Reuters
Veröffentlicht am 12.06.2018 17:16
Deutschland erwartet für Firmen höhere Steuerlast durch Brexit
Berlin (Reuters) - Der EU-Austritt Großbritanniens brockt Unternehmen in Deutschland voraussichtlich eine höhere Steuerlast ein.
Das Bundesfinanzministerium verwies in einer Reuters am Dienstag vorliegenden Antwort auf eine Anfrage des FDP-Abgeordneten Frank Schäffler auf das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Großbritannien und Deutschland, das 1967 in Kraft getreten war und 2010 sowie 2014 erneuert wurde. "Sofern die Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens nach dem Brexit nicht mehr durch das Unionsrecht oder andere formelle Gesetze modifiziert werden, leben sie wieder auf und entfalten uneingeschränkte Geltung", heißt es in dem Schreiben.
Das Ministerium verwies unter anderem darauf, dass laut der EU-Bestimmung zur Besteuerung von Tochterfirmen (Mutter-Tochter-Richtlinie) auf Schachteldividenden keine Abgabe an den Quellenstaat fällig wird. Dagegen seien im DBA in solchen Fällen je nach Höhe der Firmenbeteiligungen Steuersätze von fünf bis 15 Prozent vorgesehen. Daneben rechnet das Ministerium damit, dass britische Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen wieder komplett der Hinzurechnungsbesteuerung unterliegen, die eine Verschiebung von Gewinnen verhindern soll. Zudem könnten konzerninterne Umstrukturierungen künftig der Grunderwerbsteuer unterliegen. Wie viele Unternehmen von all diesen Folgen betroffen sind und wie hoch die Belastungen ausfallen, ließ das Ministerium allerdings offen.
Auch für deutsch-britische Paare ergeben sich dem Schreiben zufolge wohl steuerliche Mehrbelastungen, weil etwa eine Zusammenveranlagung nicht mehr möglich sein dürfte. Der FDP-Abgeordnete Schäffler forderte angesichts der ungeklärten Steuerfragen und zur Abwendung von Chaos eine Verlängerung der Verhandlungen zwischen EU und Großbritannien um zwei Jahre. Das Vereinigte Königreich tritt nach derzeitigem Stand am 29. März 2019 aus der EU aus. Falls bis dahin kein Abkommen mit der EU zustande kommt, wird es als Drittstaat ohne Zugang zum Binnenmarkt behandelt.
Geschrieben von: Reuters
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