Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: va-Q-tec AG; Bieter: Fahrenheit AcquiCo GmbH

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Veröffentlicht am 30.06.2023 11:55

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EQS-WpÜG: Fahrenheit AcquiCo GmbH / Angebot zum Erwerb

Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: va-Q-tec (ETR:VQTG) AG; Bieter: Fahrenheit

AcquiCo GmbH

30.06.2023 / 11:55 CET/CEST

Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein

Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.

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Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen

Delisting-Erwerbsangebots gem. § 10 Abs. 1 und 3 des Wertpapiererwerbs- und

Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des

Börsengesetzes (BörsG)

Bieterin:

Fahrenheit AcquiCo GmbH

c/o Milbank LLP

Maximilianstraße 15

80539 München

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB

129025

Zielgesellschaft:

vaQtec AG

AlfredNobelStraße 33

97080 Würzburg

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg unter HRB 7368

ISIN: DE0006636681

WKN: 663668

Die Fahrenheit AcquiCo GmbH (die "Bieterin") hat heute entschieden, den

Aktionären der vaQtec AG (die "Gesellschaft") im Wege eines öffentlichen

Delisting-Erwerbsangebots anzubieten, sämtliche auf den Namen lautenden

Stückaktien der Gesellschaft (ISIN: DE0006636681) mit einem anteiligen

Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie (die

"vaQtecAktien"),

die nicht unmittelbar von der Bieterin gehalten werden, gegen eine

Gegenleistung in bar in Höhe von EUR 26,00 je vaQtecAktie zu erwerben

(das "Delisting-Erwerbsangebot"). Das Delisting-Erwerbsangebot wird nicht

von Vollzugsbedingungen abhängig sein.

Die Bieterin ist eine Holdinggesellschaft, die vom EQT X Fonds kontrolliert

wird, der seinerseits von mit der EQT AB mit Sitz in Stockholm, Schweden,

verbundenen Unternehmen verwaltet und kontrolliert wird.

Die Bieterin hat mit der Gesellschaft heute eine Delisting-Vereinbarung

(Delisting

Agreement) abgeschlossen, in welcher die Gesellschaft sich vorbehaltlich

üblicher Bedingungen verpflichtet hat, ein Delisting der Gesellschaft durch

Beantragung des Widerrufs der Zulassung der vaQtec-Aktien zum Handel am

regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse vor Ablauf der

Annahmefrist des DelistingErwerbsangebots zu unterstützen.

Die Bieterin hält derzeit keine va-Q-tec-Aktien. Die Bieterin hat am 16.

Januar 2023 ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zum Erwerb

sämtlicher va-Q-tec-Aktien gegen Zahlung einer Gegenleistung in bar in Höhe

von EUR 26,00 je va-Q-tec-Aktie veröffentlicht (das "Übernahmeangebot"). Bis

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zum Ablauf der weiteren Annahmefrist, die am 7. März 2023 endete, ist das

Übernahmeangebot für insgesamt 8.039.185 va-Q-tec-Aktien angenommen worden;

dies entspricht 59,93 % des derzeitigen Grundkapitals und der Stimmrechte

der Gesellschaft. Nachdem mit dem heutigen Verzicht auf eine weitere Prüfung

der Transaktion durch die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde die

Transaktion nach anwendbarem Recht als freigegeben gilt und damit die letzte

Angebotsbedingung eingetreten ist, wird der Vollzug des Übernahmeangebots

für den 6. Juli 2023 erwartet.

Dem Übernahmeangebot liegt eine zwischen der Bieterin und der Gesellschaft

am 13. Dezember 2013 abgeschlossene Zusammenschlussvereinbarung (Business

Combination Agreement) zugrunde. Das Übernahmeangebot wurde in Partnerschaft

mit den Gründerfamilien der Gesellschaft um Dr. Joachim Kuhn (Gründer und

CEO) und Dr. Roland Caps (Gründer und ehemaliger Leiter der Forschungs- und

Entwicklungsabteilung) abgegeben, die gemeinsam rund 26 % des derzeitigen

Grundkapitals und der derzeitigen Stimmrechte der Gesellschaft halten (die

"Gründerfamilien")

und in einer Partnerschaftsvereinbarung (Partnership Agreement) vom 13.

Dezember 2022 ihre Teilnahme an der Transaktion mit einer Re-Investition des

Großteils ihrer Beteiligung an der Gesellschaft vereinbart haben. Nach

Vollzug des Übernahmeangebots werden die Bieterin und die Gründerfamilien

mehr als 85 % des derzeitigen Grundkapitals und der Stimmrechte der

Gesellschaft halten.

Die Bieterin wird nach Vollzug des Übernahmeangebots ferner neue

va-Q-tec-Aktien im Umfang von 10 % des derzeitigen Grundkapitals der

Gesellschaft gegen Bareinlage in Höhe von EUR 26,00 je neuer vaQtec-Aktie

zeichnen, die auf Grundlage der Zusammenschlussvereinbarung von der

Gesellschaft im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital an die

Bieterin ausgegeben werden. Hierdurch wird sich die Beteiligung der Bieterin

und der Gründerfamilien an der Gesellschaft auf insgesamt rund 87 % des

erhöhten Grundkapitals und der Stimmrechte der Gesellschaft erhöhen.

