EQS-Adhoc: TubeSolar AG: TubeSolar AG beschließt Finanzierungsmaßnahmen für die Weiterentwicklung des Unternehmens (deutsch)

dpa-AFX

Veröffentlicht am 06.10.2022 14:20

Aktualisiert 06.10.2022 14:30

TubeSolar AG: TubeSolar AG beschließt Finanzierungsmaßnahmen für die Weiterentwicklung des Unternehmens

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EQS-Ad-hoc: TubeSolar AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme

TubeSolar AG: TubeSolar AG beschließt Finanzierungsmaßnahmen für die

Weiterentwicklung des Unternehmens

06.10.2022 / 14:19 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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TubeSolar AG beschließt Finanzierungsmaßnahmen für die Weiterentwicklung des

Unternehmens

Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht sowie Sachkapitalerhöhung beschlossen und

Begebung von Wandelschuldverschreibungen geplant

Augsburg, 06.10.2022 - Der Vorstand der TubeSolar AG (ISIN DE000A2PXQD4) hat

heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats über weitreichende

Finanzierungsmaßnahmen für die Weiterentwicklung des Unternehmens

beschlossen.

Im Einzelnen hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats die

Durchführung einer Bar- und einer Sachkapitalerhöhung unter jeweiliger

Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals beschlossen und beabsichtigt

die Ausgabe einer Wandelanleihe.

Der Vorstand hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR

12.900.000 um EUR 1.882.352,00 auf EUR 14.782.352,00 durch die Ausgabe von

1.882.352 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen

Betrag am Grundkapital von 1,00 Euro zu erhöhen.

Die neuen Aktien werden allen Aktionären im Rahmen eines öffentlichen

Angebots zum Bezug angeboten. Das Bezugsverhältnis wurde mit 6:1 festgelegt,

d.h. sechs alte von einem Aktionär zum Stichtag gehaltene Aktien berechtigen

zum Bezug einer neuen Aktie. Der Bezugspreis im Rahmen der

Barkapitalerhöhung soll EUR 4,25 je Aktie betragen. Der Bruttoemissionserlös

wird damit ca. EUR 8 Mio. betragen.

Die Aktionärin BF Holding GmbH garantiert die Barkapitalerhöhung in voller

Höhe und wird sämtliche neuen Aktien übernehmen, die nicht von Aktionären im

Rahmen des Bezugsangebots bezogen und die nicht in der sich an das

Bezugsangebot anschließenden Privatplatzierung bei anderen Investoren

platziert wurden.

Das Bezugsangebot erfolgt prospektfrei gemäß § 3 Nr. 2

Wertpapierprospektgesetz ("WpPG") und soll im Oktober 2022 erfolgen. Dieser

Zeitplan steht unter dem Vorbehalt der Gestattung des gemäß § 4 WpPG

erstellten Wertpapier-Informationsblattes. Das Wertpapier-Informationsblatt

zum Bezugsangebot wird unverzüglich nach der Billigung auf der Internetseite

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der TubeSolar AG veröffentlicht werden.

Das Bezugsangebot der Barkapitalerhöhung soll unmittelbar im Anschluss an

die Gestattung des Wertpapier-Informationsblattes veröffentlicht werden. Die

Bezugsfrist läuft zwei Wochen ab dem Tag nach Bekanntgabe des

Bezugsangebots. Etwaige aufgrund des Bezugsrechts nicht bezogene neue Aktien

werden im Anschluss an das Bezugsangebot im Wege einer Privatplatzierung

Investoren innerhalb und außerhalb von Europa zum Erwerb angeboten.

Weiter hat der Vorstand beschlossen im Rahmen eines Debt-Equity-Swaps eine

Sachkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des

Bezugsrechts der Aktionäre zur Stärkung des Eigenkapitals und Reduzierung

der Verbindlichkeiten durchzuführen.

Hierzu wird das Grundkapital der Gesellschaft um einen Betrag von nominal

EUR 3.217.648,00 gegen Sacheinlage durch Ausgabe von 3.217.648 neuen, auf

den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am

Grundkapital von EUR 1,00 je neuer Aktie erhöht werden. Der Ausgabebetrag im

Rahmen der Sachkapitalerhöhung beträgt ebenfalls EUR 4,25 je neuer Aktie.

