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Veröffentlicht am 17.07.2023 12:23
Leoni AG (ETR:LEOGn): Landgericht Nürnberg-Fürth verwirft Beschwerden gegen Planbestätigungsbeschluss des Restrukturierungsgerichts, Restrukturierungsplan der Leoni AG damit rechtskräftig
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EQS-Ad-hoc: Leoni AG / Schlagwort(e): Kapitalrestrukturierung/Delisting
Leoni AG: Landgericht Nürnberg-Fürth verwirft Beschwerden gegen
Planbestätigungsbeschluss des Restrukturierungsgerichts,
Restrukturierungsplan der Leoni AG damit rechtskräftig
17.07.2023 / 12:23 CET/CEST
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Leoni AG: Landgericht Nürnberg-Fürth verwirft Beschwerden gegen
Planbestätigungsbeschluss des Restrukturierungsgerichts,
Restrukturierungsplan der Leoni AG damit rechtskräftig
Nürnberg, 17. Juli 2023 - Die Leoni AG, Nürnberg (ISIN: DE0005408884 / WKN:
540888), teilt mit, dass heute das Landgericht Nürnberg-Fürth sämtliche
gegen den Planbestätigungsbeschluss des Restrukturierungsgerichts Nürnberg
eingelegten sofortigen Beschwerden verworfen hat. Der Restrukturierungsplan
der Leoni AG ist damit rechtskräftig.
Wie bereits kommuniziert, hatte das Restrukturierungsgericht Nürnberg den
Restrukturierungsplan am 21. Juni 2023 bestätigt, nachdem er auf dem
Erörterungs- und Abstimmungstermin am 31. Mai 2023 mit den erforderlichen
Mehrheiten angenommen wurde.
Wie ebenfalls bereits - erstmals am 29. März 2023 - kommuniziert, sieht der
Plan als Teil der finanziellen Sanierung unter anderem eine Herabsetzung des
Grundkapitals der Leoni AG auf null Euro vor. Dies führt zu einem
Ausscheiden der bisherigen Aktionäre und einem Delisting der Leoni-Aktie.
Mit der Umsetzung der weiteren Kapitalmaßnahmen des Restrukturierungsplans
wird die Leoni AG neue Liquidität aus einer Kapitalerhöhung unter
Bezugsrechtsausschluss in Höhe von 150 Mio. Euro erhalten und von
Finanzverbindlichkeiten in Höhe eines Gesamtbetrages von 708 Mio. Euro
entlastet.
Nach der jetzt eingetretenen Rechtskraft werden die Umsetzung des Plans und
damit das Delisting nunmehr zeitnah erfolgen.
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Geschrieben von: dpa-AFX
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