EQS-News: Adler Group S.A.: BaFin schließt Prüfung der Konzernabschlüsse der ADLER Real Estate AG 2019 bis 2021 ab (deutsch)

dpa-AFX

Veröffentlicht am 27.12.2023 09:59

Adler Group (ETR:ADJ) S.A.: BaFin schließt Prüfung der Konzernabschlüsse der ADLER Real Estate AG (ETR:ADLG) 2019 bis 2021 ab

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EQS-News: Adler Group S.A. / Schlagwort(e): Sonstiges

Adler Group S.A.: BaFin schließt Prüfung der Konzernabschlüsse der ADLER

Real Estate AG 2019 bis 2021 ab

27.12.2023 / 09:59 CET/CEST

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BaFin schließt Prüfung der Konzernabschlüsse der ADLER Real Estate AG 2019

bis 2021 ab

* Prüfung der Konzernabschlüsse zum 31. Dezember 2019, 2020 und 2021 mit

Fehlerfeststellung

* Keine Neuaufstellung bzw. Fehlerkorrektur der Konzernabschlüsse

angeordnet und kein Bußgeld verhängt; einzige Sanktion ist die heutige

Veröffentlichung der Fehlerfeststellung durch die BaFin

* Adler hält weiterhin an der vollständigen Richtigkeit der geprüften

Konzernabschlüsse für die Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 fest

* Guter und konstruktiver Dialog mit der BaFin während des gesamten

Prüfungsverfahrens trotz Meinungsverschiedenheiten zu komplexen

Sachverhalten

* Nach Wirksamkeit des Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre im Oktober

2023 ist ADLER Real Estate nicht mehr börsennotiert

Luxemburg/Berlin, 27. Dezember 2023 - Die Adler Group S.A. gibt bekannt,

dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") ihre

Prüfung der Konzernabschlüsse und der zusammengefassten Lageberichte für die

Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft,

ehemals börsennotierte Tochtergesellschaft der Adler Group (zusammen mit

Adler Group "Adler"), abgeschlossen hat. Eine entsprechende Veröffentlichung

durch die BaFin ist heute erfolgt.

In Zusammenhang mit dem Abschluss der Prüfung hat die BaFin Bilanzfehler in

den Konzernabschlüssen und zusammengefassten Lageberichten für die

Geschäftsjahre 2020 und 2021 festgestellt. Die Fehlerfeststellung der BaFin

enthält neu identifizierte Sachverhalte, die noch nicht in der

Fehlerfeststellung zum Geschäftsjahr 2019 enthalten waren. Der erste

betrifft den Verkauf von Aktien der ACCENTRO Real Estate AG. Demnach hat die

BaFin festgestellt, dass die restliche Kaufpreisforderung in Höhe von 59

Mio. EUR (einschließlich Zinsen) "wesentlich überbewertet" war, weil die

bekannten signifikanten Kredit- und Verwertungsrisiken nicht in die

Bemessung einer Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste eingeflossen

sind. Der zweite Sachverhalt steht im Zusammenhang mit dem Verkauf eines

Immobilienportfolios an die AB Immobilen B.V. Die BaFin stellte fest, dass

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die Kaufpreisforderung zum Nennwert angesetzt wurde, obwohl sie nach

Auffassung der Behörde zum rund 18,9 Mio. EUR niedrigeren beizulegenden

Zeitwert zu bewerten war. Des Weiteren bemängelt die BaFin fehlende Angaben

zur Besicherung eines Inter-Company-Kredits.

Bezüglich der Fehlerfeststellung im Zusammenhang mit dem Immobilienprojekt

"Glasmacherviertel", betont Adler, dass es sich hierbei nicht um einen neuen

Punkt handelt, sondern lediglich um einen Folgefehler im Zusammenhang mit

der Fehlerfeststellung im Konzernabschluss zum Geschäftsjahr 2019, die

bereits von der BaFin veröffentlicht worden ist. Adler hat mehrmals

öffentlich darauf hingewiesen, dass sie die Bewertung entgegen der

Auffassung der BaFin als angemessen und korrekt ansieht.

Vor diesem Hintergrund und bezüglich der bereits eingereichten

Widerspruchsbegründung gegen die Fehlerfeststellung im Konzernabschluss zum

Geschäftsjahr 2019, prüft Adler derzeit, ob gegen die Fehlerfeststellung

vorgegangen werden soll.

Adler weist darauf hin, dass die Fehlerfeststellung der BaFin sowie das

nunmehr abgeschlossene Prüfungsverfahren keinen Einfluss auf die Gültigkeit

der Konzernabschlüsse der ADLER Real Estate AG zum 31. Dezember 2019, 2020

und 2021 hat. Zudem wurde weder eine Neuaufstellung noch eine

Fehlerkorrektur der Konzernabschlüsse angeordnet und es wurden keine

Bußgelder verhängt.

Adler betont den weiterhin guten und konstruktiven Dialog mit der BaFin

während des gesamten Prüfungsverfahrens trotz unterschiedlicher Ansichten zu

komplexen Sachverhalten. Die Adler Group-Tochtergesellschaft ADLER Real

Estate ist nach Wirksamkeit des Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre im

Oktober 2023 nicht mehr börsennotiert und unterhält keine Wertpapiere, die

an amtlich regulierten Börsen notiert sind.

"Auch wenn wir mit den Fehlerfeststellungen der BaFin nicht einverstanden

sind, freuen wir uns darüber, dass wir das Verfahren mit der BaFin in einem

stets konstruktiven und professionellen Dialog abschließen konnten",

kommentiert Thomas Echelmeyer, CFO der Adler Group.

Adler ist davon überzeugt, dass die BaFin sehr gründlich geprüft hat, was

schon die Dauer der Prüfung über zwei Jahre verdeutlicht. Außer den bekannt

gemachten Fehlern - die Adler nicht teilt - hat sie keine weiteren Fehler

festgestellt. Die von einem Leerverkäufer im Oktober 2021 erhobenen Vorwürfe

haben sich mithin über die festgestellten Fehler hinaus nicht erhärtet.

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T +352 203 342 10

E investorrelations@adler-group.com

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