Die Bieterin bestätigt ihre feste Absicht, nach Vollzug des

Übernahmeangebots einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gem. §

291 Abs. 1 des Aktiengesetzes (AktG) mit der Gesellschaft als beherrschtem

Unternehmen abzuschließen. Es ist derzeit beabsichtigt, den Beherrschungs-

und Gewinnabführungsvertrag der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung

der Gesellschaft zur Zustimmung vorzulegen.

Die Angebotsunterlage für das Delisting-Erwerbsangebot (auf Deutsch und als

eine unverbindliche englischsprachige Übersetzung), welche die näheren

Bestimmungen des Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere damit im

Zusammenhang stehende Informationen enthält, wird von der Bieterin nach

Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Internet auf der

Website der Bieterin unter www.offer-eqt.com veröffentlicht werden.

Das Delisting-Erwerbsangebot erfolgt zu den in der Angebotsunterlage für das

Delisting-Erwerbsangebot festgelegten Bestimmungen, wobei sich die Bieterin

vorbehält, in der Angebotsunterlage von den hier dargestellten Eckdaten

abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung

zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der vaQtec AG. Das

Delisting-Erwerbsangebot selbst sowie dessen endgültige Bestimmungen sowie

weitere das Delisting-Erwerbsangebot betreffende Regelungen werden erst nach

Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der

Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der

vaQtec AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle

sonstigen im Zusammenhang mit dem Delisting-Erwerbsangebot stehenden

Unterlagen gründlich zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da

sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Delisting-Erwerbsangebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der

Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen von

Wertpapiergesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika veröffentlicht. Jeder

Vertrag, der aufgrund des Delisting-Erwerbsangebots geschlossen wird,

unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist

in Übereinstimmung mit diesem Recht auszulegen.

Die Bieterin behält sich im Rahmen der anwendbaren rechtlichen

Beschränkungen vor, Aktien der vaQtec AG außerhalb des

Delisting-Erwerbsangebots börslich oder außerbörslich direkt oder indirekt

zu erwerben. Derartige Erwerbe oder Vereinbarungen zum Erwerb von Aktien der

vaQtec AG werden außerhalb der Vereinigten Staaten und im Einklang mit den

anwendbaren rechtlichen Vorschriften durchgeführt werden. Soweit solche

Erwerbe erfolgen, werden Informationen hierüber unter Angabe der Anzahl und

des Preises der erworbenen Aktien der vaQtec AG unverzüglich

veröffentlicht, wenn und soweit dies nach den anwendbaren Rechtsvorschriften

erforderlich ist.

In dieser Bekanntmachung enthaltene Informationen in Bezug auf den EQT X

Fonds (EQT X) stellen weder ein Angebot zur Veräußerung von Wertpapieren

noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Erwerb von

Wertpapieren dar und dürfen im Zusammenhang mit einem Angebot oder einer

Aufforderung weder genutzt noch als Grundlage verwendet werden. Ein Angebot

oder eine Aufforderung in Bezug auf EQT X wird lediglich durch ein

vertrauliches Privatplatzierungsdokument und Begleitdokumentation gemacht

werden, die qualifizierten Anlegern auf vertraulicher Grundlage gemäß

anwendbarem Recht zur Verfügung gestellt werden. Hierin enthaltene

Informationen in Bezug auf EQT X dürfen weder in den Vereinigten Staaten von

Amerika veröffentlicht noch an Personen in den Vereinigten Staaten von

Amerika weitergegeben werden. Hierin erwähnten Wertpapiere von EQT X wurden

und werden nicht gemäß den Bestimmungen des U.S. Securities Act of 1933 in

seiner geltenden Fassung registriert und dürfen nicht angeboten bzw.

veräußert werden, es sei denn, sie werden gemäß den Bestimmungen des U.S.

Securities Act of 1933 registriert oder sind von diesen

Registrierungsbestimmungen ausgenommen. Ein öffentliches Angebot von

Wertpapieren von EQT X, das in den Vereinigten Staaten von Amerika

durchgeführt werden soll, müsste durch und auf Basis eines Angebotsdokuments

erfolgen, das bei der Emittentin oder ihren Vertretern erhältlich wäre und

detaillierte Informationen über die Emittentin und ihr Management sowie ihre

Finanzinformationen enthalten würde. Wertpapiere von EQT X dürfen in den

Vereinigten Staaten von Amerika ohne Registrierung oder Ausnahme von den

Registrierungsbestimmungen nicht angeboten oder verkauft werden.

Frankfurt am Main, 30. Juni 2023

Fahrenheit AcquiCo GmbH

Ende der WpÜG-Mitteilung

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Sprache: Deutsch

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,

Stuttgart, Tradegate Exchange

Ende der Mitteilung EQS News-Service

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1669705 30.06.

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