ROUNDUP: Bund plant begrenzte Steueranreize für Wohnungsbau

dpa-AFX

Veröffentlicht am 26.11.2015 15:41

ROUNDUP: Bund plant begrenzte Steueranreize für Wohnungsbau

BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung plant angesichts der Flüchtlingskrise begrenzte Steueranreize zum Bau preiswerter Wohnungen. Vorgesehen ist in den Jahren 2016 bis 2018 eine Sonderabschreibung von bis zu zehn Prozent, um den Wohnungsmangel in betroffenen Regionen rasch anzugehen. Das geht aus einem Schreiben von Finanzminister Wolfgang Schäuble an Bauministerin Barbara Hendricks (SPD) hervor, das der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag vorlag. Bedingung ist, dass auch die Länder mitziehen.

Hendricks erklärte, sie freue sich, dass der Finanzminister ihren Vorschlag aufgegriffen habe und eine gemeinsame Lösung gefunden worden sei. "Damit werden wir dringend benötigte Impulse für den frei finanzierten Wohnungsbau geben." Jedes Jahr seien mindestens 350 000 neue Wohnungen erforderlich. Hessen Finanzminister Thomas Schäfer sprach "von einem Schritt in die richtige Richtung."

Steueranreize sollten zielgenau sein, wenig Mitnahmeeffekte erzeugen und wenig Verwaltung erfordern, schreibt Schäuble: "In Anbetracht der sich durch die derzeitige Asyl- und Flüchtlingsproblematik zuspitzenden Wohnraumknappheit und den damit verbundenen Herausforderungen könnte dies mit einer Sonderabschreibung zur Förderung des Mietwohnungsneubaus erreicht werden."

Schäuble betont zugleich: "Die Maßnahme wäre an die Bereitschaft der Länder gebunden, sich an den finanziellen Auswirkungen zu beteiligen." Mit den Ländern müsse zudem vereinbart werden, dass sie im Zeitraum der Begünstigung von Erhöhungen der Grunderwerbsteuersätze absehen: "Nur so kann vermieden werden, dass der durch die Sonderabschreibung gewährte steuerliche Vorteil über eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer abgeschöpft wird." Auch müssten für den Mietwohnungsneubau die nötigen Baugrundstücke bereitstehen.

Hessens Finanzminister Schäfer sagte dazu, den Steuerausfällen für Bund und Länder stünden in diesem Fall Investitionen gegenüber, von denen auch der Staat profitiere. "Das dürfen wir bei der Debatte nicht außer Acht lassen."

Schäuble schlägt vor, den Bau neuer Gebäude ausschließlich in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten zu fördern und nur dann, wenn sie zum Wohnen genutzt werden. Begrenzt werden soll die Subvention auf den Beginn der Anschaffung/Herstellung in den Jahren 2016 bis 2018. Im Jahr der Anschaffung/Herstellung und im darauffolgenden Kalenderjahr soll die Sonderabschreibung jeweils bis zu 10 Prozent der Kosten betragen. Im dritten Kalenderjahr sollen es bis zu 9 Prozent sein.

Schäuble hatte jüngst in der Haushaltsdebatte erklärt, die Länder hätten es immer abgelehnt, einer Steuermaßnahme zuzustimmen, die zu Mindereinnahmen führe: "Nachdem diese Position aufgegeben worden ist, haben wir vereinbart: Wir führen jetzt zwischen Bund und Ländern Gespräche, ob wir auch noch begrenzte steuerliche Anreize zur Förderung des Mietwohnungsbaus setzen können."

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Der Bund hatte bereits beim Flüchtlingsgipfel mit den Ländern zugesagt, die Mittel für den sozialen Wohnungsbau um 500 Millionen Euro auf eine Milliarde Euro jährlich aufzustocken.

Die baupolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, Marie-Luise Dött, erklärte: "Nun sind die Länder am Zug, eine zügige Einigung mit dem Bund herbeizuführen." Auch Normalverdiener ohne Anspruch auf sozialen Wohnraum hätten zunehmend Schwierigkeiten, geeigneten Wohnraum im unteren und mittleren Preissegment zu finden.

Ulla Jelpke von den Linken betonte, nicht die Flüchtlinge seien Schuld an der Wohnraumknappheit, sondern vor allem jahrelang aufgebaute Defizite im sozialen Wohnungsbau. Die vom Finanzminister vorgeschlagenen Steueranreize reichten nicht aus.

Grünen-Steuerexpertin Lisa Paus kritisierte, mit der angedachten Sonderabschreibung verspiele die Bundesregierung die Chance, den sozialen Wohnungsbau neu aufzustellen. Aus ihrer Sicht stellt der Vorschlag eine undifferenzierte Förderung da: "Hier wird pauschal mit der Gießkanne Geld verteilt.

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