BGH - Käuferschutz beim Online-Shopping schützt nicht vor Klagen

Reuters

Veröffentlicht am 22.11.2017 16:16

BGH - Käuferschutz beim Online-Shopping schützt nicht vor Klagen

Karlsruhe (Reuters) - Der bei Online-Transaktionen über den Bezahldienst Paypal verbreitete Käuferschutz schützt nicht vor Zahlungsklagen des Verkäufers.

Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in einem Grundsatzurteil entschieden. In zwei Verfahren hatte PayPal (NASDAQ:PYPL) den Käufern aufgrund von Beanstandungen den Kaufpreis zurückerstattet. Die Verkäufer bestanden aber weiterhin auf Bezahlung und klagten. Diese Klagen sind nach dem aktuellen höchstrichterlichen Urteil zulässig und können zur Zahlungspflicht führen. Paypal zeigte sich von dem Urteil sehr überrascht. Die frühere Ebay-Tochter will nun die Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob Änderungen an den Richtlinien für den Käufer- und Verkäuferschutz vorgenommen werden.

Im ersten Fall hatte eine Onlinehandelsgesellschaft bei einem Ebay-Verkäufer ein Iphone von Apple (NASDAQ:AAPL) im Wert von 600 Euro gekauft. Es wurde das PayPal-Zahlungsverfahren vereinbart, darüber hinaus einigten sich Verkäufer und Käufer auf unversicherten Versand. Als das Geld auf dem PayPal-Konto eingegangen war, verschickte der Verkäufer das Gerät nach seinen Angaben, beim Käufer kam es nach dessen Angaben jedoch nie an. Der Käufer beantragte Käuferschutz und da der Verkäufer den Versand nicht durch Beleg nachweisen konnte, bekam der Käufer sein Geld zurück. Der Verkäufer klagte jedoch auf Zahlung und bekam vor dem Landgericht Essen Recht. Da unversicherter Versand vereinbart war und es sich um Geschäftsleute handelte, liege das Risiko beim Käufer. Dieses Urteil wurde vom BGH am Mittwoch bestätigt.