber, dass wir das Verfahren mit der BaFin in einem
stets konstruktiven und professionellen Dialog abschließen konnten",
kommentiert Thomas Echelmeyer, CFO der Adler Group.
Adler ist davon überzeugt, dass die BaFin sehr gründlich geprüft hat, was
schon die Dauer der Prüfung über zwei Jahre verdeutlicht. Außer den bekannt
gemachten Fehlern - die Adler nicht teilt - hat sie keine weiteren Fehler
festgestellt. Die von einem Leerverkäufer im Oktober 2021 erhobenen Vorwürfe
haben sich mithin über die festgestellten Fehler hinaus nicht erhärtet.
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Geschrieben von: dpa-AFX
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