Reuters
Veröffentlicht am 22.02.2018 11:54
Verhandlungsbeginn im Streit über Diesel-Fahrverbote
Leipzig (Reuters) - Am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Verhandlung über die Diesel-Fahrverbote in Städten begonnen.
Die Richter prüfen in letzter Instanz, ob die Kommunen solche Verbote im Kampf gegen die Stickoxid-Belastung (NOx) der Luft verhängen dürfen. Die Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gingen gegen die Urteile der Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf in Revision. Diese hatten geurteilt, dass die Städte Fahrverbote für einzelne Straßen oder sogar die gesamte Umweltzone verhängen können, damit die schon seit 2010 geltenden Grenzwerte zum Gesundheitsschutz eingehalten werden. Die Länder halten hingegen Bundesregelungen für notwendig.
Werden die Fahrverbote im Grundsatzurteil für zulässig erklärt, müssten sie schnellstmöglich in Stuttgart, Düsseldorf und in weiteren Städten mit erhöhten NOx-Werten in Kraft treten. Der Spielraum der Kommunen ist dabei stark eingeschränkt. Fahrverbote für Diesel-Autos können dann im gesamten Innenstadtbereich, in Umweltzonen oder an besonders belasteten Straßenzügen greifen und noch in diesem Jahr in Kraft gesetzt werden. Möglich ist aber auch, dass der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher eine bundesweite Regelung anordnet. Dann müsste über eine Blaue Plakette entschieden und ein Paket flankierender Maßnahmen geschnürt werden wie etwa die Förderung öffentlicher Verkehrsmittel oder eine aufwendigere Nachrüstung älterer Diesel-Autos.
Vor dem mit Spannung erwarteten Urteil demonstrieren Greenpeace-Aktivisten in Leipzig für saubere Luft. Auf das Pflaster vor dem Gerichtsgebäude malten Umweltschützer mit Kreide eine fünf mal fünf Meter große Lunge. Hohe NOx-Belastung greift die Atemwege und das Herz-Kreislauf-System an. Die EU führt jährlich rund 400.000 vorzeitige Todesfälle auf die Schadstoffe zurück, die maßgeblich von Diesel-Fahrzeugen stammen.
Angestoßen hat das Verfahren die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit ihren Klagen gegen mehr als 20 Städte. Wenn ein Diesel-Fahrverbot komme, hätten die Autobesitzer ein Recht darauf, bei den Herstellern Nachbesserung oder eine Rückgabe zu fordern, erklärte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch im ARD-Morgenmagazin. Der baden-württembergische Landesverkehrsminister Winfried Hermann erklärte im "Deutschlandfunk", er hoffe auf eine bundesrechtliche Regelung zur Blauen Plakette. Nach seinem Vorschlag würde die in einigen Jahren nur neueren Diesel-Pkw mit geringeren Emissionen die Einfahrt erlauben, für ältere gälten Fahrverbote. Verursacher des Problems seien die Autobauer. "Die müssen jetzt die Verantwortung übernehmen auch für das, was sie angerichtet haben", sagte Hermann.
"Wir wollen Fahrverbote vermeiden und die Luftreinhaltung verbessern", hat sich die nächste Bundesregierung dagegen laut Koalitionsvertrag vorgenommen. Sie plant viele alternative Maßnahmen. Die Autoindustrie ist gegen Fahrverbote und hält bisher eine Nachrüstung älterer Diesel-Pkw auf ihre eigenen Kosten per Software-Update für ausreichen. "Wir sind uns mit den Koalitionären einig darin, dass Einfahrverbote für Dieselfahrzeuge in Städte unbedingt vermieden werden sollen", erklärte VDA-Chef Matthias Wissmann kürzlich.
Geschrieben von: Reuters
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