BGH nimmt Internet-Anbieter bei illegalen Dateien in die Pflicht

Reuters

Veröffentlicht am 26.11.2015 11:02

BGH nimmt Internet-Anbieter bei illegalen Dateien in die Pflicht

Karlsruhe, 26. Nov (Reuters) - Internet-Anbieter wie die Deutsche Telekom DTEGn.DE können einem Grundsatzurteil zufolge verpflichtet werden, den Zugang zu Internet-Seiten mit illegalen Inhalten zu sperren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe erstmals entschieden. Die Anbieter müssten ihren Kunden den Zugriff auf einzelne Seiten sperren, wenn auf anderem Weg den Rechtsverletzungen nicht begegnet werden könne. In zwei Grundsatzverfahren ging es um Internet-Seiten, die Links zu urheberrechtlich geschützten Songs enthielten. In einem Fall klagte die Musikverwertungsfirma Gema gegen die Telekom, im anderen klagten die Musikkonzerne Universal Music, Sony und Warner gegen die deutsche Tochtergesellschaft der spanischen Telefonica TEF.MC O2Dn.DE . (Az. I ZR 3/14 und I ZR 174/14).

Dem BGH-Urteil zufolge müssen Rechteinhaber oder Musikkonzerne zunächst gegen die Anbieter vorgehen, bei denen die Musikdateien gespeichert sind. Erst wenn diese sogenannten "Host-Provider" nicht greifbar seien, könnten die Firmen, die Endkunden einen Zugang zum Internet verkaufen, selbst in die Pflicht genommen werden. Weil die Gema und die klagenden Musikkonzerne dieses mehrstufige Vorgehen in den vorliegenden Fällen nicht beschritten hatten, wies der BGH die Klage gegen die Telekom und Telefonica letztlich zurück. Die Gema hatte gefordert, dass die Telekom die Web-Seite "3dl.am" sperren soll. Denn dort könne auf eine Link-Sammlung, die zu urheberrechtlich geschützten Musikdateien führe, zugegriffen werden. Diese Links seien bei Speicherplatz-Anbietern wie "RapidShare", "Netload" oder "Uploaded" widerrechtlich hochgeladen worden. Konkret ging es um Songs der Band Die Ärzte und des Rappers Bushido.

Die Musikkonzerne forderten, dass Telefonica ihren Kunden den Zugang zu der Webseite "goldesel.to" sperren sollte. Über diese Internet-Seite könne auf eine Liste von Links zu geschützten Musikwerken zugegriffen werden, wobei die Links bei dem Filesharing-Netzwerk "eDonkey" widerrechtlich hochgeladen worden seien.

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