Bitkom warnt Obersten Gerichtshof der USA vor Datenzugriff in Europa

dpa-AFX  |  Autor 

Veröffentlicht am 19.01.2018 14:28

Bitkom warnt Obersten Gerichtshof der USA vor Datenzugriff in Europa

BERLIN (dpa-AFX) - Der Digitalverband Bitkom und Unternehmen sehen wegen eines anstehenden Urteils beim Obersten Gerichtshof der USA die Datensouveränität in Deutschland und Europa massiv in Gefahr. Das Gericht will bis zum Sommer entscheiden, ob eine US-Behörde von Unternehmen direkten Zugriff auf Personendaten verlangen kann, die außerhalb der USA gespeichert sind. Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder sagte, sollte sich das Gericht dem Willen der US-Regierung beugen, würde das "tief in den europäischen Datenschutz eingreifen". "Ein direkter Zugriff von US-Behörden auf Personendaten aus Europa ist unvereinbar mit europäischem Datenschutzrecht."

Hintergrund ist ein Verfahren, in dem die US-Regierung seit Jahren von Microsoft (2:MSFT) einfordert, auf Wunsch auch personenbezogene Daten ihrer Kunden an die Regierung zu übergeben, selbst wenn diese in Rechenzentren innerhalb der EU gespeichert sind. Als Reaktion hat Microsoft inzwischen sein Cloud-Geschäft in Deutschland gemeinsam mit dem Treuhänder Deutsche Telekom (4:DTEGn) so aufgestellt, dass das Unternehmen selbst gar nicht auf die Daten seiner Kunden zugreifen kann - und somit nichts herausgeben könnte. Sowohl Unternehmen, die ihren Standort in den USA haben, als auch Unternehmen, die eine Niederlassung dort haben, wären betroffen, betonte der Bitkom. "Den Unternehmen droht ein unauflösbares Dilemma", sagte Rohleder. Folgten sie einer solchen Anordnung der US-Behörden, brechen sie europäisches Recht. "Widersetzen sie sich einer solchen Anordnung, brechen sie US-Recht." Für den 27. Februar ist eine weitere mündliche Verhandlung zu dem Fall in Washington D.C. angesetzt. Der Bitkom hat gemeinsam mit zahlreichen Branchenverbänden aus den europäischen Ländern einen sogenannten Amicus-Schriftsatz eingereicht und ihre Bedenken formuliert. Erst vor knapp einer Woche hatten unter anderen auch der Bundesverband der Deutschen Industrie sowie die Deutsche Industrie- und Handelskammer ihre Argumente zu dem Rechtsstreit eingereicht.

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