Bitcoin-ETF abgelehnt: SEC entscheidet gegen BlackRock und Fidelity!

Investing.com  |  Autor Robert Zach

Veröffentlicht am 30.06.2023 18:32

Investing.com - Die US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) hat die jüngste Flut von Anträgen von Vermögensverwaltern, die Spot Bitcoin ETFs auf den Markt bringen wollen, als unzureichend eingestuft. Laut Informationen des Wall Street Journals wurden die Börsen Nasdaq (NASDAQ:NDAQ) und Cboe Global Markets (NYSE:CBOE), welche Anträge im Namen von Vermögensverwaltern wie BlackRock (NYSE:BLK) (NYSE:BLK) und Fidelity Investments eingereicht haben, von der SEC darüber informiert, dass die eingereichten Unterlagen in Bezug auf Klarheit und Vollständigkeit mangelhaft seien.

Der Juni war von einer starken Rallye am Krypto-Markt geprägt, nachdem BlackRock bei der US-Börsenaufsicht SEC Unterlagen für einen börsengehandelten Fonds (Exchange-Traded Fund, ETF) eingereicht hatte, der echte Bitcoins halten soll. Infolgedessen hat auch die Aktie von Coinbase (NASDAQ:COIN), die als Verwahrstelle für die Bestände des BlackRock-Fonds dient, an Wert gewonnen.

Die Aktie von Coinbase liegt derzeit jedoch über 4 % im Minus, während Bitcoin bisher um 1,5 % gefallen ist.

Verschiedene Vermögensverwalter, sowohl traditionelle als auch Krypto-Firmen, haben sich von BlackRock inspirieren lassen und ihre Anträge für einen Bitcoin-ETF entweder wieder aktiviert oder modifiziert. Dazu gehören namhafte Unternehmen wie Fidelity Investments, Cathie Woods Ark Investment Management, Invesco (NYSE:IVZ), WisdomTree, Bitwise Asset Management und Valkyrie, wie das Wall Street Journal berichtet.

Laut dem Bericht des Wall Street Journals hat die SEC den Börsen mitgeteilt, dass sie die eingereichten Unterlagen zurückgeschickt hat, da sie nicht ausreichend detailliert angegeben haben, mit welcher Spot-Bitcoin-Börse sie Überwachungsvereinbarungen haben. Zudem seien nicht genügend Informationen über die Einzelheiten dieser Überwachungsvereinbarungen bereitgestellt worden.

Im Fall von Bitcoin-ETFs oder anderen Finanzinstrumenten, die auf Kryptowährungen basieren, möchte die SEC sicherstellen, dass die Vermögensverwalter angemessene Überwachungsmechanismen eingerichtet haben, um mögliche Risiken zu minimieren. Dazu gehört auch der Austausch von Informationen über Handelsaktivitäten auf relevanten Spot-Bitcoin-Börsen.

Den Vermögensverwaltern steht es nun offen, ihre Unterlagen zu aktualisieren und erneut einzureichen.

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