Sami A. erhebt schwere Vorwürfe gegen deutsche Behörden

Reuters

Veröffentlicht am 17.07.2018 11:36

Sami A. erhebt schwere Vorwürfe gegen deutsche Behörden

Berlin (Reuters) - Nach seiner umstritten Abschiebung erhebt der Tunesier Sami A. schwere Vorwürfe gegen die deutschen Behörden.

"Ich wurde entführt aus Deutschland. Um drei Uhr früh haben sie mich einfach mitgenommen", erklärte der mutmaßliche Ex-Leibwächter von Osama bin Laden der "Bild"-Zeitung. Diese hatte dem Mann über seinen Anwalt Fragen zukommen lassen, die Sami A. dem Blatt zufolge im tunesischen Gewahrsam beantwortete. Es sei "purer Rassismus", dass er aus Deutschland abgeschoben worden sei. "Weil der Innenminister mich nicht mehr länger im Land haben wollte." Das Integrationsministerium von Nordrhein-Westfalen wollte sich zu den aktuellen Vorwürfen zunächst nicht äußern, hatte die Aktion aber wie Ministerpräsident Armin Laschet gegen Kritik verteidigt.

Sami A. sagte nach eigenen Worten der Polizei, dass ein Gericht seine Abschiebung untersagt habe. Die Beamten hätten gesagt, dass das "von ganz oben" komme und er nichts dagegen tun könne. Er habe seinen Anwalt nicht sehen und seine Frau und Kinder nicht kontaktieren können.

Der Tunesier wurde am Freitag von Düsseldorf in sein Heimatland abgeschoben. Allerdings hatte am Donnerstagabend das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass er nicht abgeschoben werden dürfe, weil ihm in Tunesien Folter drohe. Der Beschluss ging erst am Freitagmorgen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und den anderen Behörden ein, als sich Sami A. auf dem Weg nach Tunesien befand. Das Gericht beklagt, es sei von den Behörden über den Termin im Unklaren gelassen worden. Es hat die Rückholung des Mannes angeordnet, wogegen NRW vor das Oberverwaltungsgericht ziehen will.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte in den vergangenen Monaten mehrfach erklärt, er wolle sich persönlich um den Fall kümmern. Eine Sprecherin seines Ressorts sagte am Montag, es habe in der Angelegenheit intensive Kontakte zwischen NRW und dem Bund gegeben, aber "keinerlei Einflussnahmen auf irgendeinen Verfahrensschritt". Sie nahm zugleich die NRW-Behörden in Schutz. Zum Zeitpunkt der Anordnung der Abschiebung habe kein anderslautender Gerichtsbeschluss vorgelegen. Ähnlich hatte sich das Integrationsministerium in Düsseldorf geäußert.

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