Bundesregierung plant neues Gesetz zur Auskunftspflicht für Krypto-Transaktionen

CoinTelegraph

Veröffentlicht am 09.06.2021 19:17

Bundesregierung plant neues Gesetz zur Auskunftspflicht für Krypto-Transaktionen

Die deutsche Bundesregierung hat bereits im Mai einen Gesetzentwurf zu Krypto-Transfers veröffentlicht, der allen Beteiligten umfassende Auskunftspflichten auferlegen soll.

Die Kryptowertetransferverordnung (KryptoTransferV) soll Sender und Empfänger von Krypto-Transaktionen per Gesetz offenlegen. Transaktionen mit Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum würden dadurch in Deutschland nachvollziehbar werden. Im Gesetzentwurf heißt es dazu:

“Durch die Verordnung wird die Übermittlung von Informationen über Auftraggeber und Empfänger bei der Übertragung von Kryptowerten angeordnet, wie dies bei Geldtransfers aufgrund der Verordnung (EU) 2015/847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1781/2006 (ABl. L 141 vom 5.6.2015, S. 1) (Geldtransferverordnung - GTVO) geregelt ist.”

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