Ex-Leibwächter Bin Ladens soll zurückgeholt werden

Reuters

Veröffentlicht am 13.07.2018 18:16

Ex-Leibwächter Bin Ladens soll zurückgeholt werden

Berlin (Reuters) - Der am Freitag nach Tunesien abgeschobene ehemalige Leibwächter des getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden muss zurück nach Deutschland geholt werden.

Dies entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Freitagabend. Die Abschiebung sei "grob rechtswidrig" und verletzte grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien, teilte das Gericht mit. Sami A. müsse "unverzüglich auf Kosten der Ausländerbehörde in die Bundesrepublik Deutschland" zurückgeholt werden.

Das Gericht hatte bereits am Donnerstagabend entschieden, dass Sami A. nicht abgeschoben werden dürfe, weil ihm in seinem Heimatland Folter drohe. Eine diplomatisch verbindliche Zusicherung der tunesischen Regierung, dass dem nicht so sei, liege nicht vor. Der Beschluss wurde allerdings erst am Freitagmorgen veröffentlicht, als sich Sami A. längst auf dem Flug in sein Heimatland befand. Der Tunesier hatte daher über seine Rechtsanwältin einen Eilantrag auf Rückführung nach Deutschland eingereicht.

In einer Mitteilung des Gerichts heißt es, zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beschlusses sei die Abschiebung noch nicht abgeschlossen gewesen und wäre deshalb abzubrechen gewesen. Doch vielmehr sei sie "sehenden Auges abschließend vollzogen worden". Dass die Gerichtsentscheidung über das Fortbestehen des Abschiebungsverbots den Behörden erst bekanntgegeben sei als die Abschiebung bereits in Gang gesetzt worden war, ist nach Ansicht des Gerichts die Schuld der Behörden. Diese hätten trotz mehrfacher Anfragen den Zeitpunkt der Abschiebung nicht bekanntgegeben.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAmf) habe im Gegenteil vor wenigen Tagen auf Anfrage mitgeteilt, dass ein ursprünglich für den 12. Juli geplanter Abschiebeflug wieder storniert worden sei, kritisierte Richter Wolfgang Thewes. Zugleich sei dem Gericht nicht mitgeteilt worden, dass am 13. Juli ein neuer Flug geplant war. "Hätten wir das gewusst, wäre der Beschluss selbstverständlich viel früher rausgegangen oder die Kammer hätte einen Zwischenbeschluss oder einen Stoppbeschluss erlassen", sagte er der Nachrichtenagentur Reuters. "Der Eindruck ist entstanden, dass der Rechtsstaat vorgeführt worden ist."

Sami A. selbst hatte sich bis zuletzt mit Rechtsmitteln gegen seine Abschiebung gewehrt. Er lebte mit seiner Frau und seinen Kindern in Bochum. Von den Behörden ist der 1976 geborene Mann als sogenannter Gefährder eingestuft. Gegen die Entscheidung des Gerichts steht den Beteiligten noch eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht offen.