Verhandlungsbeginn im Streit über Diesel-Fahrverbote

Reuters

Veröffentlicht am 22.02.2018 11:54

Verhandlungsbeginn im Streit über Diesel-Fahrverbote

Leipzig (Reuters) - Am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Verhandlung über die Diesel-Fahrverbote in Städten begonnen.

Die Richter prüfen in letzter Instanz, ob die Kommunen solche Verbote im Kampf gegen die Stickoxid-Belastung (NOx) der Luft verhängen dürfen. Die Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gingen gegen die Urteile der Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf in Revision. Diese hatten geurteilt, dass die Städte Fahrverbote für einzelne Straßen oder sogar die gesamte Umweltzone verhängen können, damit die schon seit 2010 geltenden Grenzwerte zum Gesundheitsschutz eingehalten werden. Die Länder halten hingegen Bundesregelungen für notwendig.

Werden die Fahrverbote im Grundsatzurteil für zulässig erklärt, müssten sie schnellstmöglich in Stuttgart, Düsseldorf und in weiteren Städten mit erhöhten NOx-Werten in Kraft treten. Der Spielraum der Kommunen ist dabei stark eingeschränkt. Fahrverbote für Diesel-Autos können dann im gesamten Innenstadtbereich, in Umweltzonen oder an besonders belasteten Straßenzügen greifen und noch in diesem Jahr in Kraft gesetzt werden. Möglich ist aber auch, dass der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher eine bundesweite Regelung anordnet. Dann müsste über eine Blaue Plakette entschieden und ein Paket flankierender Maßnahmen geschnürt werden wie etwa die Förderung öffentlicher Verkehrsmittel oder eine aufwendigere Nachrüstung älterer Diesel-Autos.