Zur Zeichnung der 3.217.648 neuen Aktien im Rahmen der Sachkapitalerhöhung

werden die BF Holding GmbH, die TSG 1. Vermögensverwaltungs GmbH, die BD

Vermögensverwaltungs GmbH und die Solar Invest International SE gegen

Einbringung eines Teilbetrags in Höhe von nominal EUR 13.675.004,00 ihrer

gegen die TubeSolar AG bestehenden Darlehensforderungen als Sacheinlage

zugelassen.

Durch die Einbringung der Darlehensforderungen werden die Verbindlichkeiten

substantiell und liquiditätsneutral reduziert, die Zinsbelastung für die

Gesellschaft verringert und die Eigenkapitalquote deutlich erhöht.

Ausstehend sind noch das Bewertungsgutachten über die Werthaltigkeit der

einzubringenden Darlehensforderungen sowie der Abschluss der

Einbringungsverträge.

Die Sachkapitalerhöhung wird zeitnah nach Durchführung der

Barkapitalerhöhung umgesetzt werden.

Des Weiteren plant der Vorstand der TubeSolar AG ebenso kurzfristig die

Begebung einer Wandelanleihe auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der

ordentlichen Hauptversammlung vom 14. August 2020 im Gesamtnennbetrag von

bis zu ca. EUR 8 Mio. Den Aktionären soll auch insoweit das Bezugsrecht

während einer Bezugsfrist, die mindestens zwei Wochen dauern wird,

eingeräumt werden.

Die Wandelanleihe soll zu 100 % des Nennwertes mit einer Stückelung von EUR

100,00 je Anleihe begeben und soll mit jährlich 2 % auf ihren Nennbetrag

verzinst werden. Der Wandlungspreis je Aktie wird voraussichtlich EUR 5,50

betragen und liegt damit deutlich über dem aktuellen Kursniveau.

Die Wandelanleihe soll eine Laufzeit von vier Jahren haben. Nicht von den

Aktionären innerhalb der Bezugsfrist bezogene Teilschuldverschreibungen

sollen ebenso ausgewählten Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung zum

Erwerb angeboten werden.

Das Bezugsangebot soll in Form eines gemäß § 3 Nr. 2 WpPG prospektfreien

öffentlichen Angebots in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden.

Der Vorstand wird zeitnah die weiteren Einzelheiten der Begebung der

Wandelanleihe festlegen.

Der Gesamtemissionserlös aus der Barkapitalerhöhung und der Begebung der

Wandelanleihe in Höhe von bis zu ca. EUR 16 Mio. soll zum einen der

allgemeinen Finanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit der Emittentin

dienen und hierbei insbesondere für Investitionen in den Aufbau der

Fertigungsanlagen sowie für Forschung, Vertrieb und Marketing verwendet

werden.

Über die TubeSolar AG (www.tubesolar.de)

Die TubeSolar AG hat als Spin-off die Laborfertigung von OSRAM/LEDVANCE in

Augsburg übernommen und die Patente von LEDVANCE und Frau Dr. Vesselinka

Petrova-Koch erworben. Die TubeSolar AG nutzt diese patentgeschützte

Technologie seit 2019 zur Entwicklung und Herstellung von

Photovoltaik-Dünnschicht-Röhren, die zu Modulen zusammengefügt werden und

deren Eigenschaften gegenüber herkömmlichen Solarmodulen zusätzliche

Einsatzgelegenheiten in der Solarstromerzeugung ermöglichen. Die Technologie

soll unter anderem im Agrarbereich eingesetzt werden und landwirtschaftliche

Produktionsflächen überspannen. Auch auf Industrie- und Gewerbedachflächen

sollen die Module zum Einsatz kommen. In den nächsten Jahren ist geplant,

die Produktion in Augsburg auf eine jährliche Produktionskapazität von 250

MW auszubauen.

Service

Website: www.tubesolar.de

Ansprechpartner Investor Relations:

Maximilian Fischer, mailto: m.fischer@tubesolar.de

max. Equity Marketing GmbH, Marienplatz 2, 80331 München, Tel.: +49 89

13928890

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: TubeSolar AG

Berliner Allee 65

86153 Augsburg

Deutschland

Telefon: +49 821 899 830 50

E-Mail: ir@tubesolar.de

Internet: www.tubesolar.de

ISIN: DE000A2PXQD4

WKN: A2PXQD

Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf (Primärmarkt), Frankfurt,

München (m:access)

EQS News ID: 1458421

Ende der Mitteilung EQS News-Service

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1458421 06.10.

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